RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 1 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: D3; Lk112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 820 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 130 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-567F 130 Nm BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 150 Nm BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm ZP-569F 150 Nm BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm ZP-569F 175 Nm §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 2 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 155 Mercedes A-Klasse (außer Sportpaket) 205/45R18 K04) M00) N215) T86) A01) bis A10) BF1) E93) E100) 215/40R18 K04) N225) 225/40R18 K01) K04) K13) K25) K28) 245/35R18 K01) K02) K13) K25) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 205/45R18 M00) N215) T86) 225/40R18 K04) K28) A01) bis A10) BF1) E93) E100) V00) 205/45R18 M00) N215) T86) 235/40R18 K04) K28) K103) A01) bis A10) BF1) E93) E100) V00) 215/40R18 N225) 245/35R18 K02) K28) K103) A01) bis A10) BF1) E93) E100) V00) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 3 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 160Mercedes A-Klasse (Frontantrieb und Allrad, mit Sportpaket) 205/40R18 M+S T86) A02) bis A10) BF1) E95) E100) 205/45R18 M+S M00) T86) 215/40R18 M+S A01) K04) 215/45R18 M+S A01) K04) K13) K25) K103) 225/40R18 A01) K04) K13) K28) N235) 225/40R18 M+S A01) K04) K13) K28) 235/35R18 A01) K04) K28) 235/40R18 A01) K04) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280Mercedes A-Klasse A45 AMG, AMG A45 215/45R18 M+S K25) K103) A01) bis A10) BF1) E95) K04) K13) 225/40R18 M+S K28) 235/40R18 K25) K28) K103) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 4 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes A-Klasse (Kompaktlimousine 5- türig) 205/45R18 M00) N215) A02) bis A10) A11) BF1) 205/45R18 M+S M00) W215) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S W225) 225/40R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes A-Klasse (Limousine 4-türig) 205/45R18 M00) N215) A02) bis A10) A11) BF1) 205/45R18 M+S M00) W215) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S W225) 225/40R18 A01) K01) K04) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 5 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 225 Mercedes-AMG A 35 215/40R18 M+S A02) bis A10) BF2) 215/45R18 M+S 225/40R18 M+S 235/40R18 ECE) 245/35R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 285 bis 310Mercedes A-Klasse AMG A 45, AMG A 45 S 225/45R18 M+S A02) bis A10) BF2) 235/40R18 M+S 245/40R18 M+S A01) K14) K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A93) A01) bis A10) BF1) E99) K01) K04) K81) 215/40R18 A93) 225/35R18 A93) 225/40R18 A93a) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 6 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A93a) N215) T86) A02) bis A10) BF1) E100) 205/45R18 A01) K13) K22) K25) M00) N215) 215/40R18 A01) K04) N225) 225/40R18 A01) K04) K13) K22) 235/35R18 A01) K04) K13) K22) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K20) K22) K25) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 205/40R18 A93a) N215) T86) 235/35R18 K04) A01) bis A10) BF1) E100) V00) 205/45R18 K13) K22) K25) M00) N215) 225/40R18 K04) A01) bis A10) BF1) E100) V00) 215/40R18 N225) 245/35R18 K04) K20) K28) K103) A01) bis A10) BF1) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 65 Mercedes B-Klasse electric drive 215/45R18 A02) bis A10) BF1) 225/40R18 225/45R18 §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 7 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes B-Klasse (Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/45R18 N215) A02) bis A10) A11) BF1) M00) 205/45R18 M+S W215) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes B-Klasse (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18 M00) N215) A02) bis A10) A11) BF1) 205/45R18 M+S M00) W215) 215/45R18 A01) K04) N225) 215/45R18 M+S A01) K04) W225) 225/40R18 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 225Mercedes C-Klasse (Coupe, C204) 215/40R18 N225) A02) bis A10) BF1) E110) 225/40R18 A01) K01) K13) N235) 235/35R18 A01) K01) K04) K13) N245) 235/40R18 A01) G2G) K01) K04) K13) K21) N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R18 K01) K13) 245/35R18 K04) K21) A01) bis A10) BF1) E110) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 8 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 225 Mercedes C-Klasse (Limousine, W204) 215/40R18 N225) T89) A02) bis A10) BF1) E104) EF0) 225/40R18 A01) K03) K13) N235) 235/40R18 A01) G2G) K01) K04) K13) K85) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R18 K03) K13) 245/35R18 K04) K85) A01) bis A10) BF1) E104) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 200 Mercedes C-Klasse (Kombi, S204) 215/40R18 N225) T89) A02) bis A10) BF1) E104) 225/40R18 A01) K03) K13) N235) 235/40R18 A01) G01) K01) K04) K13) K85) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R18 K03) K13) 245/35R18 K04) K85) A01) bis A10) BF1) E104) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 9 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 245Mercedes C-Klasse (Coupe C205, Cabrio A205) 225/40R18 A94) N235) A02) bis A10) A11) BF1) E110a) 225/40R18 M+S A94) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/40R18 A01) A94a) K01) N245) 235/40R18 M+S A01) A94a) K01) 235/45R18 A01) G01) K01) N245) 235/45R18 M+S A01) G01) K01) 245/40R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) E110a) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 10 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Limousine, W205) 215/45R18 N225) T93) A02) bis A10) A11) BF1) E103) EF0) 215/45R18 M+S T93) W225) 225/40R18 A01) K01) N235) T92) 225/40R18 M+S A01) K01) T92) 225/45R18 A01) K01) N235) 225/45R18 M+S A01) K01) 235/40R18 A01) K01) K04) N245) 235/40R18 M+S A01) K01) K04) 245/40R18 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 K01) 245/40R18 K04) A01) bis A10) A11) BF1) E103) EF0) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 11 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Kombi, S205) 215/45R18 GCT) N225) T93) A02) bis A10) A11) BF1) E103) 215/45R18 M+S GCT) T93) W225) 225/40R18 A01) K01) N235) T92) 225/40R18 M+S A01) K01) T92) 225/45R18 A01) GCT) K01) N235) 225/45R18 M+S A01) GCT) K01) 235/40R18 A01) GCT) K01) K04) N245) 235/40R18 M+S A01) GCT) K01) K04) 245/40R18 A01) GCT) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 K01) 245/40R18 K04) A01) bis A10) A11) BF1) E103) GCT) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 195Mercedes C-Klasse (Limousine, W206, nur Fahrzeugausführungen ohne Hinterachslenkung) 215/45R18 N225) A02) bis A10) A11a) BF3) E131) 225/45R18 N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF3) E131) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 12 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 195Mercedes C-Klasse (Limousine, W206, nur Fahrzeugausführungen mit Hinterachslenkung) 215/45R18 N225) A02) bis A10) A11a) BF3) 225/45R18 N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 195Mercedes C-Klasse (Kombi, S206, nur Fahrzeugausführungen ohne Hinterachslenkung) 215/45R18 N225) T93) A02) bis A10) A11a) BF3) E131) 225/45R18 N235) 235/40R18 N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF3) E131) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 13 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 195Mercedes C-Klasse (Kombi, S206, nur Fahrzeugausführungen mit Hinterachslenkung) 215/45R18 N225) T93) A02) bis A10) A11a) BF3) 225/40R18 N235) T92) 225/45R18 N235) 235/40R18 N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11a) BF3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 300 bis 310Mercedes C43 AMG Limousine, Kombi 235/45R18 M+S A02) bis A10) A11) BF3) 245/45R18 A01) K03) K143) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 14 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi) 205/45R18 M00) N215) A02) bis A10) BF1) E93a) E100) 215/40R18 A01) K04) N225) 225/40R18 A01) K01) K04) K13) K25) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R18 K01) K13) K25) 245/35R18 K04) K28) A01) bis A10) BF1) E93a) E100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 160Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi; Serie auch 235/40R18 ) 205/45R18 M+S M00) A02) bis A10) BF1) E95a) 215/40R18 M+S 215/45R18 M+S A01) K13) K25) K103) 225/40R18 M+S A01) K13) K28) 235/40R18 A01) K01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 15 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280Mercedes CLA- Klasse CLA 45 AMG (Limousine, Kombi) 215/40R18 M+S A02) bis A10) BF1) 215/45R18 M+S A01) K13) K25) K103) 225/40R18 M+S A01) K13) K28) 235/40R18 A01) K01) K13) K25) K28) K103) 245/35R18 A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi) 205/45R18 M00) N215) A02) bis A10) A11) BF1) 205/45R18 M+S M00) W215) 215/45R18 A01) K03) K04) N225) 215/45R18 M+S A01) K03) K04) W225) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 16 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 225 Mercedes CLA 35 AMG (Limousine, Kombi) 225/40R18 M+S A02) bis A10) BF1) 225/45R18 M+S 235/40R18 A01) K03) 245/35R18 A01) K01) K02) 245/40R18 A01) K01) K02) K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 285 bis 310Mercedes CLA 45 AMG , CLA AMG 45 S (Limousine, Kombi) 225/45R18 A02) bis A10) BF1) 225/45R18 M+S 235/40R18 235/40R18 M+S 245/40R18 245/40R18 M+S §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 17 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 285Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) 215/40R18 A94) N225) T89) A02) bis A10) BF1) 215/40R18 M+S A94) T89) W225) 215/45R18 A94) G5A) N225) 215/45R18 M+S A94) G5A) W225) 225/40R18 A94) N235) 225/40R18 M+S A94) W235) 235/35R18 A94a) N245) T90) 235/40R18 A94a) G4Y) N245) 245/35R18 N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R18 N235) 245/35R18 N255) A02) bis A10) BF1) V00) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 18 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 300 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 A94a) N245) T90) A02) bis A10) BF1) 235/35R18 M+S A94a) T90) 235/40R18 A94a) N245) 235/40R18 M+S A94a) 245/35R18 N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 220Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 225/50R18 A02) bis A10) A11) A94) BF3) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 245/45R18 N255) A02) bis A10) A11) A94) BF3) 255/45R18 N265) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 19 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 285 Mercedes E-Klasse (Limousine ) 225/45R18 N235) A02) bis A10) BF1) 225/45R18 M+S W235) 235/40R18 N245) 235/40R18 M+S W245) 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 285Mercedes E-Klasse (Kombi) 225/45R18 N235) T95) A02) bis A10) BF1) 225/45R18 M+S T95) W235) 235/40R18 N245) T95) 235/40R18 M+S T95) W245) 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211 AMG e1*2001/116*0397*.. 211K e1*2001/116*0213*.. 211K AMG e1*2001/116*0398*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 350 bis 378Mercedes E55 AMG, E63 AMG (Limousine, Kombi) 245/40R18 M+S A02) bis A10) A94a) BF1) EF0) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 20 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 225Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 215/45R18 N225) A02) bis A10) A11) BF1) E111) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 245/40R18 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 285Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 245/40R18 A01) bis A10) BF1) E111) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 225Mercedes E-Klasse (S212, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R18 T95) A02) bis A10) BF1) E111) 235/40R18 T95) 245/40R18 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) E111) V00) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 21 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 285Mercedes E-Klasse (S212, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R18 A01) bis A10) BF1) E111) K03) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 22 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270Mercedes E-Klasse (W213, Limousine) 215/50R18 A94) M00) N225) T92) A02) bis A10) A11) BF3) E111a) 215/50R18 M+S A94) M00) T92) W225) 225/45R18 A94) N235) T95) 225/45R18 M+S A94) T95) W235) 225/50R18 A94a) N235) 225/50R18 M+S A94a) W235) 235/45R18 A94) N245) 235/45R18 M+S A94) W245) 245/40R18 A94) N255) T97) 245/40R18 M+S A94) T97) 245/45R18 A94a) N255) 245/45R18 M+S A94a) 255/45R18 A01) GA2) K03) N265) HL 245/40R18 A94) N255) HL 245/40R18 M+S A94) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 23 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270Mercedes E-Klasse (S213, Kombi) 225/45R18 A94) N235) T95) A02) bis A10) A11) BF3) 225/45R18 M+S A94) T95) W235) 225/50R18 A94a) N235) T99) 225/50R18 M+S A94a) T99) W235) 235/45R18 A94) N245) T98) 235/45R18 M+S A94) T98) W245) 245/45R18 A94a) N255) 245/45R18 M+S A94a) 255/45R18 A01) GA2) K03) N265) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 24 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18 N235) A01) bis A10) BF3) K01) K02) 225/55R18 M+S 225/60R18 K120) N235) 225/60R18 M+S K120) 235/55R18 K120) 245/50R18 245/55R18 K120) 255/50R18 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 M00) A02) bis A10) BF1) 225/50R18 A01) K118) 235/50R18 A01) K118) 245/45R18 A01) K118) 255/45R18 A01) K118) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 25 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S M00) A02) bis A10) BF1) 225/50R18 M+S A01) K118) 235/50R18 M+S A01) K118) 245/45R18 M+S A01) K118) 255/45R18 M+S A01) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLA (H247) 225/55R18 K04) N235) A01) bis A10) A11) BF1) K01) 225/60R18 K04) K120) N235) 235/55R18 K02) K120) 245/50R18 K02) 245/55R18 K02) K120) 255/50R18 K02) K120) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 26 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLB (X247) 225/55R18 K04) N235) A01) bis A10) BF1) K01) 225/60R18 K04) K120) N235) 235/55R18 K02) K120) 245/50R18 K02) 245/55R18 K02) K120) 255/50R18 K02) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243Mercedes GLC (X253, ohne Verbreiterung) 235/60R18 A02) bis A10) A11) BF3) E29a) 245/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 243Mercedes GLC (X253, mit Verbreiterung) 235/60R18 N245) A02) bis A10) A11) BF3) E29) 235/60R18 M+S 245/55R18 N255) 245/55R18 M+S §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 27 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243Mercedes GLC Coupe (C253, ohne Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/60R18 A02) bis A10) A11) BF3) 245/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243Mercedes GLC Coupe (C253, mit Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R18 N245) A02) bis A10) A11) BF3) 235/55R18 M+S 235/60R18 N245) 235/60R18 M+S 245/55R18 N255) 245/55R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 225Mercedes GLK 235/50R18 K04) A01) bis A10) BF1) K01) 235/55R18 K04) 245/50R18 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R18 K01) 255/50R18 K02) A01) bis A10) BF1) V00) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 28 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 245Mercedes M-Klasse, GLE-Klasse (W166) 235/60R18 ER4) K03) K04) N245) A01) bis A10) A11) BF3) E107) E108) EF0) 235/60R18 M+S ER4) K03) K04) 245/60R18 ER1) K01) K04) N255) 245/60R18 M+S ER1) K01) K04) 255/55R18 ER4) K01) K04) 265/55R18 ER2) K01) K02) 275/50R18 ER5) K01) K02) 285/50R18 ER3) K01) K02) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 29 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 225Mercedes ML-Klasse 235/60R18 ER4) N245) A01) bis A10) BF3) K01) 245/55R18 ER6) N255) 245/60R18 ER1) G5M) N255) 255/55R18 ER4) K04) 265/55R18 ER2) G5M) K04) 275/50R18 ER5) K04) 285/50R18 ER3) K02) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 30 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 225Mercedes R-Klasse 235/55R18 ER7) K04) N245) A01) bis A10) A94) BF3) K01) 235/55R18 M+S ER7) K04) 235/60R18 ER4) K04) N245) 235/60R18 M+S ER4) K04) 245/55R18 ER6) K04) N255) 245/55R18 M+S ER6) K04) 245/60R18 ER1) G4P) K04) N255) 245/60R18 M+S ER1) G4P) K04) 255/55R18 ER4) K02) 265/55R18 ER2) G4P) K02) 275/50R18 ER5) K02) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 31 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 285Mercedes S-Klasse, Heckantrieb (W221) 235/45R18 A02) bis A10) A11) A94) BF3) E97a) 235/50R18 245/45R18 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/45R18 255/45R18 A94) A02) bis A10) A11) BF3) E97a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 285Mercedes S-Klasse, 4- MATIC (W221) 235/45R18 A02) bis A10) A94) BF3) E97a) 235/50R18 245/45R18 255/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 345Mercedes S-Klasse (W222, ab Modell 2014) 245/50R18 N255) A02) bis A10) A11) BF3) E98b) EB1) EB2) 245/50R18 M+S 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 32 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 180Mercedes SLC 205/40R18 A94) N215) A02) bis A10) BF1) 205/45R18 A94) G1R) M00) N215) 215/40R18 A94) N225) 225/35R18 A94) 225/40R18 A94) 235/35R18 A94) 235/40R18 A01) A94a) G01) 245/35R18 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R18 245/35R18 A94a) A02) bis A10) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A94) A02) bis A10) BF1) 235/40R18 M+S A94a) 245/35R18 M+S A94a) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 33 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 135 bis 225Mercedes SLK 205/40R18 A94) N215) A02) bis A10) BF1) 205/45R18 A94) G1R) M00) N215) 215/40R18 A94) N225) 225/35R18 A94) 225/40R18 A94) 235/35R18 A94) 235/40R18 A01) A94a) G01) 245/35R18 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R18 245/35R18 A94a) A02) bis A10) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A94) A02) bis A10) BF1) 235/40R18 M+S A94a) 245/35R18 M+S A94a) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 34 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639 e9*2001/116*0048*.. 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano (2. Generation W/V 639, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) 235/45R18 K04) N245) T98) A01) bis A10) BF4) E106) K01) 245/45R18 K02) T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 65 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, Marco Polo (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 215/55R18 ER9) G0H) K03) K13) K25) M00) N225) T99) A01) bis A10) BF5) E105) K04) 225/50R18 ER11) GHX) K01) K13) T99) 225/55R18 ER8) G01) K01) K13) K25) K123) K124) T102) 235/45R18 ER13) K03) T98) 235/50R18 ER9) G0H) K01) K13) K25) K123) T101) 245/45R18 ER12) GLF) K01) T100) 255/45R18 ER10) GHC) K01) K13) K25) K123) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 35 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, Marco Polo (W 447, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/50R18 K01) K13) T99) A01) bis A10) BF5) E105) K04) 225/55R18 ER8) K01) K13) K25) K123) K124) 235/45R18 G01) K03) T98) 235/50R18 ER9) K01) K13) K25) K123) 245/45R18 K01) T100) 255/45R18 K01) K13) K25) K123) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 Mercedes e-Vito, e-Vito Tourer (Serie 225/55R17C) 235/45R18 K03) T98) A01) bis A10) BF5) K04) 245/45R18 K01) T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 Mercedes EQV, e-Vito, e-Vito Tourer (Serie 245/55R17 oder 245/50R18) 255/45R18 A01) bis A10) A93a) BF5) ER10) K01) T103) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 36 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 37 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 130 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-567F Anzugsmoment: 130 Nm BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: ZP-569F Anzugsmoment: 150 Nm BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: ZP-569F Anzugsmoment: 175 Nm §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 38 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E93)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E99)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, •Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, •Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : •Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, •Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, •Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : •Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, •Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, •Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 39 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 E106)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : •Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, •Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, •Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, •Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, •Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, •Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E107)Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E131)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. EB1)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm EB2)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 40 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER6)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER7)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER8)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER9)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER10)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER11)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER12)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER13)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 41 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 G0H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2G)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5A)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 42 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 GHC)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GLF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 43 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 K14)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23)An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, •die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, •Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K85)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, •die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K103)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 44 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 K123)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, •die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, •die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K124)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. K143)An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb (Übergang Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 45 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6b Seite : 46 / 46 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 T100)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 6b mit den Seiten 1-46 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.01.2026 §22 53553*06 §22 53553*06