RC32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: MP2 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2180 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:HYUNDAI Radbefestigung Auflagen- Kürzel Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TG e4*2001/116*0099*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 191Hyundai Grandeur 225/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) 235/60R16
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW (Limousine, Kombi) 195/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) 205/55R16 A01) A93) K04) 215/50R16 A01) K01) K04) 225/50R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. GDH-HME e13*2007/46*1604*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Hyundai i30, i30CW (3-Türer, 5-Türer, Kombi) 195/55R16 A93) N205) A02) bis A10) BF1) 195/60R16 A01) G0E) K25) K58) N205) 205/55R16 A01) K04) K25) K58) 215/50R16 A01) K02) K03) 225/50R16 A01) K01) K02) K25) K58)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 103 Hyundai i30 (5-Türer, Kombi, Fastback) 195/55R16 N205) A01) bis A10) BF1) EF0) K01) 195/55R16 M+S 195/60R16 G7V) N205) 195/60R16 M+S G7V) 205/55R16 K04) 215/50R16 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. JC-HME e13*2007/46*1605*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 57 bis 94 Hyundai IX20 195/55R16 K03) A01) bis A10) BF1) 195/60R16 K03) 205/55R16 K01) K04) 215/50R16 K01) K02) 215/55R16 G1D) K01) K02) K54) 225/50R16 K01) K02) K54) K55)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EL e11*2007/46*0104*.. ELH e11*2007/46*0192*.. LM e11*2007/46*0128*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 135 Hyundai IX35 215/65R16 A02) bis A10) BF1) EF0) 215/70R16 225/65R16 A01) K01) 235/60R16 A01) K01) K04) 235/65R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AE e4*2007/46*1157*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 Hyundai Ioniq (Nur Fahrzeuge mit Hybridantrieb) 195/55R16 K03) K04) N205) A01) bis A10) BF1) EF0) 205/55R16 K01) K04) 215/50R16 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 100 Hyundai Kona (Frontantrieb) 205/60R16 A02) bis A10) BF1) 205/65R16 G7U) 215/55R16 215/60R16 G7U) 225/55R16 235/50R16 A01) K03) K04) 235/55R16 A01) G7U) K03) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NF e11*2001/116*0241*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 184Hyundai Sonata 215/55R16 A02) bis A10) A93) BF1) 215/60R16 225/55R16 A01) K03) 235/50R16 A01) K01) 235/55R16 A01) K01) K15) K21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e4*2001/116*0087*.. JMG e11*2001/116*0355*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 83 bis 129 Hyundai Tucson 205/65R16 M+S A93) A02) bis A10) BF1) 205/70R16 M+S A93) 215/65R16 A01) A93) K03) 225/60R16 A01) A93) K03) 235/60R16 A01) K01) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TL e11*2007/46*2711*.. TLE e11*2007/46*2724*.. TLE-HME e13*2007/46*1612*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 136 Hyundai Tucson 215/65R16 A93a) K03) A01) bis A10) B33) BF1) EF0) K04) 215/70R16 K03) 225/65R16 K01) 235/60R16 K01) 235/65R16 K01) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nichtnichtnichtnicht, so sind sie nichtnichtnichtnicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B33)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse. BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 G7U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7V)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K54)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-B0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 K55)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. •die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, •die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, •die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K58)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen, •der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 3a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 11.10.2018