RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	1 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-8520
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D3
Radausführungskennz.:	D3; Lk112
Radgröße:	8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:	43 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	B25
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 140 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 120 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 150 Nm
BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 160 Nm
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	2 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e1*2007/46*2060*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 150 Audi A3 Sportback, A3
Limousine
(Ausführungen mit
Mehrlenker- und
Verbundlenker-
Hinterachse)
235/30R20	A01) bis A10)
A11) BF1) G1C) K04) K83)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e1*2007/46*2060*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
228 bis 245Audi S3 Sportback, S3
Limousine
235/30R20	A01) bis A10)
BF2) K03) K04) K83)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4F	e1*2001/116*0254*..
4F1	e13*2007/46*1080*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
89 bis 160 Audi A6
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
205/..)
225/35R20
G4K) K63) T90)
A01) bis A10)
BF2) E44) E54)
245/30R20
K64) T90)
255/30R20
K04) K64) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/35R20
T90)
255/30R20
K04) K64) T92)
A01) bis A10)
BF2) E44) E54) G4K) V00)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	3 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4F	e1*2001/116*0254*..
4F1	e13*2007/46*1080*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 257Audi A6
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..)
225/35R20
G2Y) K63) T90)
A01) bis A10)
BF2) E44) E54)
245/30R20
K64) T90)
255/30R20
K04) K64) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/35R20
T90)
255/30R20
K04) K64) T92)
A01) bis A10)
BF2) E44) E54) G2Y) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4E	e1*2001/116*0198*..
4E	e1*2001/116*0246*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
154 bis 331Audi A8	235/35R20
N245) T92)
A02) bis A10)
BF3) E44)
245/35R20
N255) T95)
245/40R20
N255)
255/35R20
N265)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	4 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(ohne
Serienverbreiterung)
225/35R20
A93a) K03)
A01) bis A10)
BF1) E29a)
225/35R20 M+S
A93a) K03)
235/30R20
K03) T88)
235/30R20 M+S
K03) T88)
235/35R20
K03)
235/35R20 M+S
K03)
245/30R20
K01) K04)
245/30R20 M+S
K01) K04)
255/30R20
K01) K04)
255/30R20 M+S
K01) K04)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	5 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(mit Serienverbreiterung)
225/35R20
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E29)
235/30R20
T88)
235/35R20
245/30R20
A01) K03)
255/30R20
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
221 Audi SQ2	225/35R20 M+S
A93a)
A02) bis A10)
BF1)
235/30R20
235/35R20
245/30R20
A01) K03)
255/30R20
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8U	e1*2007/46*0591*..
8U1	e13*2007/46*1163*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 162 Audi Q3
(ohne
Serienverbreiterung)
235/35R20	A02) bis A10)
BF4)
245/35R20
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	6 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8U	e1*2007/46*0591*..
8U1	e13*2007/46*1163*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 162 Audi Q3
(mit Serienverbreiterung)
235/35R20	A02) bis A10)
BF4)
245/35R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F3	e1*2007/46*1900*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback
(ohne
Serienverbreiterung)
235/40R20	A02) bis A10)
A11) BF4)
235/45R20
245/40R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F3	e1*2007/46*1900*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback
(mit Serienverbreiterung)
235/40R20	A02) bis A10)
A11) BF4)
235/45R20
245/40R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ	e1*2018/858*00006*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 89 Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron
Sportback
255/45R20
A94) ER2)
A02) bis A10)
BF1)
265/45R20
A94a) ER1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/50R20 255/45R20
A94)
A02) bis A10)
BF1) ER2)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	7 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
118 bis 155Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio; Baureihe
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
235/30R20	A01) bis A10)
BF2) E77) K67)
245/30R20
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
8J	e1*2001/116*0375*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 265Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio; Baureihe
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Reifen 245/..)
245/30R20	A01) bis A10)
BF2) E77) K04) K67)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 169Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis 19
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
235/30R20	A02) bis A10)
BF2) E77a)
245/30R20
A01) K27)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 180Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
235/30R20	A02) bis A10)
BF2) E77a) E85)
245/30R20
A01) K27)
255/30R20
A01) K27)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	8 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis 19
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
245/30R20	A01) bis A10)
BF2) E77a) K27)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 235Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
245/30R20	A01) bis A10)
BF2) E77a) E85) K27)
255/30R20
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Seite :	9 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 120 Nm
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Teiletyp :	RC34-8520
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 160 Nm
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E77)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85)Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2Y)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
255/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22  53408*04 §22  53408*04 

PDF-Seite 11

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	11 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
G4K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von  der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
•vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	12 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 8 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2026
§22  53408*04 §22  53408*04