B40 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52000 nach §22 StVZO 
 
Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 
Modell B40 
Typ B40-909 
Radgröße 9Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D12 B40-909 D12 / ohne Ring 	5/112/66,6 30 920 2270 
 	Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 	Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55027423, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55062 , RADTYP B40-959) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise.  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 52000 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-909 (s.o.) 
Radgröße 9Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 
für LM-Räder 
Kugel D = 28 mm 150 45 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
E-Klasse 	R2EW 	e1*2018/858*00213*..  
120-150    235/45R19 A12 R02 T95 T99  	A21 A58 A99 
 
B77 L06 Lim 	NoP V19 Vn2 	VA1 S01 120-150    245/45R19 A12 R02 T02 T98  
E-Klasse 4Matic 	R2EW 	e1*2018/858*00213*.. 
 
145-280    235/45R19 A12 R02 T95 T99  	A21 A56 A99 
 
B77 L06 Lim 
NoP V19 Vn2 
VA1 S01 
145-280    245/45R19 A12 R02 T02 T98  
E-Klasse 4Matic 	PHEV 
R2EW 
e1*2018/858*00213*.. 
- Plug-in Hybrid 
145-185    245/45R19 R02 T02 T98  	A12 A21 A56 
A99 B77 L06 
Lim V19 Vn2 
VA1 S01 
E-Klasse All-Terrain 	R2ES 	e1*2018/858*00214*..  
145-280    245/45R19 A12 R02  	A21 A56 A99 
 
B77 Car KMV 	L05 NoP V19 	Vn2 VA1 S01 145-280    255/45R19 A12 R02  
E-Klasse All-Terrain 	PHEV 	R2ES 	e1*2018/858*00214*.. 
- Plug-in Hybrid 
145        245/45R19 A12 M+S R02  	A21 A56 A99 
 
B77 Car KMV 
L05 V19 Vn2 
VA1 S01 145        255/45R19 A12 M+S R02  
E-Klasse PHEV 	R2EW 
e1*2018/858*00213*.. 
- Plug-in Hybrid 
145, 150   245/45R19 A12 R02 T02 T98  A21 A58 A99 
B77 L06 Lim 
V19 Vn2 VA1 
S01 
E-Klasse T-Modell 
R2ES 
e1*2018/858*00214*.. 
 
145, 150   235/45R19 A12 R02 T99  A21 A58 A99 
 
B77 Car KOV 	L05 NoP V19 	Vn2 VA1 S01 145, 150   245/45R19 A12 R02 T02 T98  
E-Klasse T-Modell 	PHEV 	R2ES 	e1*2018/858*00214*.. 	- Plug-in Hybrid 
145, 150   245/45R19 A12 R02 T02  A21 A58 A99 
B77 Car KOV 	L05 V19 Vn2 	VA1 S01 
E-Klasse T-Modell 	PHEV 4Matic 	R2ES 
e1*2018/858*00214*.. 
- Plug-in Hybrid 
145        245/45R19 A12 R02 T02  A21 A56 A99 
B77 Car KOV 
L05 V19 Vn2 
VA1 S01 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55027423, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55062 , RADTYP B40-959) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
  

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 	Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 	so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination 
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
  

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 	einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an 
Achse 1. 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und 
ohne Allradlenkung (4WS). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
  

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 	Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 225/55R19 275/45R19 
Nr.   6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 
Nr.   9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 11 245/30R19 305/25R19 
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 14 245/45R19 275/40R19 
Nr. 15 245/50R19 275/45R19 
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 19 255/45R19 285/40R19 
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 21 255/55R19 275/50R19 
Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 24 265/40R19 295/35R19 
Nr. 25 265/45R19 295/40R19 
Nr. 26 265/50R19 295/45R19 
Nr. 27 275/30R19 315/25R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur 
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55027423, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 55062 , RADTYP B40-959) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
  

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Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55060818 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ B40-909 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.  
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 1. Oktober 2024 
 
 
Laux
   00435708.DOC