RC27 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC27 
Typ RC27-809 
Radgröße 8,0Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D11 RC27-809 D11 / ohne Ring 5/112/66,6 52 885 2150 
  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50808 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC27-809 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel  
D = 28 mm 
130 27 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel  	D = 28 mm 
180 27 
  	Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
A-Klasse 	176, 245G 	e1*2007/46*0928*..; 
e1*2001/116* 
0470*04-.. 
66, 80 215/35R19 T85 Y18  	A07 A12 A14 
 
A21 A57 Flh  	S01 66-160 225/35R19 T88  
75,90,115 215/35R19 NoD T85  
C-Klasse 
204 
e1*2001/116*0431*.. 
- Limousine/Coupe 
- incl. Facelift 2011 
(FIN: WDD204...) 
115-225 225/35R19 Cpe T88  A07 A12 A14 
 
A21 S01 88-215 225/35R19 Lim T88  
88-225 235/35R19 A01 Cpe G01 Lim T87 T91  
C-Klasse T-Modell 	204K 	e1*2001/116*0457*.. 
- incl. Facelift 2011 
(FIN: WDD204...) 
88-225 235/35R19 G01 T91  	A01 A07 A12 
A14 A21 Car 
S01 
eVito/ eVito Tourer 
639/2, 639/4 
e1*2007/46*0457*20-.. 
e1*2007/46*0458*15-.. 
- 225er-Serienbereif. 	- Elektro 
70 (85)    245/40R19 
HL 
T01  A12 A14 A21 
 
A58 AFa Rm1 	S02 
70 (85)    245/45R19 A01 G01 T02  
GLA-Klasse 	F2B 	e1*2007/46*1909*..   
  
85-165 225/50R19 R37  	A07 A12 A14 
 
A21 A57 NoE  
NoP S01 
85-165     225/50R19 M+S  
85-165 235/50R19   
85-165 245/45R19   
85-165 255/45R19   
GLB-Klasse 
F2B 
e1*2007/46*1909*.. 
  
  
85-165 225/50R19 R37  	A07 A12 A14 
 
A21 A57 NoE  
NoP S01 
85-165     225/50R19 M+S  
85-165 235/50R19   
85-165 245/45R19   
85-165 255/45R19   
Vito/Viano (II) 
639, -/2, -/4, -/5 
e9*2001/116*0048*.., 
e1*2007/46* 
0457*00-08, 
0458*00-07, 
0459*00-05, 
L275, L720 
- incl. MJ 2011 
65-190 245/40R19 T98  	A07 A12 A14 
 
A21 A57 S02 65-190 245/45R19 A01 G03 T02  
65-190 245/45R19 R09 T02 T98  
V-Klasse/Vito (III) 
639/2, 639/4 
e1*2007/46*0457*09-.. 
e1*2007/46*0458*08-.. 
(Baureihe 447) 	- nur Heckantrieb 	- incl. Marco Polo, 
Mixto,.. 
100-176 235/45R19 A01 G90 G94 T99  	A07 A12 A14 
 
A21 A58 AHa  
NoE S02 
100-176 235/45R19 R91 T99 X72  
100-176 245/40R19 T98  
100-176 245/45R19 A01 G90 T02 T98  
100-176 245/45R19 R09 T02 T98   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
V-Klasse/Vito (III) 	639/2, 639/4 	e1*2007/46*0457*09-..
 
e1*2007/46*0458*08-.. 
(Baureihe 447) 	- nur Frontantrieb 
65-100     235/45R19 A01 G90 T99  	A07 A12 A14 
 
A21 A58 AFa  
NoE S02 
65-100     235/45R19 R91 T99  
65-100     245/40R19 T98  
65-100     245/45R19 A01 G90 T02 T98  
65-100     245/45R19 R09 T02 T98  
V-Klasse/Vito 4matic 
(III) 
639/2, 639/5 
e1*2007/46*0457*09-..
 
e1*2007/46*0459*06-.. 
(Baureihe 447) 
- nur Allradantrieb 
- incl. Marco Polo, 
Mixto,.. 
100-176 235/45R19 A01 G90 G94 T99  	A07 A12 A14 
 
A21 A56 NoE  
S02 
100-176 235/45R19 R91 T99 X72  
100-176 245/40R19 T98  
100-176 245/45R19 A01 G90 T02 T98  
100-176 245/45R19 R09 T02 T98  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 	aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
AFa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. 
 
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …). 
   

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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen 
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G90 Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 
57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G94 Ist die Reifengröße 235/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
R91 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. 
a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Rm1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung 
225/55R17 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
X72 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17, 
235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Y18 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe. 
   

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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 3. Mai 2023 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 3. Mai 2023 
 
 
Wagner
  00409025.DOC 
RN/BW