RC17 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8 520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0201708 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC17 Typ RC17-8520 Radgröße 8,5Jx20EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) W4 RC17-8520 W4/ BA17 N27 Ø72,6xØ60,1 5/114,3/60,1 45 850 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47260 Herstellerzeichen RCD Germany Radtyp und Ausführung RC17-8520 (s.o.) Radgröße 8,5Jx20EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - S07 Mutter M12x1,5 Brock Typ: ZM1 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8 520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Verwendungsbereich Hersteller Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Lexus GS S19(a) e6*2001/116*0103*00-05 183-255 245/30R20 T90 A12 A14 A18 Lim S04 Lexus GS 250/200t/300 S19(a) e6*2001/116*0103*06-.. ab Modell 2013 154, 180 235/35R20 T92 A12 A14 A18 A58 Lim NoH S04 154, 180 255/30R20 A01 K3h K3s K3v T92 Lexus GS F UL10 (EU,M) e6*2007/46*0164*.. 351 235/35R20 A10 M+S T92 A14 A18 A58 L06 Lim S04 351 255/30R20 A01 A32 K3f K3s M+S T92 Lexus RC 200t/300H XC1 (EU,M) e11*2007/46*2883*.. 133, 180 235/35R20 T92 A12 A14 A18 A58 Cpe MHy S04 133, 180 255/30R20 A01 K1b K3h K3s K3v T92 Lexus RC F UXC1 (EU,M) e11*2007/46*1532*.. 341, 351 235/35R20 A10 M+S T92 A14 A18 A58 Cpe L06 S04 341, 351 255/30R20 A01 A32 K3f K3s M+S T92 Suzuki Grand Vitara JT e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer 78-122 245/40R20 A12 A14 A18 Y84 S05 Suzuki Grand Vitara JT e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer 78-171 245/40R20 A12 A14 A18 Y85 S05 Suzuki Kizashi FR e4*2007/46*0142*.. 131 225/35R20 T90 A12 A14 A18 A57 Lim S06 131 235/35R20 T92 Suzuki SX4 S-Cross JY e4*2007/46*0779*04-.. ab Modelljahr 2017 82,88,103 225/35R20 K2b K6w A01 A12 A14 A18 A57 S03 82,88,103 235/30R20 K1b K2b K6w T88 82,88,103 235/35R20 K1b K2b K6w Suzuki SX4 S-Cross JY e4*2007/46*0779*00-03 88 235/30R20 K1c K2b T88 A01 A12 A14 A18 A57 S02
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8 520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Suzuki Vitara LY e4*2007/46*0928*.. 88, 103 225/35R20 T88 A12 A14 A18 A57 S02 88, 103 235/30R20 A01 K1c K2b T88 88, 103 235/35R20 A01 K1c K2b 88, 103 245/30R20 A01 K1c K2b 88, 103 245/35R20 A01 G01 K1c K2b K3s Toyota Avensis T27, /-MS1 e11*2001/116*0331*.; e11*2007/46*0236*.. - incl. Facelift 2012+2015 82-130 255/30R20 T92 A12 A14 A18 Car Lim S04 Toyota C-HR AX1T(EU,M), -/TMG e11*2007/46*3641*.., e13*2007/46*1765*.. 72, 85 235/35R20 A12 A14 A18 A57 MHy S07 72, 85 235/40R20 72, 85 245/35R20 A01 K1c K6w 72, 85 255/35R20 A01 K1c K2b K5v K6b K6x Toyota RAV4 (III) XA3(a) e6*2001/116*0105*00-08 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 100-130 245/40R20 A12 A14 A18 A57 KOV S04 100-130 255/35R20 100-130 255/40R20 Toyota RAV4 (III) XA3(a) e6*2001/116*0105*00-08 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 100-130 245/40R20 A12 A14 A18 A57 KMV S04 100-130 255/35R20 100-130 255/40R20 Toyota RAV4 (IV) XA3(a) e6*2001/116*0105*09-13 - ab Modell 2013 91-112 235/45R20 A12 A14 A18 A57 LT4 S04 91-112 245/40R20 91-112 245/45R20 Toyota RAV4 (IV) XA3(a) e6*2001/116*0105*09-13 - ab Modell 2013 91-112 235/45R20 A12 A14 A18 A57 LT3 S04 Toyota RAV4 (IV) XA3(a) e6*2001/116*0105*14-.. - ab Facelift 2016 105, 112 235/45R20 A12 A14 A18 A57 LT4 S04 105, 112 245/40R20 105, 112 245/45R20 Toyota RAV4 (IV) XA3(a) e6*2001/116*0105*14-.. - ab Facelift 2016 105, 112 235/45R20 A12 A14 A18 A57 LT3 S04 Toyota RAV4 (IV) Hybrid XA4(EU,M) e6*2007/46*0166*.. 114 235/45R20 A12 A14 A18 A57 LT4 S04 114 245/40R20 114 245/45R20 Toyota RAV4 (IV) Hybrid XA4(EU,M) e6*2007/46*0166*.. 114 235/45R20 A12 A14 A18 A57 LT3 S04
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8 520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8 520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8 520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll- ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver- kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An- schlag zu Anschlag. LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr- zeug). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8 520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. Mai 2018 Bohlander 00294922.DOC RN/Boh