RC32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BM1 Radausführungskennz.: BM1; Lk112 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,55 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:BMW Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm 140 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 140 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive (ohne Flap) 215/35R19 A01) bis A10) BF1) K01) K02) N225) T85) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive (mit Flap) 215/35R19 A01) bis A10) BF1) K01) K02) N225) T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, Active Tourer xDrive, Gran Tourer, Gran Tourer xDrive 235/35R19 A01) bis A10) A11) BF2) K01) K02) K18) K28) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G2C e1*2018/858*00123*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 180BMW 2er Coupe 225/40R19 A02) bis A10) A94) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2AT e1*2018/858*00117*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 115 BMW 2er Active Tourer225/40R19 A01) bis A10) A11a) BF2) E73) K01) K02) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 210 BMW 3er (Heckantrieb) 225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 225/40R19 M+S T93) 235/35R19 A94) N245) T91) 235/35R19 M+S A94) T91) 235/40R19 A01) G01) N245) T95) 235/40R19 M+S A01) G01) T95) 245/35R19 A01) A94a) K04) N255) T93) 245/35R19 M+S A01) A94a) K04) T93) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 3er (Allradantrieb) 225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 225/40R19 M+S T93) 235/35R19 A94) N245) T91) 235/35R19 M+S A94) T91) 235/40R19 A01) G01) N245) T95) 235/40R19 M+S A01) G01) T95) 245/35R19 A01) A94a) K04) N255) T93) 245/35R19 M+S A01) A94a) K04) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 250 bis 280BMW M340i, M340d (Allradantrieb) 225/40R19 M+S T93) A02) bis A10) BF2) 235/35R19 M+S A94) T91) 235/40R19 M+S A01) G01) 245/35R19 M+S A01) A94a) K04) T93) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280BMW 4er (Coupe, Cabrio) 225/40R19 A94a) N235) T93) A02) bis A10) BF2) 235/35R19 A01) A94) K04) N245) T91) 235/40R19 A01) G01) K04) N245) 245/35R19 A01) K04) N255) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 250 bis 275BMW M440i, M440d (Coupe, Cabrio) 225/40R19 M+S A94a) T93) A02) bis A10) BF2) 235/35R19 M+S A01) A94) K04) T91) 235/40R19 M+S A01) G01) K04) 245/35R19 M+S A01) K04) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 4er Gran Coupe 225/40R19 T93) A02) bis A10) A94) BF2) EF0) 225/45R19 235/40R19 245/40R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 125 BMW i4 HL 245/40R19 A02) bis A10) A94) BF2) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 265BMW 5er, BMW 5er xDrive, BMW 5er Hybrid (Limousine, außer M550i xDrive und M550d xDrive) 225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) A11) A94a) BF2) E21) 225/45R19 N235) T96) 235/40R19 N245) T95) 245/40R19 ECE) HL 225/40R19 N235) T96) HL 235/40R19 N245) HL 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 265BMW 5er, BMW 5er xDrive (Kombi, außer M550d xDrive) 225/45R19 GEE) N235) T96) A02) bis A10) A11) A94a) BF2) E21) 245/40R19 ECE) T98) HL 225/40R19 N235) T96) HL 235/40R19 N245) T98) HL 245/40R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 294 BMW 5er (Kombi, nur M550d xDrive) 245/40R19 M+S ECE) A02) bis A10) A94a) BF2) E21) EF0) W255) HL 245/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6L e1*2018/858*00316*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 5er (Limousine) 235/45R19 A02) bis A10) A11) A94) B84) BF2) EF0) 245/40R19 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6K e1*2018/858*00360*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 5er (Touring) 235/45R19 A02) bis A10) A11) A94) B84) BF2) EF0) 245/40R19 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 265BMW 6er GT 245/45R19 A02) bis A10) A11) A94) BF2) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 330BMW 7er (Baureihe G11) 225/45R19 A01) G01) N235) T96) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 235/45R19 N245) 245/45R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 235 bis 250BMW 840d xDrive, 840i xDrive (Coupe 2-türer, Cabrio) 245/40R19 M+S A02) bis A10) A94) BF2) ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 390 BMW M850i xDrive (Coupe 2-türer, Cabrio) 245/40R19 M+S A02) bis A10) A94) BF2) EB1) ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/40R19 K04) A01) bis A10) BF1) E72) K01) K89) 235/40R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 92 BMW X1 Hybrid 235/40R19 A01) bis A10) BF1) K01) K02) K89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 221BMW X1 225/45R19 N235) A01) bis A10) A11) BF2) K01) K04) 235/45R19 N245) 245/45R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4Z e1*2007/46*1949*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 250BMW Z4 225/40R19 M+S A02) bis A10) A94) BF2) 245/35R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 M+S 245/40R19 M+S A94a) A02) bis A10) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/40R19 K04) A01) bis A10) A11) BF1) K01) 245/35R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 170 bis 225BMW Mini Countryman John Cooper Works 225/40R19 A01) bis A10) BF1) K01) K04) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B84)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen E73)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW TRW mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø380x28 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K18)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, •die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, •Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 W255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 25.11.2025 §22 52203*07 §22 52203*07