B37C – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50811 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55011816 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B37C 
Typ B37C-9520 
Radgröße 9,5Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 
D3-wa 
B37C-9520 D3 / B25 Ø66,6-Ø57,1 
B37C-9520 D3-wa /  
B25 Ø66,6-Ø57,1 
5/112/57,1 38 900 2300 
   
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 50811 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B37C-9520 (s.o.) 
Radgröße 9,5Jx20H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5  
Brock Typ: ZS2C ww  
Brock Typ: ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 140 28 
S02 Schraube M14x1,5  
Brock Typ: ZS2C ww  	Brock Typ: ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 120 28 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
   

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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55011816 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Seat 
 Skoda 
 Volkswagen 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
 
 
 
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi Q4 e-tron -/Sportback 	FZ 	e1*2018/858*00006*.. 	- Elektro 
70         255/45R20 K1a  	A01 A12 A19 
A58 A99 B54 	BS2 S02 
Audi TT (II) 	8J 	e1*2001/116* 	0369*00-16;  	0374*00-01;  
0375*00 
118-200 255/30R20 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56  A01 A12 A19 
A57 A99 Cbo 
Cpe S02 
Audi TT (III) 	8J 
e1*2001/116* 
0369*17-.. 
ab MJ 2015 (8S) 
incl. Facelift 2018 
132-169 255/30R20 K1c K2c K5d K6h K6i K8o  A01 A12 A19 
A57 A99 Cbo 
Cpe S02 
Audi TT (III) 
8J 
e1*2001/116* 
0369*31-.. 
ab Facelift 2018 (8S) 
180 255/30R20 K1c K2c K5d K6h K6i K8o  A01 A12 A19 
A57 A99 Cbo 
Cpe S02 
Audi TT RS (II) 	8J 
e1*2001/116* 
0369*00-16 
250, 265 255/30R20 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56  A01 A12 A19 
A56 A99 Cbo 
Cpe S02 
Audi TTS (III) 	8J 
e1*2001/116* 
0369*18-.. 
ab MJ 2015 (8S) 
incl. Facelift 2018 
210-235    255/30R20 K1c K2c K5d K6h K6i K8o  A01 A12 A19 
A56 A99 Cbo 
Cpe S02 
Seat Cupra Formentor 	KM 	e9*2007/46*4008*.. 
180,228    245/35R20 K1c K2b K6w  	A01 A12 A19 
A57 A99 KMV 	NoP S01 
Seat Cupra Formentor 	KM 	e9*2007/46*4008*.. 
110,140    245/35R20 K1c K2b K6w  	A01 A12 A19 
A99 KMV 	NoP S01  

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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55011816 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Seat Cupra Formentor  	e-Hybrid 	KM 	e9*2007/46*4008*.. 
- Plug-in Hybrid 
110        245/35R20 K1c K2b K6w  	A01 A12 A19 
A58 A99 KMV 
S01 
Skoda Enyaq 60 	NY 
e8*2007/46*0416*.. 
- 62 kWh-Batterie 
-max.Leistung:132kW 
70         255/45R20 K1a  	A01 A12 A19 
A58 A99 B54 
BS2 Car S02 
Skoda Enyaq 80 
NY 
e8*2007/46*0416*.. 
- 82 kWh-Batterie 
-max.Leistung:150kW 
70         255/45R20 K1a  	A01 A12 A19 
A58 A99 B54 
BS2 Car S02 
VW Arteon -/Shooting 	Brake 	3H 
e1*2007/46*1725*.. 
 
110-206 245/35R20 K1a K2b  	A01 A12 A19 
 
A57 A99 Car  	Lim MpH S01 110-206 255/30R20 K1c K2b K5b K8d T88 T92  
110-206 255/35R20 K1c K2b K5b K8d  
VW Arteon R -/Shooting 
Brake R 
3H 
e1*2007/46*1725*.. 
235        245/35R20 K1a K2b  	A01 A12 A19 
 
A56 A99 Car  	Lim NoP S01 235        255/30R20 K1c K2b K5b K8d T88 T92  
235        255/35R20 K1c K2b K5b K8d  
VW ID.4 Pro 	E2 	e1*2018/858*00004*.. 	- 77/82 kWh-Batterie 	-max.Leistung:150kW 
70         255/45R20 K1a K1b  	A01 A12 A19 
A58 A99 B54 	BS2 Car S02 
VW Phaeton 	3D, 3d 	e1*98/14*0189*..; 
e1*2001/116*0189*..; 
DE*2007/46*0452*..; 
e1*2007/46*0452*.. 
165-331 245/40R20 K1a R91 T95 T99  	A01 A12 A19 
 
A99 B60 BnK  
Lim S02 
165-331 245/40R20 G01 K1a T95 T99  
177 245/35R20 K1c T95  
177,246 255/35R20 K1c T97  
VW Tiguan (I) 	5N 	e1*2001/116* 	0450*00-23;  	e1*2007/46* 	0487*00-14 
- incl. Facelift 2011 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
81-155 245/35R20   	A12 A19 A57 
 
A99 KMV S01 81-155 255/35R20 A01 K42  
81-155 255/35R20 Z19  
    

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B37C-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
   

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so 
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. 
 
B60 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht 
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1. 
 
BS2 Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1. 
 
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
   

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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. 
 
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
   

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K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8o An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Rad-
mitte um 10mm aufzuweiten. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. 
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R91 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. 
a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 4. Februar 2022 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Hinweise zum Sonderrad 
 
Ab Januar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa 
gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 4. Februar 2022 
 
 
Laux
   00383905.DOC 
RN/RL