B24GP – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B24GP 
Typ B24GP-9020 
Radgröße 9,0Jx20EH2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W5 B24GP-9020 W5/ ohne Ring 5/120/72,6 15 870 2300 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 48510 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B24GP-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20EH2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28 
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BMW 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BMW 5er-GT 
GT, K-N1 
e1*2007/46*0215*..; 
e1*2007/46*0508*.. 
Gran Turismo 
- ohne Allradlenkung 
155-300 275/35R20 K2c K6i K8k R03 T02 T98  A01 A02 	A04 
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
Flh L05 NBF 
V20 S01 
BMW 5er-GT 
GT, K-N1 
e1*2007/46*0215*..; 
e1*2007/46*0508*.. 
Gran Turismo 
- mit Allradlenkung 
155-300 275/35R20 K2c K6i K8t R03 T02 T98  A01 A02 	A04 
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
Flh L04 NBF 
V20 S01 
BMW 5er-Reihe 
560L 
e1*2001/116*0230*.. 
110-270 255/30R20 K14 K1a K2b K41 K42 K43 K45 T92  A01 A02 A04 
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
A58 Lim S04 
BMW 6er-Reihe 
663C 
e1*2001/116*0253*.. 
190-270 275/30R20 R03  A02 A04 A05 
A08 A09 A12 
A14 A21 Cbo 
Cpe V20 S04 
330 255/35R20 K1c K2a K2b K5b K6g K6i K8g M+S 
T97  
BMW 7er ActiveHybrid 
HY, 3-HY 
e1*2007/46*0323*..; 
e1*2007/46*0586*.. 
330 275/35R20 K2c K6h K6i K8k M+S R03 T98  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
A58 L05 NBF 
V20 S01 
105-240 255/35R20 K2b K56 T93 T97  BMW 7er-Reihe 
7/G 
e1*93/81*0007*.., 
e1*98/14*0007*.. 
105-240 275/35R20 K2c K44 K46 K56 R03 T98  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
A70 A71 A72 
A73 K1c K41 
K42 V20 S03 
155-400 255/35R20 K1c K2a K2b K5b K6h K6i K8k T97  BMW 7er-Reihe 
701, 7L 
e1*2001/116*0490*..; 
e1*2007/46*0276*.. 
- mit Allradlenkung 
155-400 275/35R20 K2c K6h K6i K8t R03 T02 T98  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
L04 NBF V20 
S01 
155-400 255/35R20 K1c K2a K2b K5b K6g K6i K8g T97  BMW 7er-Reihe 
701, 7L 
e1*2001/116*0490*..; 
e1*2007/46*0276*.. 
- ohne Allradlenkung 
155-400 275/35R20 K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
L05 NBF V20 
S01 
150-327 255/35R20 K1a T97  BMW 7er-Reihe 
765 
e1*98/14,2001/116* 
0172*00-06 
150-327 275/35R20 R03 T02 T98  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A21 
A70 A71 A72 
A73 V20 S02 
155-327 255/35R20 T97  BMW 7er-Reihe 
765 
e1*2001/116* 
0172*07-.. 
155-327 275/35R20 A01 K2b K42 K46 R03 T02 T98  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12 
A14 A21 A70 
A71 A72 A73 
V20 S02  

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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der 
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung 
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für 
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h 
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. 
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.  

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A70 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: schwarz 
Ventillänge [mm]: 49 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 003 
Alligator Artikel-Nr.: 590 387 bzw. 590 388 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A71 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: grün 
Ventillänge [mm]: 48 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 002 
Alligator Artikel-Nr.: 590 307 bzw. 590 308 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A72 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: orange 
Ventillänge [mm]: 51 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 004 
Alligator Artikel-Nr.: 590 357 bzw. 590 358 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: keine 
Ventillänge [mm]: 43 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001 
Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, 
Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.  

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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. 
 
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. 
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen.  

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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur 
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur 
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter 
Radmitte um 5mm aufzuweiten. 
 
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter 
Radmitte um 10mm aufzuweiten. 
 
K8t An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter 
Radmitte um 15mm aufzuweiten. 
 
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte 
Fahrzeugausführungen. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   2 235/45R20 255/40R20 
Nr.   3 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   4 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   5 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   6 245/45R20 275/40R20 
Nr.   7 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr.   8 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   9 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 10 255/45R20 285/40R20 
Nr. 11 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 12 265/35R20 295/30R20 
Nr. 13 265/45R20 295/40R20 
Nr. 14 275/35R20 305/30R20 
Nr. 15 275/40R20 315/35R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise 
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2011 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011. 
 
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der 
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 
 
 
Lambsheim, 16. August 2011 
  
 
Bohlander
 00169486.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	nein
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
48510
B24GP 9020