RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 42
Seite :	1 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-707
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	M41
Radausführungskennz.:	RC34-707-1;M41; Lk100
Radgröße:	7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	50 mm
Lochkreisdurchmesser:	100 mm
Lochzahl:	4
Mittenlochdurchmesser:	54,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	550 kg
Reifenabrollumfang:	2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3	e5*2007/46*0121*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
58 bis 88 Hyundai Bayon
(Serien Reifen
185/65R15, 195/55R16
oder 215/45R17)
195/50R17
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF1) E57)
205/45R17
A93)
215/45R17
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 42
Seite :	2 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3	e5*2007/46*0121*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 88 Hyundai Bayon
(Serienreifen 205/55R17)
205/55R17	A02) bis A10)
A11) BF1) E57a)
225/50R17
A01) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
IA	e11*2007/46*1008*..
IA	e5*2007/46*1086*..
IA-HME	e13*2007/46*1602*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
49 bis 64 Hyundai I10
(mit kleinsten
Serienreifen 175/..)
195/40R17	A01) bis A10)
BF1) K13) K25)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AC3	e5*2007/46*0090*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
46 bis 74 Hyundai i10, i10 N-Line195/40R17	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PB	e11*2001/116*0333*..
PBT	e11*2007/46*0129*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 94 Hyundai i20 195/40R17	A02) bis A10)
BF1) S08)
195/45R17
205/40R17
A01) K03) K04)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 42
Seite :	3 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GB	e11*2007/46*1600*..
GB	e5*2007/46*1087*..
GB-HME	e13*2007/46*1603*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 88 Hyundai I20, I20 Coupe
(3-/5-Türer,
Fahrzeugausführungen
die serienmäßig AUCH
mit 16- oder 17-Zoll
Reifen ausgerüstet sind
oder diese in den COC
Papieren eingetragen
haben)
195/45R17	A02) bis A10)
BF1)
205/45R17
215/40R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GB	e11*2007/46*1600*..
GB	e5*2007/46*1087*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 88 Hyundai I20 Active
(3-/5-Türer,
Fahrzeugausführungen
die serienmäßig AUCH
mit 16- oder 17-Zoll
Reifen ausgerüstet sind
oder diese in den COC
Papieren eingetragen
haben)
195/45R17	A02) bis A10)
BF1)
205/45R17
A01) K59)
215/40R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3	e5*2007/46*0121*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
58 bis 88 Hyundai i20 195/50R17
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF1)
205/45R17
A93)
215/45R17
A93a)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 42
Seite :	4 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 42
Seite :	5 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
E57)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassensind.
E57a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/55R17
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 42
Seite :	6 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K59)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
S08)An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
Die Anlage 42 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026
§22  53933*11 §22  53933*11