RC18 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47479 nach §22 StVZO 
 
Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55127808 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC18-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC18 
Typ RC18-757 
Radgröße 7,5Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W5 RC18-757 W5/ 
BA11 N25 Ø72,6xØ67,1 
5/120/67,1 35 700 2000 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 47479 
Herstellerzeichen RCD Germany 
Radtyp und Ausführung  RC18-757 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx17H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamthöhe (mm) 
S01 Mutter M14x1,5 
Bimecc, Typ: D5 
Kegel 60° 150 40 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Opel 
 Saab 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55127808 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC18-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
81-118 205/55R17 A13 M+S R37 T91 T95  
81-191 215/55R17 A13 T94 T98  
81-191 225/50R17 A33 T94 T98  
81-191 225/55R17 A12  
81-191 235/50R17 A12  
81-191 245/45R17 A12  
Opel Insignia 
0G-A 
e1*2001/116*0475*..; 
e1*2007/46*0374*.. 
  
  
  
81-191 245/50R17 A01 A12 K1a K2b  
A02 A04 A05  
A08 A09 A21  
A99 Flh Lim  
V00 V17 S01 
81-191 215/55R17 A13 T94 T98  
81-191 225/50R17 A33 T94 T98  
81-191 225/55R17 A12 136  
81-191 235/50R17 A12  
81-191 245/45R17 A12  
81-191 245/50R17 A01 A12 K1a K2b  
Opel Insignia 
0G-A 
e1*2001/116*0475*..; 
e1*2007/46*0374*.. 
- Sports Tourer 
- Station Wagon 
  
85,103 205/55R17 A13 M+S R37 T91 T95  
A02 A04 A05  
A08 A09 A21  
A99 Car V00  
V17 S01 
118 215/55R17 A91 M+S R37  
118-221 225/50R17 A12  
118-221 225/55R17 A12  
118-221 235/50R17 A01 A12 K2b  
118-221 245/45R17 A12  
Saab 9-5 
YS3G 
e4*2007/46*0137*.. 
  
  
  	118-221 245/50R17 A01 A12 K1a K2b K4h  
A02 A04 A05  
A08 A09 A21  
A99 Lim V00  
V17 S01 
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47479 nach §22 StVZO 
 
Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55127808 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC18-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung 
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für 
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h 
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. 
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich 
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im 
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen 
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante 
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47479 nach §22 StVZO 
 
Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55127808 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC18-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D5;   siehe Seite 1)  verwendet werden. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für 
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
 
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 195/40R17 215/35R17 
Nr.   2 205/40R17 225/35R17 
Nr.   3 205/45R17 235/40R17 
Nr.   4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   5 215/40R17 245/35R17 
Nr.   6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 
Nr.   8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 
Nr.   9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 
Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 
Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 
Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 13 235/50R17 255/45R17 
Nr. 14 235/55R17 255/50R17 
Nr. 15 235/60R17 255/55R17 
Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 
Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 
Nr. 18 255/45R17 285/40R17 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise 
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
136 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47479 nach §22 StVZO 
 
Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55127808 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC18-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2011 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2008. 
 
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert 
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der 
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 
 
 
Lambsheim, 5. April 2011 
  
 
Bohlander
 00163896.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
47479
RC18 757