B32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B32 Typ B32-1022 Radgröße 10,0Jx22EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) X4 B32-1022 X4 / ohne Ring 5/108/63,4 35 850 2400 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50938 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B32-1022 (s.o.) Radgröße 10,0Jx22EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge / Gesamthöhe(mm) S01 Schraube M14x1,5 TypZS3C ww ZS3 DIV-005 Kegel 60° 140 33 S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 31,5 S03 Mutter M14x1,5 Brock Typ D8D Kegel 60° 140 33 S04 Mutter M14x1,5 Brock Typ D8D Kegel 60° 125 33 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Jaguar Land Rover Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Jaguar F-Pace DC e11*2007/46*3324*..; e5*2007/46*1047*:: 120-280 265/35R22 K1a K1b A01 A12 A14 A18 A57 R79 S04 120-280 265/40R22 K1a K1b K3s 120-280 275/35R22 K1c K2c K3s Land Rover Range- Rover Velar LY e11*2007/46*3954*.., e5*2007/46*1057*.. 132-280 265/35R22 K1a K1b K2b A01 A12 A14 A18 A56 R79 S03 132-280 265/40R22 K1a K1b K2b K3s 132-280 275/35R22 K1a K1b K2b Volvo XC60 U e4*2007/46*1220*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen (ww. Serie 8,5x21- ET49,5) 110-240 255/35R22 K1c K2c A01 A12 A14 A18 A57 KMV NoP R79 X5V S01 110-240 265/30R22 K1c K2c T93 T97 110-240 265/35R22 K1c K2c Volvo XC60 U e4*2007/46*1220*.. - mit Radhaus- Verbreiterungssatz für 9 Zoll Breite Serie 110-240 255/35R22 K1a K1b K2a K2b A01 A12 A14 A18 A57 KMV NoP R79 X6V S01 110-240 265/30R22 K1c K2c T93 T97 110-240 265/35R22 K1c K2c Volvo XC60 U e4*2007/46*1220*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen 110-240 255/35R22 K1c K2c A01 A12 A14 A18 A57 KOV NoP R79 S01 110-240 265/30R22 K1c K2c T93 T97 110-240 265/35R22 K1c K2c Volvo XC60 T6/T8 U e4*2007/46*1220*.. - Twin Engine Hybrid - ohne Radhaus- Verbreiterungen 186-235 255/35R22 K1c K2c A01 A12 A14 A18 A56 KOV R79 S01 186-235 265/30R22 K1c K2c T97 186-235 265/35R22 K1c K2c Volvo XC60 T6/T8 U e4*2007/46*1220*.. - Twin Engine Hybrid - mit Radhaus- Verbreiterungen (ww. Serie 8,5x21- ET49,5) 186-235 255/35R22 K1c K2c A01 A12 A14 A18 A56 KMV R79 X5V S01 186-235 265/30R22 K1c K2c T97 186-235 265/35R22 K1c K2c Volvo XC60 T6/T8 U e4*2007/46*1220*.. - Twin Engine Hybrid - mit Radhaus- Verbreiterungssatz für 9 Zoll Breite Serie 186-235 255/35R22 K1a K1b K2a K2b A01 A12 A14 A18 A56 KMV R79 X6V S01 186-235 265/30R22 K1c K2c T97 186-235 265/35R22 K1c K2c
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Volvo XC60 T8 Polestar U e4*2007/46*1220*.. - Polestar Engineered 233 255/35R22 K1a K1b K2a K2b T99 A01 A12 A14 A18 A56 KMV R79 X6V S01 233 265/30R22 K1c K2c T97 233 265/35R22 K1c K2c Volvo XC90 L e4*2007/46*0929*.. 140-240 265/35R22 A07 A12 A14 A18 A57 NBF NoP R79 XCg S02 140-240 275/35R22 Volvo XC90 L e4*2007/46*0929*.. 140-240 265/35R22 K1c K2c LV3 A01 A07 A12 A14 A18 A57 NBF NoP R79 S02 140-240 275/35R22 K1c K2c LV3 Volvo XC90 T8 L e4*2007/46*0929*.. - Twin Engine Hybrid 223-235 265/35R22 K1c K2c LV3 T02 A01 A07 A12 A14 A18 A56 R79 S02 223-235 275/35R22 K1c K2c LV3 T04 Volvo XC90 T8 L e4*2007/46*0929*.. - Twin Engine Hybrid 223-235 265/35R22 T02 A07 A12 A14 A18 A56 R79 XCg S02 223-235 275/35R22 T04 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LV3 Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R79 Die Humpform des Sonderrades ist für diese Radgröße nicht in der E.T.R.T.O aufgeführt. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller über die Montierbarkeit der betreffenden Reifengröße vorzulegen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. X5V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X6V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21- ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). XCg Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wurden (großer Wendekreis). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 25. Februar 2021 in Lambsheim statt.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 25. Februar 2021 Schmidt 00362002.DOC