RC24 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC24 
Typ RC24-605 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/  
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 RC24-605 W4 /  
BA17 N27 Ø72,6xØ60,1 
5/114,3/60,1 45 650 1950 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49043 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC24-605 (s.o.) 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60°   90 - 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Fiat 
 Suzuki 
 Toyota 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Fiat Sedici 
FY 
e4*2001/116*0106*.. 
  
79-99,2 195/65R15 A13  A14 A21 A57  
B03 Flh KMV  
S02 
79-99,2 205/60R15 A39  
79-99,2 205/65R15 A39  
79-99,2 215/60R15 A12  
Suzuki SX4 
EY 
e4*2001/116*0105*..; 
e4*2007/46*0284*.. 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
66-99,2 195/65R15 A13  A14 A21 A58  
B03 Flh KOV  
S02 
66-99,2 205/60R15 A39  
66-99,2 205/65R15 A39  
66-99,2 215/60R15 A12  
Suzuki SX4 
EY 
e4*2001/116*0105*..; 
e4*2007/46*0284*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
66-99,2 195/65R15 A13  A14 A21 A57  
B03 Flh KMV  
S02 
66-99,2 205/60R15 A39  
66-99,2 205/65R15 A39  
66-99,2 215/60R15 A12  
Suzuki SX4 
GY 
e4*2001/116*0124*.. 
- Limousine 
79, 88 195/65R15 A39  A14 A21 A58  
Lim S04 79, 88 205/60R15 A12  
79, 88 215/60R15 A01 A12 K1b  
Suzuki Swift Sport 
MZ 
e4*2001/116*0090*.. 
92 185/60R15 A33  A14 A21 A58  
Flh S02 92 195/55R15 A12  
Toyota Auris (I) 
E15J, E15UT.. 
e11*2001/116*0299*..; 
0305*00-13;  
e11*2007/46*0167*..; 
0019*00-03 
- incl. Facelift 2010 
66-97 195/65R15 A33  A14 A21 B03  
Flh V15 S03 66-97 205/60R15 A91  
66-97 215/60R15 A12  
66-97 225/55R15 A12  
Toyota Auris (II) 
E15UT(a), E15UTN(a) 
e11*2001/116*0305*14-..;  
e11*2007/46*0019*04-.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
82, 85, 97 195/65R15 A33  A14 A21 A58  
Car F24 Flh  
Pe2 S03 
82, 85, 97 205/60R15 A33  
82, 85, 97 215/60R15 A12  
Toyota Auris (II) 
E15UT(a), E15UTN(a) 
e11*2001/116*0305*14-..;  
e11*2007/46*0019*04-.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
66, 73, 85 195/65R15 A33  A14 A21 A58  
Car F23 Flh  
Pe2 S03 
66, 73, 85 205/60R15 A33  
66, 73, 85 215/60R15 A12  
Toyota Auris Hybrid (I) 
HE15U(a) 
e11*2007/46*0018*00-04 
73 195/65R15 A33  A14 A21 B03  
Flh S03 73 205/60R15 A91  
Toyota Auris Hybrid(II) 
HE15U(a) 
e11*2007/46*0018*05-.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
73 195/65R15 A33  A14 A21 A58  
Car F24 Flh  
Pe2 S03 
73 205/60R15 A33  
73 215/60R15 A12   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Toyota Corolla 
E15EJ 
e11*2001/116*0304*09-.. 
- ab Modell 2014 (E18) 
66, 73, 97 195/65R15 A33  A14 A21 A58  
F23 Lim Pe2  
S03 
66, 73, 97 205/60R15 A33  
66, 73, 97 215/60R15 A12  
Toyota Corolla 
E15EJ, E15ES 
e11*2001/116*0304*00-08; 
e11*2001/116*0314*. 
66-97 195/65R15 A33  A14 A21 B03  
Sth V15 S03 66-97 205/60R15 A91  
66-97 215/60R15 A12  
66-97 225/55R15 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung). 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).  

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm 
an Achse 1. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck. 
 
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 175/55R15 195/50R15 
Nr.   2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   4 205/55R15 225/50R15 
Nr.   5 205/65R15 225/60R15 
Nr.   6 235/70R15 275/60R15 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 28. September 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 28. September 2017 
  
 
Bohlander
 00279806.DOC 
RN/Boh