RC25T – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC25T 
Typ RC25T-656 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D43 RC25T-656 D43 / ohne Ring 5/112/66,6 52 880 2170 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49442 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC25T-656 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 130 	27 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 180 	27 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
A-Klasse 	169 	e1*2001/116*0288*.. 
60-142 205/50R16 A12  	A07 A16 A18 
 
B56 X92 S01 60-142 205/55R16 A01 A12 G01  
A-Klasse 	176, 245G 	e1*2007/46*0928*..; 
e1*2001/116* 
0470*04-.. 
66-135 205/55R16 A90  	A07 A16 A18 
 
A57 B42 Flh  	Pe2 V00 V16 
 
S01 
66-135 215/55R16 A12  
66-135 225/50R16 A12  
66-90 205/50R16 A90 R37 T87 T91  
B-Klasse 	246, 245G 	e1*2007/46*0751*..; 	e1*2001/116* 	0470*04-.. 	- incl. Facelift 2014 
66-135 205/55R16 A12  	A07 A16 A18 
 
A57 B42 NoE  
Pe2 S01 
66-135 215/55R16 A12  
66-90 205/50R16 A12 R37 T87 T91  
CLA-Klasse 	117, 245G 	e1*2007/46*1007*..; 
e1*2001/116* 
0470*04-.. 
80, 90 205/50R16 A90 R37 T87 T91  	A07 A16 A18 
 
A57 B42 Lim  	Pe2 S01 80-135 205/55R16 A90  
80-135 215/55R16 A12  
CLA-Klasse Shooting 
Brake 
245G 
e1*2001/116* 
0470*12-.. 
80-135 205/55R16 A90  	A07 A16 A18 
 
A57 Car Pe2 	S01 80-135 215/55R16 A12  
Vito/Viano (II) 	639, -/2, -/4, -/5 	e9*2001/116*0048*.., 	e1*2007/46* 
0457*00-08, 
0458*00-07, 
0459*00-05, 
L275, L720 
- incl. MJ 2011 
  
  
  
65-165 205/65R16C
 A11  	A07 A16 A18  
A57 B03 S02 65-165 215/60R16 A11 T99  
65-165 215/65R16 A11 T02 T98  
65-165 215/65R16C A11  
65-165 225/60R16 A12 T02 T98  
65-165 225/60R16C A12  
65-190 205/65R16C A11 M+S  
65-190 215/60R16 A11 M+S T99  
65-190 215/65R16 A11 M+S T02 T98  
65-190 215/65R16C A11 M+S  
65-190 225/60R16 A12 M+S T02 T98  
65-190 225/60R16C A12 M+S  
V-Klasse/Vito (III) 	639/2, 639/4 	e1*2007/46*0457*09-..
 
e1*2007/46*0458*08-.. 
(Baureihe 447) 	- nur Heckantrieb 
- incl. Marco Polo, 
Mixto,.. 
100-140 205/65R16 A10 T99  A07 A16 A18 
 
A58 AHa B03  
B29 NoE S02 
100-140 205/65R16C A10  
100-140 215/60R16 A10 T99  
100-140 215/60R16C A10  
100-140 215/65R16 A12 T02 T98  
100-140 215/65R16C A12  
100-140 225/60R16 A10 T02 T98  
100-140 225/60R16C A10   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
V-Klasse/Vito (III) 	639/2, 639/4 	e1*2007/46*0457*09-..
 
e1*2007/46*0458*08-.. 
(Baureihe 447) 	- nur Frontantrieb     
65-100     205/65R16 A13 T99  A07 A16 A18 
 
A58 AFa B29  
NoE S02 
65-100     205/65R16C A13  
65-100     215/60R16 A91 T99  
65-100     215/60R16C A91  
65-100     215/65R16 A12 T02 T98  
65-100     215/65R16C A12  
65-100     225/60R16 A12 T02 T98  
65-100     225/60R16C A12  
  	Allgemeine Hinweise 
 	Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 	Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.  	Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 	Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden.  

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 	Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 	Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
AFa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. 
 
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. 
  

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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig 
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. 	Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B29 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1. 
 
B42 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm  an Achse1. 
 
B56 Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an 
Achse 1. 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die 
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
Pe2 Rad-/Reifen-Kombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 
Bremsscheibendurchmesser 295 mm an Achse 1. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
  

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Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 	Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für 
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...). 
 
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 185/60R16 205/55R16 
Nr.   3 195/40R16 215/35R16 
Nr.   4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   5 195/50R16 215/45R16 
Nr.   6 205/45R16 225/40R16 
Nr.   7 205/50R16 225/45R16 
Nr.   8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   9 205/60R16 225/55R16 
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 11 215/55R16 235/50R16 
Nr. 12 225/40R16 245/35R16 
Nr. 13 225/50R16 245/45R16 
Nr. 14 225/55R16 245/50R16 
Nr. 15 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X92 Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage  
nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm  
an Achse 1. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 22. April 2024 in Lambsheim statt. 
   

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 	Prüfergebnis  
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 22. April 2024 
 
 
Laux
   00426525.DOC