B39 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ECE R124 001361 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073217 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Prüfgegenstand  Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 B39-759 D3 / ohne Ring 	5/112/66,6 33 725 2300 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M14x1,5 
Brock Typ ZS2,   SW17 
Kegel 60° 120 28 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi A6 / A6 Avant 	4G, 4G1 
e1*2007/46*0436*..; 
e13*2007/46*1147*.. 
- incl. Facelift 2014 
100-245 235/45R19 A39 ECE M+S  	A16 A19 A57 
Ahk Car Lim 
NA1 S02 
Audi S6 / S6 Avant 	4G, 4G1 	e1*2007/46*0436*..; 	e13*2007/46*1147*.. 
- incl. Facelift 2014 
309, 331 235/45R19 A39 ECE M+S  	A16 A19 A56 
Ahk Car Lim 
S02 
 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 
 
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.  

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GUTACHTEN zur ECE R124 001361 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073217 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. 
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen 
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet 
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
Ahk Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhänge-
vorrichtung. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits 
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). 
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei 
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben 
durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass 
die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
 
Lambsheim, 30. November 2017 
 
 00
283999.DOC