B41 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 1 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-8521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: W4 Radausführungskennz.: W4, LK114,3 Radgröße: 8½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 47 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: BA11 N25 Ø72,6-Ø67,1 geprüfte Radlast: *) 1020 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:KIA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6120 Nm BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6140 Nm BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-549 140 Nm BF4 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-549 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SV1 e6*2018/858*00331*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 50 Kia EV3 (2WD) 245/35R21 A01) bis A10) BF1) E25) K01) K04) 255/30R21 §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 2 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SV1 e6*2018/858*00331*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 65 bis 72 Kia EV3 (4WD) 245/35R21 A01) bis A10) BF1) E22) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OV1 e4*2018/858*00284*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 53 Kia EV5 235/45R21 A93) A02) bis A10) BF1) 245/40R21 A93a) 255/40R21 A01) K01) HL 235/45R21 A93) HL 245/40R21 A93a) HL 255/40R21 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CV e9*2018/858*11073*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 42 bis 81 Kia EV6 (2WD, 4WD) 235/45R21 N245) A02) bis A10) A94) BF1) 245/40R21 A01) K01) N255) 255/40R21 A01) K01) K04) §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 3 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MV1 e4*2018/858*00178*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 53 bis 113 Kia EV9 (bis Fahrgestellnummer KNA........030755) 255/50R21 A01) K04) N265) A02) bis A10) A94) BF2) E48a) 265/45R21 N275) 275/45R21 A01) K04) HL 265/45R21 N275) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MV1 e4*2018/858*00178*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 53 bis 113 Kia EV9 (ab Fahrgestellnummer KNA........030756 bis KNA.......6080930) 255/45R21 N265) A02) bis A10) A94) BF2) E48) 255/50R21 A01) K04) N265) 265/45R21 N275) 275/45R21 A01) K04) HL 265/45R21 N275) HL 275/45R21 A01) K04) §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 4 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MV1 e4*2018/858*00178*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 53 bis 113 Kia EV9 (ab Fahrgestellnummer KNA.......6080931) 255/45R21 N265) A02) bis A10) A94) BF3) E48b) 255/50R21 A01) K04) N265) 265/45R21 N275) 275/45R21 A01) K04) HL 265/45R21 N275) HL 275/45R21 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM FL e11*2007/46*0634*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 204Kia Sorento 245/40R21 A01) bis A10) BF1) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MQ4 e4*2007/46*1530*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 118 bis 148Kia Sorento 235/45R21 A02) bis A10) A11) A94) BF1) 245/40R21 A93) 255/40R21 §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 5 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NQ5E e4*2018/858*00079*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 132 Kia Sportage 245/35R21 A02) bis A10) A11) BF4) 255/30R21 A01) GKR) K04) 255/35R21 A01) K04) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 6 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6 Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6 Anzugsmoment: 140 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP-549 Anzugsmoment: 140 Nm §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 7 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-549 Anzugsmoment: 120 Nm E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. E48)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Fz. Ident Nr. KNA........030756 bis Fz. Ident Nr. KNA.......6080930 (Radmutter M12) E48a)Nur zulässig an Fahrzeugen bis Fz. Ident Nr. KNA........030755 E48b)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Fz. Ident Nr. KNA.......6080931 (Radmutter M14) G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GKR)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 13a Seite : 8 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 13a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 01.07.2026 §22 53449*11 §22 53449*11