B32 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-10	22 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad  zur Verwendung an Achse 1 
Modell B32 
Typ B32-1022 
Radgröße 10,0Jx22EH2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 B32-1022 D3 / ohne Ring 5/112/66,6 55 850 2420 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 50938 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-1022 (s.o.) 
Radgröße 10,0Jx22EH2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M14x1,5  
Brock Typ C17D30 
Kegel 60° 150 30 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-10	22 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
AMG GLE 63 /s Coupé 
166, 166AMG 
e1*2007/46*0598*16-... 
e1*2007/46*0826*07-.. 
(FIN: WDC292...) 
410, 430 275/40R22 M+S R02  A12 A14 A18 
A56 V10 VA1 
S02 
GLE 450 / 
43-AMG Coupé 
166 
e1*2007/46*0598*16-... 
(FIN: WDC292...) 
270 275/40R22 M+S R02  A12 A14 A18  
A56 V22 VA1 
S02 
270 285/40R22 R02  
GLE 500 Coupé 
166 
e1*2007/46*0598*16-... 
(FIN: WDC292...) 
335 275/40R22 R02  A12 A14 A18  
A56 V22 VA1 
S02 
335 285/40R22 R02  
GLE-Coupé 
166 
e1*2007/46*0598*16-... 
(FIN: WDC292...) 
190-245 275/40R22 R02  A12 A14 A18  
A56 V22 VA1 
S02 
190-245 285/40R22 R02  
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-10	22 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig. 
 
V22 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 245/30R22 285/25R22, 295/25R22 
Nr.   2 255/30R22 295/25R22, 315/25R22 
Nr.   3 265/30R22 295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22 
Nr.   4 265/35R22 295/30R22, 305/30R22, 315/30R22 
Nr.   5 275/35R22 315/30R22 
Nr.   6 285/30R22 335/25R22 
Nr.   7 285/40R22 325/35R22 
Nr.   8 295/30R22 335/25R22 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55054116, Ausfertigung 2 (Radtyp 
B32-1122) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-10	22 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 31. März 2017 
  
 
Bohlander
 00268672.DOC