RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: P3 Radausführungskennz.: P3; Lk112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 36 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 950 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 160 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 140 Nm §22 55763*03 §22 55763*03
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e1*2007/46*1914*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 158 Audi e-tron, e-tron Sportback, Q8 e-tron, Q8 Sportback e-tron (nicht für edition Dakar u. Competition) 255/55R19 ECE) A02) bis A10) BF1) 265/50R19 265/55R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 200Audi Q5 (ohne Serienverbreiterung) 235/50R19 A94) A02) bis A10) BF2) E29a) EF0) 235/55R19 A94) 245/50R19 A01) K03) K04) 255/45R19 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 200Audi Q5 (mit Serienverbreiterung) 235/50R19 A94) A02) bis A10) BF2) E29) EF0) 235/55R19 A94) 245/50R19 255/45R19 A94) §22 55763*03 §22 55763*03
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 230 bis 260Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI (mit Serienverbreiterung) 235/50R19 M+S A94) A02) bis A10) BF2) E29) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, ohne Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/50R19 A94) A02) bis A10) A11) BF2) E44) E87) 235/55R19 A94) 245/50R19 A01) A94) K03) K04) 255/50R19 A01) A94a) K01) K04) 265/45R19 A01) A94) K03) K04) 275/45R19 A01) A94a) K01) K04) §22 55763*03 §22 55763*03
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, mit Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/50R19 A94) A02) bis A10) A11) BF2) E44) E87) 235/55R19 A94) 245/50R19 A94) 255/50R19 A01) A94a) K01) 265/45R19 A94) 275/45R19 A01) A94a) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 251 bis 260Audi SQ5, SQ5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, mit Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/50R19 M+S A94) A02) bis A10) BF2) E87) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A94) 255/50R19 M+S A01) A94a) K01) 265/45R19 M+S A94) 275/45R19 M+S A01) A94a) K01) §22 55763*03 §22 55763*03
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 220Audi Q5, Q5 Sportback (ab e1*2007/46*1550*47) 225/55R19 M00) N235) A02) bis A10) BF1) E87a) 225/55R19 M+S M00) W235) 235/50R19 A93) 235/55R19 245/50R19 255/45R19 A93) 255/50R19 A01) K04) 265/45R19 A93a) 275/45R19 A01) K04) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. §22 55763*03 §22 55763*03
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). §22 55763*03 §22 55763*03
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 160 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 140 Nm E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46. E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 4HK Audi-Emblem mit belüfteter Scheibe Ø345,5x34 mm EB3)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55763*03 §22 55763*03
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO Nr. : RA-001411-D0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 8 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-859 K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 5 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.02.2026 §22 55763*03 §22 55763*03