B32 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B32 
Typ B32-1022 
Radgröße 10,0Jx22EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
X4 B32-1022 X4 / ohne Ring 	5/108/63,4 35 850 2400 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50938 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-1022 (s.o.) 
Radgröße 10,0Jx22EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment 
(Nm) 
Schaftlänge / Gesamthöhe(mm) 
S01 Schraube M14x1,5 
TypZS3C 
ww ZS3 DIV-005 
Kegel 60° 140 33 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 	31,5 
S03 Mutter M14x1,5 Brock Typ 
D8D 
Kegel 60° 140 33 
S04 Mutter M14x1,5 Brock Typ 
D8D 
Kegel 60° 125 33 
 	Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Jaguar 
 Land Rover 
 Volvo 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Jaguar F-Pace 	DC 	e11*2007/46*3324*..; 
e5*2007/46*1047*:: 
120-280 265/35R22 K1a K1b  	A01 A12 A14 
 
A18 A57 R79  
S04 
120-280 265/40R22 K1a K1b K3s  
120-280 275/35R22 K1c K2c K3s  
Land Rover Range-
Rover Velar 
LY 
e11*2007/46*3954*.., 
e5*2007/46*1057*.. 
132-280 265/35R22 K1a K1b K2b  	A01 A12 A14 
 
A18 A56 R79  
S03 
132-280 265/40R22 K1a K1b K2b K3s  
132-280 275/35R22 K1a K1b K2b  
Volvo XC60 	U 	e4*2007/46*1220*.. 	- mit Radhaus-   Verbreiterungen 
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5) 
110-240 255/35R22 K1c K2c  	A01 A12 A14 
 
A18 A57 KMV  
NoP R79 X5V 	S01 
110-240 265/30R22 K1c K2c T93 T97  
110-240 265/35R22 K1c K2c  
Volvo XC60 
U 
e4*2007/46*1220*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungssatz 
  für 9 Zoll Breite Serie 
110-240 255/35R22 K1a K1b K2a K2b  	A01 A12 A14 
 
A18 A57 KMV  
NoP R79 X6V 	S01 
110-240 265/30R22 K1c K2c T93 T97  
110-240 265/35R22 K1c K2c  
Volvo XC60 	U 	e4*2007/46*1220*.. 	- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
110-240 255/35R22 K1c K2c  	A01 A12 A14 
 
A18 A57 KOV  
NoP R79 S01 
110-240 265/30R22 K1c K2c T93 T97  
110-240 265/35R22 K1c K2c  
Volvo XC60 T6/T8 	U 
e4*2007/46*1220*.. 
- Twin Engine Hybrid 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
186-235 255/35R22 K1c K2c  	A01 A12 A14 
 
A18 A56 KOV  
R79 S01 
186-235 265/30R22 K1c K2c T97  
186-235 265/35R22 K1c K2c  
Volvo XC60 T6/T8 	U 	e4*2007/46*1220*.. 	- Twin Engine Hybrid 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5) 
186-235 255/35R22 K1c K2c  	A01 A12 A14 
 
A18 A56 KMV  
R79 X5V S01 
186-235 265/30R22 K1c K2c T97  
186-235 265/35R22 K1c K2c  
Volvo XC60 T6/T8 	U 	e4*2007/46*1220*.. 	- Twin Engine Hybrid 	- mit Radhaus- 
  Verbreiterungssatz 
  für 9 Zoll Breite Serie 
186-235 255/35R22 K1a K1b K2a K2b  	A01 A12 A14 
 
A18 A56 KMV  
R79 X6V S01 
186-235 265/30R22 K1c K2c T97  
186-235 265/35R22 K1c K2c   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Volvo XC60 T8 	Polestar 	U 	e4*2007/46*1220*.. 
- Polestar Engineered 
233        255/35R22 K1a K1b K2a K2b T99  	A01 A12 A14 
 
A18 A56 KMV  
R79 X6V S01 
233        265/30R22 K1c K2c T97  
233        265/35R22 K1c K2c  
Volvo XC90 
L 
e4*2007/46*0929*.. 
140-240 265/35R22   	A07 A12 A14  
A18 A57 NBF 	NoP R79 XCg 
S02 
140-240 275/35R22   
Volvo XC90 	L 	e4*2007/46*0929*.. 
140-240 265/35R22 K1c K2c LV3  A01 A07 A12 
 
A14 A18 A57 	NBF NoP 	R79 S02 140-240 275/35R22 K1c K2c LV3  
Volvo XC90 T8 	L 	e4*2007/46*0929*.. 	- Twin Engine Hybrid 
223-235 265/35R22 K1c K2c LV3 T02  	A01 A07 A12 
 
A14 A18 A56 	R79 S02 223-235 275/35R22 K1c K2c LV3 T04  
Volvo XC90 T8 	L 	e4*2007/46*0929*.. 	- Twin Engine Hybrid 
223-235 265/35R22 T02  A07 A12 A14 
 
A18 A56 R79 	XCg S02 223-235 275/35R22 T04  
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 	Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 	unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im 
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den 
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
LV3 Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch 
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit 
der Rad- / Reifenkombination herzustellen. 
 
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R79 Die Humpform des Sonderrades ist für diese Radgröße nicht in der E.T.R.T.O aufgeführt. Aus 
diesem Grund ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller über die 
Montierbarkeit der betreffenden Reifengröße vorzulegen. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
X5V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
X6V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
XCg Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet 
wurden (großer Wendekreis). 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 25. Februar 2021 in Lambsheim statt. 
   

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Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 25. Februar 2021 
 
 
Schmidt
 00362002.DOC