B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
Modell B43 
Typ B43-1121 
Radgröße 11,0Jx21H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D13 B43-1121 D13 / ohne Ring 5/112/66,6 49 1050 2400 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55043423, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55266 , RADTYP B43-1021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 55335 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-1121 (s.o.) 
Radgröße 11,0Jx21H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M15x1,25 Kugel D = 28 mm 150 	44,2 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
GLE-Klasse 	H1GLE 	e1*2007/46*1885*.. 
- ohne Coupé 
143-360    285/40R21 R03  	A12 A21 A56  
A99 KFS MpH  
R77 V21 HA2  
S01 143-360    295/40R21 R03  
143-360    315/40R21 R03  
143-360    325/40R21 R03  
GLE-Klasse Coupé 
H1GLE 
e1*2007/46*1885*.. 
  
143-243    285/40R21 R03  	A12 A21 A56  
A99 KFS MpH  
V21 HA2 S01 
143-243    295/40R21 R03  
143-243    315/40R21 R03  
143-243    325/40R21 R03  
 	Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 	Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55043423, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55266 , RADTYP B43-1021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise.  	Allgemeine Hinweise 
 	Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 	Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 	erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur 
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55043423, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 55266 , RADTYP B43-1021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
KFS Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1. 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. 
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser 
Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:  
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.  1 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 
Nr.  2 245/45R21 275/40R21 
Nr.  3 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 
Nr.  4 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 
Nr.  5 255/40R21 285/35R21 
Nr.  6 255/50R21 285/45R21 
Nr.  7 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 
Nr.  8 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 
Nr.  9 265/45R21 295/40R21 
Nr.10 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 
Nr.11 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 
Nr.12 275/45R21 315/40R21 
Nr.13 275/50R21 315/45R21 
Nr.14 285/35R21 325/30R21 
Nr.15 285/40R21 315/35R21 
Nr.16 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Februar 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 21. Februar 2024 
 
Laux
   00422892.DOC