RC17 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0201708 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC17 
Typ RC17-8520 
Radgröße 8,5Jx20EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 RC17-8520 W4/ 
BA17 N27 Ø72,6xØ60,1 
5/114,3/60,1 45 850 2300 
 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 47260 
Herstellerzeichen RCD Germany 
Radtyp und Ausführung  RC17-8520 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx20EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 
S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - 
S07 Mutter M12x1,5   
Brock Typ: ZM1 
Kegel 60° 110 - 
 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.  

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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Lexus 
 Suzuki 
 Toyota 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
 
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
 
Auflagen und 
Hinweise 
Lexus GS 
S19(a) 
e6*2001/116*0103*00-05 
183-255 245/30R20 T90  A12 A14 A18 
Lim S04 
Lexus GS 250/200t/300 
S19(a) 
e6*2001/116*0103*06-.. 
ab Modell 2013 
154, 180 235/35R20 T92  A12 A14 A18  
A58 Lim NoH 
S04 
154, 180 255/30R20 A01 K3h K3s K3v T92  
Lexus GS F 
UL10 (EU,M) 
e6*2007/46*0164*.. 
351 235/35R20 A10 M+S T92  A14 A18 A58  
L06 Lim S04 351 255/30R20 A01 A32 K3f K3s M+S T92  
Lexus RC 200t/300H 
XC1 (EU,M) 
e11*2007/46*2883*.. 
133, 180 235/35R20 T92  A12 A14 A18  
A58 Cpe MHy 
S04 
133, 180 255/30R20 A01 K1b K3h K3s K3v T92  
Lexus RC F 
UXC1 (EU,M) 
e11*2007/46*1532*.. 
341, 351 235/35R20 A10 M+S T92  A14 A18 A58  
Cpe L06 S04 341, 351 255/30R20 A01 A32 K3f K3s M+S T92  
Suzuki Grand Vitara 
JT 
e4*2001/116*0091*..; 
e4*2007/46*0292*.. 
- 3-Türer 
78-122 245/40R20 A12 A14 A18 
Y84 S05 
Suzuki Grand Vitara 
JT 
e4*2001/116*0091*..; 
e4*2007/46*0292*.. 
- 5-Türer 
78-171 245/40R20 A12 A14 A18 
Y85 S05 
Suzuki Kizashi 
FR 
e4*2007/46*0142*.. 
131 225/35R20 T90  A12 A14 A18  
A57 Lim S06 131 235/35R20 T92  
Suzuki SX4 S-Cross 
JY 
e4*2007/46*0779*04-.. 
ab Modelljahr 2017 
82,88,103 225/35R20 K2b K6w  A01 A12 A14  
A18 A57 S03 82,88,103 235/30R20 K1b K2b K6w T88  
82,88,103 235/35R20 K1b K2b K6w  
Suzuki SX4 S-Cross 
JY 
e4*2007/46*0779*00-03 
88 235/30R20 K1c K2b T88  A01 A12 A14 
A18 A57 S02  

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
 
Auflagen und 
Hinweise 
Suzuki Vitara 
LY 
e4*2007/46*0928*.. 
  
  
88, 103 225/35R20 T88  A12 A14 A18  
A57 S02 88, 103 235/30R20 A01 K1c K2b T88  
88, 103 235/35R20 A01 K1c K2b  
88, 103 245/30R20 A01 K1c K2b  
88, 103 245/35R20 A01 G01 K1c K2b K3s  
Toyota Avensis 
T27,  /-MS1 
e11*2001/116*0331*.; 
e11*2007/46*0236*.. 
- incl. Facelift 2012+2015 
82-130 255/30R20 T92  A12 A14 A18 
Car Lim S04 
Toyota C-HR 
AX1T(EU,M), -/TMG 
e11*2007/46*3641*.., 
e13*2007/46*1765*.. 
72, 85 235/35R20 A12 A14 A18  
A57 MHy S07 72, 85 235/40R20   
72, 85 245/35R20 A01 K1c K6w  
72, 85 255/35R20 A01 K1c K2b K5v K6b K6x  
Toyota RAV4 (III) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*00-08 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2009 
100-130 245/40R20 A12 A14 A18  
A57 KOV S04 100-130 255/35R20   
100-130 255/40R20   
Toyota RAV4 (III) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*00-08 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2009 
100-130 245/40R20 A12 A14 A18  
A57 KMV S04 100-130 255/35R20   
100-130 255/40R20   
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*09-13 
- ab Modell 2013 
91-112 235/45R20 A12 A14 A18  
A57 LT4 S04 91-112 245/40R20   
91-112 245/45R20   
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*09-13 
- ab Modell 2013 
91-112 235/45R20 A12 A14 A18 
A57 LT3 S04 
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*14-.. 
- ab Facelift 2016 
105, 112 235/45R20 A12 A14 A18  
A57 LT4 S04 105, 112 245/40R20   
105, 112 245/45R20   
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*14-.. 
- ab Facelift 2016 
105, 112 235/45R20 A12 A14 A18 
A57 LT3 S04 
Toyota RAV4 (IV) Hybrid 
XA4(EU,M) 
e6*2007/46*0166*.. 
114 235/45R20 A12 A14 A18  
A57 LT4 S04 114 245/40R20   
114 245/45R20   
Toyota RAV4 (IV) Hybrid 
XA4(EU,M) 
e6*2007/46*0166*.. 
114 235/45R20 A12 A14 A18 
A57 LT3 S04 
  

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Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.  

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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein.  

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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll-
ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen 
oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. 
 
K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und 
dauerhaft zu befestigen. 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. 
 
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden 
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. 
 
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne 
Allradlenkung (4WS). 
 
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung 
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
schlag zu Anschlag. 
 
LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung 
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). 
 
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug). 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden.  

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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Fließheck. 
 
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Mai 2018 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55042508 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 8. Mai 2018 
  
 
Bohlander
 00294922.DOC 
RN/Boh