RC30 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026

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GUTACHTEN zur ECE R124 000916 
 
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Prüfgegenstand  Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
H30 RC30-707 H30 / ohne Ring 5/100/56,1 48 730 2250 
   
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S02 Serien-Mutter M12x1,25  Kegel 60° 100 	25,5 
S03 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 	25,5 
S04 Mutter M12x1,25   
Brock Typ D2,  SW19 
Kegel 60° 100 34,5 
S05 Mutter M12x1,25   
Brock Typ D2,  SW19 
Kegel 60°   90 34,5 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Handelsbezeichnung Fahr-
zeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Subaru BRZ (Z) 	ZC, GC/GF 	e13*2007/46*1281*..; 	e13*2001/116*0026*05-.. 
- incl. Facelift 2016 
147 215/45R17 A10 ECE  A14 A21 A58 
Cpe S03 
Subaru Forester 
SG, SGS, SGG 
e13*98/14*0087*.., 
e1*2001/116*0209*.., 
e11*2001/116*0242*. 
90-169 215/55R17 ECE  	A14 A21 A63 
S05 
Subaru Forester 	SH, SHS, SHLPG 	e13*2001/116*0982*00-08;
 
e1*2001/116*0485*.., 	e24*2007/46*0007*.. 
104-169 215/55R17 A13 ECE  	A14 A21 Car  
S04 
104-169 225/55R17 A33 ECE  
Subaru Forester 	SJ, SH 	e13*2007/46*1305*.. 	e13*2001/116* 
0982*09-.. (Ausf. SJ) 
108-177 225/60R17 ECE  	A14 A21 A33 
A56 Car S03 
Subaru Impreza 
G4 
e1*2007/46*0597*.. 
84, 110 205/50R17 A33 ECE  	A14 A21 Flh 
S02 
  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000916 
 
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Handelsbezeichnung Fahr-
zeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Subaru Legacy 	BL/BP, -S, -G 	e1*2001/116*0228*.., 	e1*2001/116*0256*.., 	e11*2001/116*0240*. 
101-180 225/45R17 ECE  	A14 A21 A63 
Car Lim S05 
Subaru Legacy 	BM/BR, BM/BRS 	e1*2007/46*0079*..; 
e13*2007/46*1074*.. 
  
  
  
110-127 205/50R17 A13  	A14 A21 A56 
 
Car ECE Lim  	S03 110-127 205/55R17 A13  
110-127 215/45R17 A13  
110-127 215/50R17 A13  
110-127 215/55R17 A12  
110-127 225/45R17 A13  
110-127 225/50R17 A12  
Subaru Legacy Outback 	BL/BP, -S, -G 	e1*2001/116*0228*.., 	e1*2001/116*0256*.., 
e11*2001/116*0240*.. 
110-180 205/50R17 ECE  	A12 A14 A21 
 
Car S05 110-180 215/55R17 ECE  
110-180 225/45R17 ECE  
Subaru Outback 
BM/BR, BM/BRS 
e1*2007/46*0079*..; 
e13*2007/46*1074*.. 
110-191 225/60R17 ECE  	A14 A21 A33 
A56 Car S03 
Subaru XV 
G4 
e1*2007/46*0597*.. 
80-110 215/55R17 M+S  	A13 A14 A21  
A56 ECE Flh 	KMV S02 80-110 225/55R17   
   
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt 
werden. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 
 
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000916 
 
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die 
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu 
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser 
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000916 
 
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch 
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die 
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch 
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die 
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch 
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die 
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch 
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die 
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
 
Lambsheim, 28. Juli 2017 
 
 00275963.DOC