RC27 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO 
 
Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC27 
Typ RC27-657 
Radgröße 6,5Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
TO RC27-657 TO / ohne Ring 	5/114,3/60,1 30 750 2150 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49991 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC27-657 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx17H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,5  
OE-Nr 90942-01033 
Flachbund 110 	37,5 
S02 Serien-Mutter M12x1,5 Flachbund 110 	42,5 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Lexus 
 Toyota 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Lexus UX 	ZA1(EU,M), -/TMG 	e6*2007/46*0263*..; 
e13*2007/46*2005*.. 
112, 127 215/60R17 K6w  	A01 A12 A14 
 
A21 A57 MHy  
S01 
112, 127 225/55R17 K6w  
112, 127 235/55R17 K1c K6b K6x  
Toyota Auris (I) 
E15J, E15UT.. 
e11*2001/116*0299*..; 
0305*00-13;  
e11*2007/46*0167*..; 
0019*00-03 
- incl. Facelift 2010 
66-108 205/50R17 K1a K1b K2b  A01 A12 A14 
A21 Flh S01 
Toyota Auris (II) 	E15UT(a), E15UTN(a), 	-/TMG 
e11*2001/116* 
0305*14-..;  
e11*2007/46* 
0019*04-..; 
e13*2007/46*1718*.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
66, 73, 85 205/50R17 K1b K2b K6r  	A01 A12 A14 
A21 A58 Car 
F23 Flh KOV 
S01 
Toyota Auris (II) 
E15UT(a), E15UTN(a), 
-/TMG 
e11*2001/116* 
0305*14-..;  
e11*2007/46* 
0019*04-..; 
e13*2007/46*1718*.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
82 - 97 205/50R17 K1b  	A01 A12 A14 
A21 A58 Car 
F24 Flh KOV 
S01 
Toyota Auris Hybrid(II) 	HE15U(a), -/TMG 	e11*2007/46* 	0018*05-..; 	e13*2007/46*1549*.. 	- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
73 205/50R17 K1b  	A01 A12 A14 
A21 A58 Car 
F24 Flh KOV 
S01 
Toyota Avensis 	T27,  /-MS1 
e11*2001/116*0331*.; 
e11*2007/46*0236*.. 
- incl. Facelift 
2012+2015 
82-112 205/55R17 A13 R37  	A14 A21 Car  
Lim S01 
82-112 215/50R17 A33 R37  
82-112 215/55R17 A33  
82-112 225/50R17 A01 A12 K1a K2b K4h K6e  
Toyota C-HR (I) 	AX1T(EU,M), -/TMG 	e11*2007/46*3641*..; 	e13*2007/46*1765*..; 	e6*2007/46*0264*..; 
e6*2007/46*0338*.. 
72-112 215/60R17 K1c K2b K6b K6x  	A01 A12 A14 
 
A21 A57 MHy 
S01 
72-112 225/55R17 K1c K2b K6b K6x   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Toyota C-HR (II) 	AX2T(M), -/TGRE 	e6*2018/858*00294*..; 	e13*2018/858*00573*.. 
72-112     215/60R17 A91  	A14 A21 A57 
 
MpH S01 72-112     225/60R17 A01 A12 G95  
72-112     225/60R17 A12 R34  
72-112     235/55R17 A01 A12 K3i K5w  
Toyota Corolla (XI) 	E15EJ, -/TMG 	e11*2001/116* 	0304*09-..; 	e13*2007/46*1910*.. 
- ab Modell 2014 (E18) 
66, 73, 97 205/50R17 K2b K6r  	A01 A12 A14 
A21 A58 F23 
KOV Lim S01 
Toyota Corolla (XII) 	ZE1EE(EU,M), -/TMG 
e6*2007/46*0316*..; 
e13*2007/46*2013*.. 
- Limousine 
- incl. Hybrid 
72-97      205/50R17 A90  	A14 A21 A58 
Lim NoP Z15 
S01 
Toyota Corolla (XII) 
ZE1HE(EU,M), -/TMG 
e6*2007/46*0318*..; 
e13*2007/46*2012*.. 
- Fließheck 
- incl. Hybrid 
72,85 205/50R17 A90  	A14 A21 A58 
Flh KOV NoP 
Z15 S01 
Toyota Corolla (XII) 	ZE1HE(EU,M), -/TMG 
e6*2007/46*0318*..; 
e13*2007/46*2012*.. 
- Touring Sports 
- incl. Hybrid 
72,85 205/50R17 A90  	A14 A21 A58 
Car KOV NoP 
Z15 S01 
Toyota Corolla Cross 
Hybrid 
XG1TJ(JP,M), -/TGRE 
e6*2018/858*00186*..; 
e13*2018/858*00420*.. 
72-112     215/60R17 A33  	A14 A21 A57 
 
KMV S01 72-112     225/55R17 A91  
72-112     235/55R17 A01 A12 K1a  
Toyota Prius (V) PHEV 
XW6(M) 
e6*2018/858*00260*.. 
- Plug-in Hybrid 
- 17 Zoll-
Serienbereifung 
111        195/60R17   	A12 A14 A21 
 
A58 Flh Z17  
S02 
111        205/55R17 A01 K6w  
111        215/50R17 A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y K8h  
111        215/55R17 A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y K8h  
Toyota Prius Plus 
XW4(a), XW3(a), -
/TMG 
e11*2007/46*0157*..; 
e11*2001/116*0264*; 
e13*2007/46*1956*..; 
e6*2007/46*0347*.. 
- Business, Comfort 
73 205/50R17   	A12 A14 A21 
 
Car Z16 S01 73 205/55R17   
73 215/50R17 A01 K3a K3c K3i K5a K6f   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Toyota RAV4 (IV) 	XA3(a) 	e6*2001/116* 	0105*09-13 
- ab Modell 2013 
91-112 225/65R17 A33  	A14 A21 A57 
 
LT3 S01 91-112 235/60R17 A12  
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a), -/TMG 
e6*2001/116* 
0105*14-..; 
e13*2007/46*1657*.. 
- ab Facelift 2016 
105, 112 225/65R17 A33  A14 A21 A57 
 
LT3 S01 105, 112 235/60R17 A12  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO 
 
Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 	erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 	Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im 
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. 
  

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung).  
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G95 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, 
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen 
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) 
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche 
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu 
zu befestigen. 
 
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu 
befestigen. 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
  

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K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante 
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.  
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung 
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von 
Anschlag zu Anschlag. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. 
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO 
 
Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 
225/60R17, 225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-	Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 25. April 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 25. April 2024 
 
Laux
   00426799.DOC