RC17 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC17 
Typ RC17-8520 
Radgröße 8,5Jx20EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
X10 RC17-8520 X10/ 
N40 Ø76,9xØ72,6 
5/120/72,6 20 850 2300 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 47260 
Herstellerzeichen RCD Germany 
Radtyp und Ausführung  RC17-8520 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx20EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Giessereikennzeichen JAW 
Herkunftsmerkmal - 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28 
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 28 
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 
 
Prüfungen 
 
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter 
der Gutachten Nr. 55042508 ausgestellt. 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BMW 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BMW 5er Gran 
Turismo 
GT 
e1*2007/46*0215*.. 
- ohne Allradlenkung 
180-300 245/40R20 K1a K2b T99  A01 A02 A04 
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
A58 Flh L05 
NBF S04 
BMW 5er Gran 
Turismo 
GT 
e1*2007/46*0215*.. 
- ohne Allradlenkung 
180-300 245/40R20 K1a K2b T99  A01 A02 A04 
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
A58 Flh L04 
NBF S04 
BMW 5er Reihe 
560L 
e1*2001/116*0230*.. 
110-200 245/30R20 R70 T90  A02 A04 A05 
A08 A09 A12 
A14 A18 A58 
Lim S03 
BMW 7er Reihe 
7/G 
e1*93/81*0007*.., 
e1*98/14*0007*.. 
105-240 255/35R20 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56 
T93 T97  
A01 A02 A04 
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
A70 A71 A72 
A73 R21 S02 
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95  A0	1 A02 A04  
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99  A05 A08 	A09  
e1*2001/116*0490*..; 
e1*2007/46*0276*.. 
- ohne Allradlenkung 
155-400 255/35R20 K1c K2b T97  A12 A14 A18 
L05 NBF S04 
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95  A0	1 A02 A04  
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99  A05 A08 	A09  
e1*2001/116*0490*..; 
e1*2007/46*0276*.. 
- mit Allradlenkung 
155-400 255/35R20 K1c K2b K6g K6i K8g T97  A12 A14 	A18 
L04 NBF S04 
BMW 7er-Reihe 150-327 245/40R20 T95 T99  A02 A04 A0	5  
765 
e1*98/14,2001/116* 
0172*00-06 
150-327 255/35R20 T97  A08 A09 A12 
A14 A18 A70 
A71 A72 A73 
S01 
BMW 7er-Reihe 155-327 245/40R20 T99  A02 A04 A05  
765 
e1*2001/116* 
0172*07-.. 
155-327 255/35R20 T97  A08 A09 A12 
A14 A18 A70 
A71 A72 A73 
S01 
BMW X1 100-190 225/35R20 K1c K2b T90  A01 A02 A04  
X1 
e1*2007/46*0275*.. 
100-190 245/30R20 K1c K2b K6v T90  A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
S03 
  

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
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Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und 
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers 
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und 
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu 
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der 
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, 
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.  

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A70 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: schwarz 
Ventillänge [mm]: 49 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 003 
Alligator Artikel-Nr.: 590 387 bzw. 590 388 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A71 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: grün 
Ventillänge [mm]: 48 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 002 
Alligator Artikel-Nr.: 590 307 bzw. 590 308 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A72 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: orange 
Ventillänge [mm]: 51 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 004 
Alligator Artikel-Nr.: 590 357 bzw. 590 358 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: keine 
Ventillänge [mm]: 43 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001 
Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein.  

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Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. 
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur 
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter 
Radmitte um 5mm aufzuweiten. 
 
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte 
Fahrzeugausführungen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
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R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des 
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende 
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom 
Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in 67245 Lambsheim im März 2008 durchgeführt. Die 
Verwendungsprüfung fand am 09.02.2010 in Lambsheim statt. 
 
 
Hinweise zum Sonderrad 
 
entfällt  

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Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, 
die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008. 
 
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. 
 
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert 
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der 
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 
 
 
Lambsheim, 9.Februar 2010 
  
 
Bohlander
 00146539.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	nein
CUB Universal	Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
47260
RC17 8520