B41 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-8521
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	W4
Radausführungskennz.:	W4,  LK114,3
Radgröße:	8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:	47 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	72,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	BA11 N25 Ø72,6-Ø67,1
geprüfte Radlast: *)	1020 kg
Reifenabrollumfang:	2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:KIA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6120 Nm
BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6140 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-549 140 Nm
BF4 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-549 120 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SV1	e6*2018/858*00331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
50 Kia EV3
(2WD)
245/35R21	A01) bis A10)
BF1) E25) K01) K04)
255/30R21
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SV1	e6*2018/858*00331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
65 bis 72 Kia EV3
(4WD)
245/35R21	A01) bis A10)
BF1) E22) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
OV1	e4*2018/858*00284*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
53 Kia EV5	235/45R21
A93)
A02) bis A10)
BF1)
245/40R21
A93a)
255/40R21
A01) K01)
HL 235/45R21
A93)
HL 245/40R21
A93a)
HL 255/40R21
A01) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CV	e9*2018/858*11073*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
42 bis 81 Kia EV6
(2WD, 4WD)
235/45R21
N245)
A02) bis A10)
A94) BF1)
245/40R21
A01) K01) N255)
255/40R21
A01) K01) K04)
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MV1	e4*2018/858*00178*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
53 bis 113 Kia EV9
(bis Fahrgestellnummer
KNA........030755)
255/50R21
A01) K04) N265)
A02) bis A10)
A94) BF2) E48a)
265/45R21
N275)
275/45R21
A01) K04)
HL 265/45R21
N275)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MV1	e4*2018/858*00178*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
53 bis 113 Kia EV9
(ab Fahrgestellnummer
KNA........030756  bis
KNA.......6080930)
255/45R21
N265)
A02) bis A10)
A94) BF2) E48)
255/50R21
A01) K04) N265)
265/45R21
N275)
275/45R21
A01) K04)
HL 265/45R21
N275)
HL 275/45R21
A01) K04)
§22  53449*11 §22  53449*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MV1	e4*2018/858*00178*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
53 bis 113 Kia EV9
(ab Fahrgestellnummer
KNA.......6080931)
255/45R21
N265)
A02) bis A10)
A94) BF3) E48b)
255/50R21
A01) K04) N265)
265/45R21
N275)
275/45R21
A01) K04)
HL 265/45R21
N275)
HL 275/45R21
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL	e11*2007/46*0634*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 204Kia Sorento 245/40R21	A01) bis A10)
BF1) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4	e4*2007/46*1530*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
118 bis 148Kia Sorento 235/45R21	A02) bis A10)
A11) A94) BF1)
245/40R21
A93)
255/40R21
§22  53449*11 §22  53449*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	5 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E	e4*2018/858*00079*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 132 Kia Sportage 245/35R21	A02) bis A10)
A11) BF4)
255/30R21
A01) GKR) K04)
255/35R21
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22  53449*11 §22  53449*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	6 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-549
Anzugsmoment: 140 Nm
§22  53449*11 §22  53449*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	7 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-549
Anzugsmoment: 120 Nm
E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
E48)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Fz. Ident Nr. KNA........030756 bis  Fz. Ident Nr.
KNA.......6080930 (Radmutter M12)
E48a)Nur zulässig an Fahrzeugen bis Fz. Ident Nr. KNA........030755
E48b)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Fz. Ident Nr. KNA.......6080931 (Radmutter M14)
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GKR)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R17,
235/55R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  53449*11 §22  53449*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	8 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 13a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 01.07.2026
§22  53449*11 §22  53449*11