B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54623 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55061022 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B43-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell B43 
Typ B43-8520 
Radgröße 8,5Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
M45 B43-8520 M45 / ohne Ring 5/114,3/67,1 54 850 2250 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 54623 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-8520 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,5  	OE-Nr. 52950-14140
 
Kegel 60° 125 - 
S02 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 125 - 
S03 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - 
 
Prüfungen  	Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai
 
  
Kia 
   
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai i30 N 
PDE 
e11*2007/46*3807*..; 
e5*2007/46*1075*.. 
- incl. Facelift 2020 
184 235/30R20 G90 K6i K6j T88  	A01 A12 A21 
A58 A99 F24 
Flh S03  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54623 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55061022 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B43-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai i30 N Fastback 
PDE 
e11*2007/46*3807*..; 
e5*2007/46*1075*.. 
- incl. Facelift 2020 
184 235/30R20 G90 T88  	A01 A12 A21 
A58 A99 F24 
Y85 S03 
Hyundai i30 N Perf. 	Fastback 	PDE 	e11*2007/46*3807*..; 
e5*2007/46*1075*.. 
- incl. Facelift 2020 
202,206 235/30R20 T88  	A12 A21 A58 
A99 F24 Y85 
S03 
Hyundai i30 N Performance 
PDE 	e11*2007/46*3807*..; 
e5*2007/46*1075*.. 
- incl. Facelift 2020 
202,206 235/30R20 K6i K6j T88  	A01 A12 A21 
A58 A99 F24 
Flh S03 
Hyundai IONIQ 5 	NE 	e9*2018/858*11054*.. 	- Elektro 
42-81 235/45R20 A32  	A21 A57 A99 
Flh S02 
42-81 235/50R20 ASo  
42-81 245/45R20 ASo  
42-81 255/45R20 ASo  
42-81 265/45R20 A12  
Hyundai IONIQ 6 	CE 
e4*2018/858*00145*.. 
- Elektro 
- incl. Facelift 2026 
37-81 235/40R20 A10 T96 A21 A57 A99 
Lim S03 
37-81 245/40R20 A32  
37-81 255/35R20 A12 T97  
37-81 255/40R20 A12  
Hyundai Santa Fe (IV) 	TM 
e4*2007/46* 
1318*03-.. 
- ab Facelift 2020 
132-148 235/45R20 T00  	A12 A21 A57 
A99 MpH NoE 
S03 
132-148 235/50R20  
132-148 245/45R20  
132-148 255/40R20  
132-148 255/45R20  
Hyundai Santa Fe (V) 
MX5 
e4*2018/858*00188*.. 
117-132 235/45R20 A90 R37 T00  	A21 A57 A99 
MpH NoE S01 
117-132 235/50R20 A12 R37  
117-132 245/45R20 A12  
117-132 255/45R20 A12  
Kia EV5 	OV1 	e4*2018/858*00284*.. 	- Elektro 
53 (160) 235/45R20 ASo T00  	A21 A58 A99 
S03 
53 (160) 235/50R20 A12  
53 (160) 245/45R20 ASo  
53 (160) 255/45R20 A12  
Kia EV6 	CV 	e9*2018/858*11073*.. 	- Elektro 
- incl. Facelift 2025 
42-81 235/45R20 A32  	A21 A57 A99 
Flh S01 
42-81 235/50R20 ASo  
42-81 245/45R20 A91  
42-81 255/45R20 ASo  
42-81 265/45R20 A12  
Kia K4 
CL4m 
e4*2018/858*00261*.. 
85-132 235/30R20 T88  	A12 A21 A58 
A99 Flh S03  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54623 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55061022 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B43-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Kia Sorento (IV) 
MQ4 
e4*2007/46*1530*.. 
- incl. FL 2024 
117-148 235/45R20 T00  	A12 A21 A57 
A99 NoP S03 
117-148 235/50R20  
117-148 245/45R20  
117-148 255/40R20  
117-148 255/45R20  
Kia Sorento PHEV (IV) 	MQ4 
e4*2007/46*1530*.. 
- incl. FL 2024 
117-132 235/45R20 T00  	A12 A21 A56 
A99 S01 
117-132 235/50R20  
117-132 245/45R20  
117-132 255/40R20  
117-132 255/45R20  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54623 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55061022 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B43-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 	Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten 
an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54623 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55061022 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B43-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 	ASo Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung 
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s. 
Betriebsanleitung).
 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
G90 Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des 
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 
StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
 
 
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig 
umzulegen.
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
   

PDF-Seite 6

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54623 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55061022 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B43-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 	T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck).
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juni 2026 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 15. Juni 2026 
 
Laux    	00470282.DOCX