B40 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO 
 
Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 
 
Modell B40 
Typ B40-8020 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
V7 B40-8020 V7 / ohne Ring 	5/112/57,1 45 850 2380 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 
52673 , RADTYP B40-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
weiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 52566 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-8020 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel  
D=25,6 mm 
120 27,5 
  	Prüfungen  	Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 	den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-	fungen durchgeführt.   
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Skoda 
 Volkswagen 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi Q4 e-tron -	/Sportback 	FZ 
e1*2018/858*00006*.. 
- max. Leistung: 125-
220 kW 
- Elektro 
70, 77     235/50R20 A12 R02  A07 A21 A57 
 
A99 B54 V20 	VA1 S01 70, 77     245/45R20 A12 R02  
Skoda Enyaq 50 / 60 	NY 	e8*2007/46*0416*.. 	- max.Leistung: 
109kW / 132kW 
- Elektro 
70         235/50R20 A12 R02  A07 A21 A58 
 
A99 B54 Car 	V20 VA1 S01 70         245/45R20 A12 R02  
Skoda Enyaq 80 / 80X 
NY 
e8*2007/46*0416*.. 
- max.Leistung: 
150kW / 195kW 
- Elektro 
70, 77     235/50R20 A12 R02  A07 A21 A57 
 
A99 B54 BS2 	Car V20 VA1 	S01 70, 77     245/45R20 A01 A12 R02  
Skoda Enyaq RS 	Coupé 	NY 	e8*2007/46*0416*.. 
- max.Leistung:220kW 
- Elektro 
77         235/50R20 A12 R02  A07 A21 A56 
 
A99 B54 BS2 	V20 VA1 S01 77         245/45R20 A01 A12 R02  
VW ID.4 Pro / GTX 
E2 
e1*2018/858*00004*.. 
- max. Leistung: 128-
220 kW 
- Elektro 
70, 77     235/50R20 A12 R02  A07 A21 A57 
 
A99 B54 BS2  
Car V20 VA1 	S01 
70, 77     245/45R20 A01 A12 R02  
70, 77     255/45R20 A12 R02  
VW ID.4 Pure 	E2 	e1*2018/858*00004*.. 
- max. Leistung: 
109kW / 125 kW 
- Elektro 
70         235/50R20 A12 R02  A07 A21 A58 
 
A99 B54 Car  	V20 VA1 S01 70         245/45R20 A12 R02  
70         255/45R20 A12 R02  
VW ID.5 Pro / GTX 	E2 	e1*2018/858*00004*.. 	- max. Leistung: 128-	220 kW 	- Elektro 
70, 77     235/50R20 A12 R02  A07 A21 A57 
 
A99 B54 BS2  
V20 VA1 S01 
70, 77     245/45R20 A01 A12 R02  
70, 77     255/45R20 A12 R02  
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 
52673 , RADTYP B40-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
weiligen Auflagen und Hinweise. 
   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
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A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. 
 
BS2 Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …). 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20 
Nr.   6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   7 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 13 255/45R20 285/40R20 
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 17 265/45R20 295/40R20 
Nr. 18 265/50R20 295/45R20 
Nr. 19 275/35R20 305/30R20 
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 21 275/45R20 305/40R20 
Nr. 22 285/35R20 335/30R20 
Nr. 23 285/40R20 325/35R20 
Nr. 24 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55019119, Ausfertigung 3 (KBA-
NUMMER 52673 , RADTYP B40-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 30. August 2022 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2021. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 30. August 2022 
 
 
Laux
   00396277.DOC 
RN/RL