B45 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B45 
Typ B45-707 
Radgröße 7,0Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
C9 B45-707 C9 / ohne Ring 	5/130/78,1 62 1250 2300 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 55592 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B45-707 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx17H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M16x1,5 Kegel 60° 180 	30 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Citroen 
 Fiat 
 Opel 
 Peugeot 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-
Bereich 
Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Citroen Jumper (III) -	/Heavy 	Y, 250L 
e3*2001/116*0234*..;  
e3*2007/46*0046*..;  
e3*2007/46*0051*..;  
L773 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift ab 2013 
74-132    
 235/60R17C T14 T17 250  	A12 A21 A58 
A99 B02 BA2 	KMV NoE S01 
Citroen Jumper (III) -	/Heavy 	Y, 250L 	e3*2001/116*0234*..;  	e3*2007/46*0046*..;  	e3*2007/46*0051*..;  
L773 
- geschl. Aufbau 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift ab 2013 
74-132    
 235/60R17C K1c T14 T17 250  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 	BA2 KOV NoE 	S01 
Fiat Ducato (III) -/Maxi 	250, 250L 	e3*2001/116*0232*..; 	e3*2007/46*0044*..; 
e3*2007/46*0049*..; 
L779 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2013 
74-132    
 235/60R17C T17 250  	A12 A21 A58 
A99 B02 BA2 
KMV NoE S01 
Fiat Ducato (III) -/Maxi 	250, 250L 
e3*2001/116*0232*..; 
e3*2007/46*0044*..; 
e3*2007/46*0049*..; 
L779 
- geschl. Aufbau 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2013 
74-132    
 235/60R17C K1c 250  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 
BA2 KOV NoE 
S01 
Opel Movano-C (Heavy) 
Y 	e3*2007/46*0045*22-..; 	e3*2007/46*0050*24-.. 	- "verstärkt/Heavy" 	- geschl. Aufbau 	- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
88-121    
 235/60R17C T17  	A12 A21 A58 	A99 B02 BA2 
KMV NoE S01 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-	Bereich 
Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Opel Movano-C (Heavy) 
Y 	e3*2007/46*0045*22-..; 	e3*2007/46*0050*24-.. 
- "verstärkt/Heavy" 
- geschl. Aufbau 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
88-121    
 235/60R17C K1c  	A01 A12 A21 	A58 A99 B02 	BA2 KOV NoE 	S01 
Peugeot Boxer (III) -	/Heavy 	Y, 250, 250L 	e3*2001/116*0233*..; 
e3*2007/46*0045*..; 
e3*2007/46*0050*..; 
L772 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2013 
74-132    
 235/60R17C T17 250  	A12 A21 A58 
A99 B02 BA2 
KMV NoE S01 
Peugeot Boxer (III) -	/Heavy 
Y, 250, 250L 
e3*2001/116*0233*..; 
e3*2007/46*0045*..; 
e3*2007/46*0050*..; 
L772 
- geschl. Aufbau 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2013 
74-132    
 235/60R17C K1c 250  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 
BA2 KOV NoE 
S01 
  	Allgemeine Hinweise 
 	Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 	Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.  	Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 	Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
250 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 	von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben 
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 
 
BA2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm  an Achse2. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T14 Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T17 Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juni 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.  
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 21. Juni 2024 
 
 
Laux
   00429425.DOC