RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 6d
Seite :	1 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-8520
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V3
Radausführungskennz.:	V3; Lk112
Radgröße:	8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:	38 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 140 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 120 Nm
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 6d
Seite :	2 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NY	e8*2007/46*0416*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 89 Skoda Elroq
(Heckantrieb, nicht RS)
235/45R20
A94) N245)
A02) bis A10)
BF1)
235/50R20
A94) N245)
245/45R20
A94) N255)
255/45R20
A94)
265/45R20
A94a)
HL 265/45R20
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/50R20 255/45R20
A94)
A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NY	e8*2007/46*0416*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 89 Skoda Enyaq, Enyaq
Coupe
(Heck- und
Allradantrieb, außer RS)
235/50R20
A94a) ER2) N245)
A02) bis A10)
BF1)
245/45R20
A94) ER2) N255)
255/45R20
A94) ER2)
265/45R20
A01) ER1) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/50R20 255/45R20
A94)
A02) bis A10)
BF1) ER2)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 6d
Seite :	3 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NY	e8*2007/46*0416*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 Skoda Enyaq RS,
Enyaq Coupe RS
235/45R20
A94) ER2) N245)
A02) bis A10)
BF1)
235/50R20
A94a) ER2) N245)
245/45R20
A94) ER2) N255)
255/45R20
A94) ER2)
265/45R20
A01) ER1) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/50R20 255/45R20
A94)
A02) bis A10)
BF1) ER2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Skoda Karoq
(Frontantrieb)
225/35R20
A93) K04)
A01) bis A10)
BF1) E25) K01)
235/35R20
GKF) K04)
245/35R20
GKE) K04)
255/30R20
K02)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 6d
Seite :	4 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140Skoda Karoq
(Allradantrieb)
225/35R20
A93) K04)
A01) bis A10)
BF1) E22) K01)
235/30R20
A93) K04) T88)
245/30R20
A93a) K04)
255/30R20
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140Skoda Karoq Scout
(Allrad)
225/35R20	A01) bis A10)
A93) BF1) E22) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 110 Skoda Karoq Scout
(Frontantrieb)
225/35R20
A93) K04)
A01) bis A10)
BF1) E25) K01)
235/35R20
K04)
245/35R20
K04)
255/30R20
K02)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 6d
Seite :	5 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NS	e8*2007/46*0249*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda
Kodiaq Scout
235/40R20
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E27)
235/45R20
G4M)
245/40R20
255/40R20
ECE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NS	e8*2007/46*0249*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
176 bis 180Skoda Kodiaq RS 235/40R20
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E27)
235/45R20
245/40R20
255/40R20
ECE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PS	e8*2018/858*00107*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Kodiaq 235/45R20	A02) bis A10)
BF1)
245/40R20
255/40R20
A01) K04)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 6d
Seite :	6 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3T	e11*2001/116*0326*..
3T	e11*2007/46*0014*..
3T	e8*2007/46*0317*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 206 Skoda Superb 3
(3V; Limousine, Kombi;
ab Modelljahr 2015)
225/35R20
T90)
A02) bis A10)
A11) BF1) E60a)
235/30R20
T88)
235/35R20
A01) K25) K52)
245/30R20
A01) K04) T90)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ	e8*2018/858*00106*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Superb 4
(Limousine, Kombi)
225/35R20	A02) bis A10)
A11) BF1) T90)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5L	e11*2007/46*0010*..
5L	e11*2007/46*0034*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 125 Skoda Yeti 225/35R20
G7K) K04) T90)
A01) bis A10)
BF2) K01)
235/30R20
G0U) K04) T88)
245/30R20
G0U) K02) T90)
255/30R20
G0U) K02) K48)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/35R20
K01)
255/30R20
K02) K48)
A01) bis A10)
BF2) G7K) V00)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 6d
Seite :	7 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Anlage-Nr. : 6d
Seite :	8 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 120 Nm
E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
E27)Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
E60a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Teiletyp :	RC34-8520
ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
235/50R19, 235/55R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G7K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GKE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19  ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Teiletyp :	RC34-8520
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K48)An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
warm in Richtung Vorderachse einzuformen. 
K52)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 6d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2026
§22  53408*04 §22  53408*04