RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 1 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M45 Radausführungskennz.: RC34-656; M45; Lk114,3 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 46 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 780 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:KIA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm BF3 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F120 Nm §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 2 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FG e4*2001/116*0114*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 205/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) 205/60R16 M+S A93) 215/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 130 Kia Carens ( Fahrzeuge, die NUR mit Serienreifengrößen 205/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet sind) 205/55R16 A93a) A02) bis A10) BF1) 215/50R16 A93) 215/55R16 A01) G01) 225/50R16 A01) K03) K04) 235/50R16 A01) G01) K01) K04) K28) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 3 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 130 Kia Carens (Nur Fahrzeuge die wahlweise auch mit der Serienreifengröße 225/45R18 ausgerüstet sind) 205/55R16 A93a) A02) bis A10) BF1) 205/60R16 215/50R16 A93) 215/55R16 225/50R16 A01) K03) K04) 225/55R16 A01) K03) K04) K65) 235/50R16 A01) K01) K04) K28) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 4 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW (5-türer, Kombi) 185/55R16 A93) N195) A02) bis A10) BF2) 185/60R16 A93) N195) T86) 195/55R16 A93) 195/60R16 A93a) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93a) 225/50R16 §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 5 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Kia Pro Ceed (3-türer) 185/55R16 A93) N195) A02) bis A10) BF1) 185/60R16 A93) N195) T86) 195/55R16 A93) 195/60R16 A93a) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93a) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Kia Ceed (3-Türer) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF1) 195/60R16 G0E) N205) 205/55R16 215/50R16 A01) K01) 225/50R16 A01) K01) K04) K62) K63) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 6 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. JDG e50*2007/46*0120*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Kia Ceed (5-Türer, Kombi) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF1) EF0) 195/60R16 G0E) N205) 205/55R16 215/50R16 A01) K01) 225/50R16 A01) K01) K04) K62) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e4*2007/46*1299*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed (5-türer Limousine, 5- türer Coupe, Kombi) 195/55R16 A93) N205) A02) bis A10) A11) BF1) EB1) EF0) 195/60R16 N205) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93) 225/50R16 A01) K01) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 7 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e4*2007/46*1299*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 150 Kia XCeed 205/60R16 A02) bis A10) A11) B24) BF1) EB1) EF0) 215/55R16 225/55R16 235/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QV1 e4*2018/858*00310*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 33 bis 36 Kia EV2 205/60R16 A02) bis A10) A93a) BF1) EF0) 205/65R16 215/60R16 215/65R16 A01) G01) 225/55R16 A01) K03) 225/60R16 A01) K03) 235/55R16 A01) K01) K04) 235/60R16 A01) G01) K01) K04) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 8 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CL4M e4*2018/858*00261*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 110 Kia K4 205/55R16 A93a) ECE) A02) bis A10) BF1) 215/50R16 A93) 215/55R16 GAX) 225/50R16 235/50R16 A01) GAX) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 Kia Niro 205/60R16 A93a) A02) bis A10) BF1) EB2) EF0) 205/65R16 G3U) 215/55R16 A93a) 215/60R16 G3U) 225/55R16 235/50R16 235/55R16 G3U) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 9 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SG2 e9*2018/858*11241*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 77 Kia Niro (Hybrid) 205/60R16 A93) ECE) A02) bis A10) A11) BF1) E26) 215/60R16 225/55R16 A93a) 235/55R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e4*2001/116*0100*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 121Kia Magentis, Optima205/60R16 ECE) A02) bis A10) A93) BF1) EF0) 215/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LD e4*2001/116*0075*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 138 bis 149Kia Opirus 225/60R16 A02) bis A10) BF3) ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 121Kia Optima 205/60R16 A02) bis A10) B24) BF1) EB3) 205/65R16 215/60R16 225/55R16 225/60R16 235/55R16 A01) K04) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 10 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 99 bis 132 Kia Optima, Optima Sportswagon 205/65R16 N215) A02) bis A10) BF1) EB4) EF0) 205/65R16 M+S 215/60R16 225/55R16 A93a) 225/60R16 A01) GD1) K69) 235/55R16 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SW1 CARGO VAN e6*2018/858*00361*.. SW1 CREW VAN e6*2018/858*00404*.. SW1 PASSENGER VAN e6*2018/858*00360*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 30 bis 40 Kia PV5 (Passenger Van, Cargo Van, Crew Van) 215/65R16 ECE) A02) bis A10) BF3) 215/65R16C §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 11 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SP3K e6*2018/858*00409*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 Kia Seltos 205/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) EF0) 205/65R16 A93) 215/60R16 A93) 215/65R16 A93) GP3) 225/55R16 A93) 225/60R16 A93) 225/65R16 A93) GP3) 235/55R16 A93a) 235/60R16 A93a) GP3) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 12 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 103 Kia Soul 195/60R16 A93) GF6) N205) A02) bis A10) BF1) 205/55R16 A93) N215) 205/60R16 G03) N215) 215/55R16 G03) N225) 225/50R16 225/55R16 G03) 235/50R16 G03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 91 bis 113 Kia Soul (mit Serienverbreiterung) 205/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) EB5) EF0) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 A93a) 235/50R16 A01) A93a) K04) 235/55R16 A01) K04) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 13 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 91 bis 113 Kia Soul (ohne Serienverbreiterung) 205/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) EB5) EF0) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 A93a) 235/50R16 A01) A93a) K04) 235/55R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PSEV e9*2007/46*6160*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 25 bis 81 Kia Soul EV 205/60R16 A02) bis A10) BF1) 215/55R16 225/55R16 235/50R16 A01) K03) §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 14 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 83 bis 129 Kia Sportage (mit Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1840 mm) 215/65R16 A93) ECE) N225) A02) bis A10) BF1) 215/65R16 M+S A93) ECE) 225/60R16 A93) N235) 235/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 83 bis 129 Kia Sportage (ohne Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) 215/65R16 A93) ECE) N225) A02) bis A10) BF1) 215/65R16 M+S A93) ECE) 225/60R16 A93) N235) 235/60R16 §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 16 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 94 Kia Venga 195/55R16 A93) A02) bis A10) BF2) 195/60R16 A93a) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A01) A93a) K03) K04) 215/55R16 A01) G1D) K03) K04) 225/50R16 A01) K01) K04) 235/50R16 A01) G1D) K01) K02) K55) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 17 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B24)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : •bel. Bremsscheibe Ø320x28 mm, 1 Kolben Faustsattel §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 18 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 B26)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 120 Nm E26)Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. KIA Hyundai MOBIS 57 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai Kia D4 38 mit unbelüfteter Scheibe Ø300x10 mm EB3)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Kia Hyundai MONDO BC140135 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm EB4)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai Kia 563 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis 566 Hyundai Kia mit belüfteter Scheibe Ø300x11 mm EB5)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. KIA Hyundai MOBIS 57 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm EB6)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Kia Mobis 17 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 19 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD1)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/65R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF6)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GP3)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R18, 235/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 20 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K55)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K62)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, •der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K63)An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K65)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um umzulegen, •der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren. §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 33 Seite : 21 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 K69)An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 33 mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 14.09.2026 §22 53931*07 §22 53931*07