B43 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B43 
Typ B43-859 
Radgröße 8.5Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D12 B43-859 D12 / ohne Ring 	5/112/66,6 47,5 850 2200 
  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 54583 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-859 (s.o.) 
Radgröße 8.5Jx19H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 
für Leichtmetall-Räder 
Kugel  
D = 28 mm 
150 45 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 
für Leichtmetall-Räder 
Kugel  	D = 28 mm 
150 45 
S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel  	D = 28 mm 
150 45 
  
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
EQA-Klasse 	F2B 	e1*2007/46*1909*09-..
 
- Elektro 
80-139     235/50R19 K2a K2b  	A01 A07 A12  
A18 A57 A99  
S02 
80-139     245/45R19 K2b  
80-139     255/45R19 K2a K2b K5v  
EQB-Klasse 	F2B 
e1*2007/46*1909*12-..
 
- Elektro 
95-139     235/50R19 K2a K2b  	A01 A07 A12  
A18 A57 A99  
S02 
95-139     245/45R19 K2b T02 T98  
95-139     255/45R19 K2a K2b K5v  
EQE-Klasse 
E2EQEW 
e1*2018/858*00036*.. 
-max.Leistung:180, 
215, 300 kW 
- Elektro 
- ohne Hinterachslen-
kung 
109, 135   235/50R19 A10 R09 T03 170  A07 A18 A57 
 
A99 L05 Lim  	V19 S03 109, 135   245/45R19 A10 R37 T02 170  
109, 135   255/45R19 A10 170  
109, 135   265/45R19 A12 170  
EQE-Klasse 
E2EQEW 
e1*2018/858*00036*.. 
-max.Leistung:180, 
215, 300 kW 
- Elektro 
- max. 4,5° Hinterachs-
lenkung 
109, 135   235/50R19 A10 A84 R09 T03 170  	A18 A57 A99 
 
Lim LM4 V19  
S03 
109, 135   245/45R19 A10 A84 R37 T02 170  
109, 135   255/45R19 A10 A84 170  
109, 135   265/45R19 A12 170  
EQE-Klasse 
E2EQEW 
e1*2018/858*00036*.. 
-max.Leistung:180, 
215, 300 kW 
- Elektro 
- max. 10° Hinterachs-
lenkung 
109, 135   235/50R19 A10 A84 R09 T03 170  	A18 A57 A99 
 
Lim LM5 V19  
S03 
109, 135   245/45R19 A10 A84 R37 T02 170  
109, 135   255/45R19 A10 A84 170  
109, 135   265/45R19 A12 170  
GLE-Klasse 
166 
e1*2007/46* 
0598*16-... 
(FIN: WDC1660...) 
150-190 235/55R19 A10 R37 T01 T05 166  	A07 A18 A56 
 
A99 B03 MHy  
NBF S01 
150-190 245/50R19 A31 R37 T01 T05 168  
150-335 255/50R19 A12 166  
150-335 265/50R19 A01 A12 K2b 164  
150-335 275/45R19 A12 168  
M-Klasse 	166 	e1*2007/46* 	0598*00-15 
  
150-190 235/55R19 A32 A84 R37 T01 T05 166  	A07 A18 A56 
 
A99 B03 NBF  
S01 
150-190 245/50R19 A12 R37 T01 T05 168  
150-320 255/50R19 A01 A12 K2b 166  
150-320 265/50R19 A01 A12 K1a K1b K2b 164  
150-320 275/45R19 A01 A12 K2b 168  
 
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
164 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1640 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
166 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1660 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
168 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1680 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
170 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. 
 
LM5 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216) 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). 
 
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 225/55R19 275/45R19 
Nr.   6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   8 235/45R19 255/40R19 
Nr.   9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 11 245/30R19 305/25R19 
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 14 245/45R19 275/40R19 
Nr. 15 245/50R19 275/45R19 
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 19 255/45R19 285/40R19 
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 21 255/55R19 275/50R19 
Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 24 265/40R19 295/35R19 
Nr. 25 265/45R19 295/40R19 
Nr. 26 265/50R19 295/45R19 
Nr. 27 275/30R19 315/25R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juni 2023 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55043622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 8 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2022. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 28. Juni 2023 
 
 
Wagner
  00411988.DOC 
RN/BW