RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-859
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	P3
Radausführungskennz.:	P3; Lk112
Radgröße:	8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	36 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	950 kg
Reifenabrollumfang:	2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
160 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
140 Nm
§22  55763*03 §22  55763*03 

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GE	e1*2007/46*1914*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
158 Audi e-tron, e-tron
Sportback, Q8 e-tron,
Q8 Sportback e-tron
(nicht für edition Dakar
u. Competition)
255/55R19
ECE)
A02) bis A10)
BF1)
265/50R19
265/55R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(ohne
Serienverbreiterung)
235/50R19
A94)
A02) bis A10)
BF2) E29a) EF0)
235/55R19
A94)
245/50R19
A01) K03) K04)
255/45R19
A94)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(mit Serienverbreiterung)
235/50R19
A94)
A02) bis A10)
BF2) E29) EF0)
235/55R19
A94)
245/50R19
255/45R19
A94)
§22  55763*03 §22  55763*03 

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
230 bis 260Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI
(mit Serienverbreiterung)
235/50R19 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF2) E29)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
ohne Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19
A94)
A02) bis A10)
A11) BF2) E44) E87)
235/55R19
A94)
245/50R19
A01) A94) K03) K04)
255/50R19
A01) A94a) K01) K04)
265/45R19
A01) A94) K03) K04)
275/45R19
A01) A94a) K01) K04)
§22  55763*03 §22  55763*03 

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19
A94)
A02) bis A10)
A11) BF2) E44) E87)
235/55R19
A94)
245/50R19
A94)
255/50R19
A01) A94a) K01)
265/45R19
A94)
275/45R19
A01) A94a) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260Audi SQ5, SQ5
Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF2) E87)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A94)
255/50R19 M+S
A01) A94a) K01)
265/45R19 M+S
A94)
275/45R19 M+S
A01) A94a) K01)
§22  55763*03 §22  55763*03 

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	5 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 220Audi Q5, Q5 Sportback
(ab e1*2007/46*1550*47)
225/55R19
M00) N235)
A02) bis A10)
BF1) E87a)
225/55R19 M+S
M00) W235)
235/50R19
A93)
235/55R19
245/50R19
255/45R19
A93)
255/50R19
A01) K04)
265/45R19
A93a)
275/45R19
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
§22  55763*03 §22  55763*03 

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	6 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22  55763*03 §22  55763*03 

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	7 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm
EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 4HK Audi-Emblem mit belüfteter Scheibe
Ø345,5x34 mm
EB3)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø420x40 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22  55763*03 §22  55763*03 

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55763 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001411-D0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	8 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-859
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 5 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.02.2026
§22  55763*03 §22  55763*03