RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-8520 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: D3; Lk112 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: B25 geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-560D 140 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-560D 120 Nm BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-560D 150 Nm BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-560D 160 Nm §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2060*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 150 Audi A3 Sportback, A3 Limousine (Ausführungen mit Mehrlenker- und Verbundlenker- Hinterachse) 235/30R20 A01) bis A10) A11) BF1) G1C) K04) K83) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2060*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 228 bis 245Audi S3 Sportback, S3 Limousine 235/30R20 A01) bis A10) BF2) K03) K04) K83) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 89 bis 160 Audi A6 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/..) 225/35R20 G4K) K63) T90) A01) bis A10) BF2) E44) E54) 245/30R20 K64) T90) 255/30R20 K04) K64) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/35R20 T90) 255/30R20 K04) K64) T92) A01) bis A10) BF2) E44) E54) G4K) V00) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 257Audi A6 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/35R20 G2Y) K63) T90) A01) bis A10) BF2) E44) E54) 245/30R20 K64) T90) 255/30R20 K04) K64) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/35R20 T90) 255/30R20 K04) K64) T92) A01) bis A10) BF2) E44) E54) G2Y) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 154 bis 331Audi A8 235/35R20 N245) T92) A02) bis A10) BF3) E44) 245/35R20 N255) T95) 245/40R20 N255) 255/35R20 N265) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 Audi Q2 (ohne Serienverbreiterung) 225/35R20 A93a) K03) A01) bis A10) BF1) E29a) 225/35R20 M+S A93a) K03) 235/30R20 K03) T88) 235/30R20 M+S K03) T88) 235/35R20 K03) 235/35R20 M+S K03) 245/30R20 K01) K04) 245/30R20 M+S K01) K04) 255/30R20 K01) K04) 255/30R20 M+S K01) K04) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 Audi Q2 (mit Serienverbreiterung) 225/35R20 A93a) A02) bis A10) BF1) E29) 235/30R20 T88) 235/35R20 245/30R20 A01) K03) 255/30R20 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 221 Audi SQ2 225/35R20 M+S A93a) A02) bis A10) BF1) 235/30R20 235/35R20 245/30R20 A01) K03) 255/30R20 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 162 Audi Q3 (ohne Serienverbreiterung) 235/35R20 A02) bis A10) BF4) 245/35R20 §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 162 Audi Q3 (mit Serienverbreiterung) 235/35R20 A02) bis A10) BF4) 245/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback (ohne Serienverbreiterung) 235/40R20 A02) bis A10) A11) BF4) 235/45R20 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback (mit Serienverbreiterung) 235/40R20 A02) bis A10) A11) BF4) 235/45R20 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FZ e1*2018/858*00006*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 89 Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron Sportback 255/45R20 A94) ER2) A02) bis A10) BF1) 265/45R20 A94a) ER1) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/50R20 255/45R20 A94) A02) bis A10) BF1) ER2) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 118 bis 155Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer- Serienreifen 225/..) 235/30R20 A01) bis A10) BF2) E77) K67) 245/30R20 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 184 bis 265Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer- Reifen 245/..) 245/30R20 A01) bis A10) BF2) E77) K04) K67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 169Audi TT (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/30R20 A02) bis A10) BF2) E77a) 245/30R20 A01) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 180Audi TT (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/30R20 A02) bis A10) BF2) E77a) E85) 245/30R20 A01) K27) 255/30R20 A01) K27) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 228Audi TTS (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 245/30R20 A01) bis A10) BF2) E77a) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 235Audi TTS (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 245/30R20 A01) bis A10) BF2) E77a) E85) K27) 255/30R20 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-560D Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-560D Anzugsmoment: 120 Nm §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-560D Anzugsmoment: 150 Nm BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-560D Anzugsmoment: 160 Nm E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E77)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): •bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): •ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85)Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2Y)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 G4K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, •vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 8 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 07.01.2026 §22 53408*04 §22 53408*04