B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55053822 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
Modell B43 
Typ B43-9020 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe (mm) 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm)
 
V7 B43-9020 V7 / ohne Ring 5/112/57,1 42 1030 2350 
 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55049522, Ausfertigung 3  
(KBA-NUMMER 54586 , RADTYP B43-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 54587 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=25,6 mm 120 	27,5 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Ford 
 Skoda 
 Volkswagen 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55053822 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi Q4 e-tron -/Sportback 
FZ 
e1*2018/858*00006*.. 
- Elektro 
70-89 255/45R20 A32 R03 A07 A18 A57 
A99 V20 HA2 
S01 
70-89 275/40R20 A12 R03  
Ford Capri 
DRP 
e1*2018/858*00364*.. 
- Elektro 
70-109 255/45R20 A91 R03 A18 A57 A99 
V20 Vn2 HA2 
S01 
70-109 265/45R20 A12 R03  
70-109 275/40R20 A12 R03  
Ford Explorer 
DRP 
e1*2018/858*00364*.. 
- Elektro 
70-109 255/45R20 A91 R03 A18 A57 A99 
Car V20 Vn2 
HA2 S01 
70-109 265/45R20 A12 R03  
70-109 275/40R20 A12 R03  
Skoda Elroq 50 / 60 
NY 
e8*2007/46*0416*17-.. 
 
70 245/45R20 R03  	A12 A18 A58 
A99 Flh V20 
HA2 S01 
70 255/45R20 R03  
70 265/45R20 R03  
70 275/40R20 A01 K2b R03  
Skoda Elroq 85 
NY 
e8*2007/46*0416*17-.. 
- Elektro 
89 (210) 255/45R20 R03 A12 A18 A58 
A99 Flh V20 
HA2 S01 
89 (210) 265/45R20 R03  
89 (210) 275/40R20 A01 K2b R03  
Skoda Enyaq 50 / 60 
NY 
e8*2007/46*0416*.. 
- Elektro 
- incl. Coupé 
- incl. Facelift 2025 
70 255/45R20 A32 R03 A07 A18 A58 
A99 V20 HA2 
S01 
70 275/40R20 A01 A12 K2b R03  
Skoda Enyaq 80,85 -/X 
NY 
e8*2007/46*0416*.. 
- Elektro 
- incl. Coupé 
- incl. Facelift 2025 
70-89 255/45R20 A32 R03 A07 A18 A57 
A99 V20 HA2 
S01 
70-89 275/40R20 A01 A12 K2b R03  
Skoda Enyaq RS 
NY 
e8*2007/46*0416*.. 
- Elektro 
- incl. Coupé 
77 255/45R20 A32 R03 A07 A18 A56 
A99 V20 HA2 
S01 
77 275/40R20 A01 A12 K2b R03  
VW ID.4 Pro / GTX 
E2 
e1*2018/858*00004*.. 
- Elektro 
70-89 255/45R20 A32 R03 A07 A18 A57 
A99 Car V20 
HA2 S01 
70-89 275/40R20 A01 A12 K2b R03  
VW ID.4 Pure 
E2 
e1*2018/858*00004*.. 
- Elektro 
70 245/45R20 A32 R03 A07 A18 A58 
A99 Car V20 
HA2 S01 
70 255/45R20 A32 R03  
70 275/40R20 A01 A12 K2b R03   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55053822 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
VW ID.5 Pro / GTX 
E2 
e1*2018/858*00004*.. 
- Elektro 
70-89 255/45R20 A32 R03  	A07 A18 A57 
A99 V20 HA2 
S01 
70-89 275/40R20 A01 A12 K2b R03  
VW ID.7 Pro, ProS, GTX 
ED 
e1*2018/858*00306*.. 
- incl. Tourer 
- Elektro 
89, 90 255/40R20 A91 R03 T01 A18 A57 A99 
Car Lim V20 
Vn2 HA2 S01 
89, 90 265/40R20 A12 R03  
89, 90 275/35R20 A12 R03 T02 T98  
 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55049522, Ausfertigung 3  
(KBA-NUMMER 54586 , RADTYP B43-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55053822 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten 
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im 
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder 
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise 
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen 
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen.
 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55053822 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55049522, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 54586 , 
RADTYP B43-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55053822 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 
Nr.   6 235/55R20 285/45R20 
Nr.   7 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr. 11 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 12 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 13 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 14 255/45R20 285/40R20 
Nr. 15 255/50R20 285/45R20 
Nr. 16 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 17 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 18 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 19 265/45R20 295/40R20 
Nr. 20 265/50R20 295/45R20 
Nr. 21 275/35R20 305/30R20 
Nr. 22 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 23 275/45R20 305/40R20 
Nr. 24 285/35R20 335/30R20 
Nr. 25 285/40R20 325/35R20 
Nr. 26 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die 
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 14. Mai 2025 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55053822 (3. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2022. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 14. Mai 2025 
 
Laux  	00447301.DOCX