RC19 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0201708 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 
 
Modell RC19 
Typ RC19-505 
Radgröße 5,0Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
SM1 RC19-505 SM1 / ohne Ring 4/100/60,1 32 500 1900 
   
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 47700 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC19-505 (s.o.) 
Radgröße 5,0Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M12x1,5 
Kegel 60° 105 23,5 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Smart / Daimler 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Smart forfour 
451 
e1*2001/116*0413*23-.. 
(FIN: WME453...) 
45-80 165/60R15 A12 R02  	A07 A14 A23 
 
KOV NoE 	TV5 Vn2 Y85 	VA1  	S01 45-80 165/65R15 A12 R02  
45-80 175/60R15 A12 R02  
45-80 185/55R15 A01 A12 K1a R02  
45-80 185/60R15 A01 A12 K1a R02  
Smart forfour ed/EQ  
(electric) 
451 
e1*2001/116*0413*35-.. 
(FIN: WME453...) 
(17,7 kWh-Batterie) 
41 (60) 165/60R15 A12 R02  A07 A14 A23 
 
KOV TV5 Vn2  
Y85 VA1 S01 
41 (60) 165/65R15 A12 R02  
41 (60) 175/60R15 A12 R02  
41 (60) 185/55R15 A01 A12 K1a R02  
41 (60) 185/60R15 A01 A12 K1a R02  
Smart fortwo 
451 
e1*2001/116*0413*22-.. 
(FIN: WME453...) 
45-80 165/60R15 A12 R02  	A07 A14 A23 
 
Cbo Cpe 	KOV NoE 	TV5 Vn2 VA1 	S01 45-80 165/65R15 A12 R02  
45-80 175/60R15 A12 R02  
45-80 185/55R15 A12 R02  
45-80 185/60R15 A12 R02  
Smart fortwo 
451 
e1*2001/116*0413*22-.. 
(FIN: WME453...) 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
45-80 165/60R15 A12 R02  	A07 A14 A23 
 
Cbo Cpe 	KMV NoE 	TV5 Vn2 VA1 	S01 45-80 165/65R15 A12 R02  
45-80 175/60R15 A12 R02  
45-80 185/55R15 A12 R02  
45-80 185/60R15 A12 R02  
Smart fortwo ed/EQ  	(electric) 
451 
e1*2001/116*0413*33-.. 
(FIN: WME453...) 
(17,7 kWh-Batterie) 
41 (60) 165/60R15 A12 R02  A07 A14 A23 
 
Cbo Cpe 
KOV TV5 Vn2 
VA1 S01 
41 (60) 165/65R15 A12 R02  
41 (60) 175/60R15 A12 R02  
41 (60) 185/55R15 A12 R02  
41 (60) 185/60R15 A12 R02  
Smart fortwo ed/EQ  	(electric) 
451 
e1*2001/116*0413*22-.. 
(FIN: WME453...) 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
41 (60) 165/60R15 A12 R02  A07 A14 A23 
 
Cbo Cpe 
KMV TV5 
Vn2 VA1 S01 
41 (60) 165/65R15 A12 R02  
41 (60) 175/60R15 A12 R02  
41 (60) 185/55R15 A12 R02  
41 (60) 185/60R15 A12 R02  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.  

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A23 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der 
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die 
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand 
hinausragen. 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in 
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 165/60R15 185/55R15 
Nr.   2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15 
Nr.   3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15 
Nr.   4 185/55R15 205/50R15 
Nr.   5 185/60R15 205/55R15 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55007709, Ausfertigung 3 (RADTYP 
RC19-555) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und 
Hinweise. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2019 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 16. September 2019 
 
 
Laux
   00328434.DOC 
RN/RL