RC29 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 001316 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-852 0 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 2 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Prüfgegenstand Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad zur Verwendung an Achse 1 Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-ø (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) D3 RC29-8520 D3 / B25 Ø66,6x57,1 5/112/66,6 53 1000 2430 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Brock Typ C17D30 Kegel 60° 150 30 Verwendungsbereich Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise GLE-Coupé 166 e1*2007/46*0598*16-... (FIN: WDC292...) 190-245 275/50R20 A12 R02 A14 A21 A56 V10 VA1 S02 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 001316 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-852 0 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 2 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig. VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 8, Gutachten Nummer 55065017, Ausfertigung 1 (Radtyp RC29-8520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Lambsheim, 13. Oktober 2017 00280946.DOC