RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	1 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D3
Radausführungskennz.:	D3; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	40 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	820 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 130 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-567F 130 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 150 Nm
BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 33 mm
ZP-569F 150 Nm
BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 33 mm
ZP-569F 175 Nm
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	2 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes A-Klasse
(außer Sportpaket)
205/45R18
K04) M00) N215) T86)
A01) bis A10)
BF1) E93) E100)
215/40R18
K04) N225)
225/40R18
K01) K04) K13) K25) K28)
245/35R18
K01) K02) K13) K25) K28) K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/45R18
M00) N215) T86)
225/40R18
K04) K28)
A01) bis A10)
BF1) E93) E100) V00)
205/45R18
M00) N215) T86)
235/40R18
K04) K28) K103)
A01) bis A10)
BF1) E93) E100) V00)
215/40R18
N225)
245/35R18
K02) K28) K103)
A01) bis A10)
BF1) E93) E100) V00)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	3 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 160Mercedes A-Klasse
(Frontantrieb und
Allrad, mit Sportpaket)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1) E95) E100)
205/45R18 M+S
M00) T86)
215/40R18 M+S
A01) K04)
215/45R18 M+S
A01) K04) K13) K25) K103)
225/40R18
A01) K04) K13) K28) N235)
225/40R18 M+S
A01) K04) K13) K28)
235/35R18
A01) K04) K28)
235/40R18
A01) K04) K13) K25) K28) K103)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K25) K28) K103)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
176 AMG	e1*2007/46*1163*..
245G	e1*2001/116*0470*..
245G AMG	e1*2007/46*1207*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280Mercedes A-Klasse
A45 AMG, AMG A45
215/45R18 M+S
K25) K103)
A01) bis A10)
BF1) E95) K04) K13)
225/40R18 M+S
K28)
235/40R18
K25) K28) K103)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	4 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A	e1*2007/46*1829*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes A-Klasse
(Kompaktlimousine 5-
türig)
205/45R18
M00) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A	e1*2007/46*1829*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes A-Klasse
(Limousine 4-türig)
205/45R18
M00) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
A01) K01) K04)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	5 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A	e1*2007/46*1829*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 Mercedes-AMG A 35 215/40R18 M+S	A02) bis A10)
BF2)
215/45R18 M+S
225/40R18 M+S
235/40R18
ECE)
245/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A	e1*2007/46*1829*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
285 bis 310Mercedes A-Klasse
AMG A 45, AMG  A 45 S
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
BF2)
235/40R18 M+S
245/40R18 M+S
A01) K14) K23)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245	e1*2001/116*0314*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18
A93)
A01) bis A10)
BF1) E99) K01) K04) K81)
215/40R18
A93)
225/35R18
A93)
225/40R18
A93a)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	6 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
246	e1*2007/46*0751*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18
A93a) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E100)
205/45R18
A01) K13) K22) K25) M00) N215)
215/40R18
A01) K04) N225)
225/40R18
A01) K04) K13) K22)
235/35R18
A01) K04) K13) K22)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K20) K22) K25)
K28) K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/40R18
A93a) N215) T86)
235/35R18
K04)
A01) bis A10)
BF1) E100) V00)
205/45R18
K13) K22) K25) M00)
N215)
225/40R18
K04)
A01) bis A10)
BF1) E100) V00)
215/40R18
N225)
245/35R18
K04) K20) K28)
K103)
A01) bis A10)
BF1) E100) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
65 Mercedes B-Klasse
electric drive
215/45R18	A02) bis A10)
BF1)
225/40R18
225/45R18
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	7 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes B-Klasse
(Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/45R18
N215)
A02) bis A10)
A11) BF1) M00)
205/45R18 M+S
W215)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes B-Klasse
(Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
M00) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
A01) K04) N225)
215/45R18 M+S
A01) K04) W225)
225/40R18
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 225Mercedes C-Klasse
(Coupe, C204)
215/40R18
N225)
A02) bis A10)
BF1) E110)
225/40R18
A01) K01) K13) N235)
235/35R18
A01) K01) K04) K13) N245)
235/40R18
A01) G2G) K01) K04) K13) K21) N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R18
K01) K13)
245/35R18
K04) K21)
A01) bis A10)
BF1) E110)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 8

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	8 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 225 Mercedes C-Klasse
(Limousine, W204)
215/40R18
N225) T89)
A02) bis A10)
BF1) E104) EF0)
225/40R18
A01) K03) K13) N235)
235/40R18
A01) G2G) K01) K04) K13) K85) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K85)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R18
K03) K13)
245/35R18
K04) K85)
A01) bis A10)
BF1) E104) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204K	e1*2001/116*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 200 Mercedes C-Klasse
(Kombi, S204)
215/40R18
N225) T89)
A02) bis A10)
BF1) E104)
225/40R18
A01) K03) K13) N235)
235/40R18
A01) G01) K01) K04) K13) K85) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K85)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R18
K03) K13)
245/35R18
K04) K85)
A01) bis A10)
BF1) E104)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 9

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	9 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 245Mercedes C-Klasse
(Coupe C205, Cabrio
A205)
225/40R18
A94) N235)
A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
225/40R18 M+S
A94)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
A01) A94a) K01) N245)
235/40R18 M+S
A01) A94a) K01)
235/45R18
A01) G01) K01) N245)
235/45R18 M+S
A01) G01) K01)
245/40R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	10 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 245 Mercedes C-Klasse
(Limousine, W205)
215/45R18
N225) T93)
A02) bis A10)
A11) BF1) E103) EF0)
215/45R18 M+S
T93) W225)
225/40R18
A01) K01) N235) T92)
225/40R18 M+S
A01) K01) T92)
225/45R18
A01) K01) N235)
225/45R18 M+S
A01) K01)
235/40R18
A01) K01) K04) N245)
235/40R18 M+S
A01) K01) K04)
245/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18
K01)
245/40R18
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1) E103) EF0)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 11

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	11 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204K	e1*2001/116*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 245 Mercedes C-Klasse
(Kombi, S205)
215/45R18
GCT) N225) T93)
A02) bis A10)
A11) BF1) E103)
215/45R18 M+S
GCT) T93) W225)
225/40R18
A01) K01) N235) T92)
225/40R18 M+S
A01) K01) T92)
225/45R18
A01) GCT) K01) N235)
225/45R18 M+S
A01) GCT) K01)
235/40R18
A01) GCT) K01) K04) N245)
235/40R18 M+S
A01) GCT) K01) K04)
245/40R18
A01) GCT) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18
K01)
245/40R18
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1) E103) GCT)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW	e1*2018/858*00016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195Mercedes C-Klasse
(Limousine, W206, nur
Fahrzeugausführungen
ohne Hinterachslenkung)
215/45R18
N225)
A02) bis A10)
A11a) BF3) E131)
225/45R18
N235)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11a) BF3) E131)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	12 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW	e1*2018/858*00016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195Mercedes C-Klasse
(Limousine, W206, nur
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung)
215/45R18
N225)
A02) bis A10)
A11a) BF3)
225/45R18
N235)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11a) BF3)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS	e1*2018/858*00017*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195Mercedes C-Klasse
(Kombi, S206, nur
Fahrzeugausführungen
ohne Hinterachslenkung)
215/45R18
N225) T93)
A02) bis A10)
A11a) BF3) E131)
225/45R18
N235)
235/40R18
N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11a) BF3) E131)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	13 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS	e1*2018/858*00017*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195Mercedes C-Klasse
(Kombi, S206, nur
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung)
215/45R18
N225) T93)
A02) bis A10)
A11a) BF3)
225/40R18
N235) T92)
225/45R18
N235)
235/40R18
N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11a) BF3)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS	e1*2018/858*00017*..
R2CW	e1*2018/858*00016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
300 bis 310Mercedes C43 AMG
Limousine, Kombi
235/45R18 M+S	A02) bis A10)
A11) BF3)
245/45R18
A01) K03) K143)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	14 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
117	e1*2007/46*1007*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi)
205/45R18
M00) N215)
A02) bis A10)
BF1) E93a) E100)
215/40R18
A01) K04) N225)
225/40R18
A01) K01) K04) K13) K25)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R18
K01) K13) K25)
245/35R18
K04) K28)
A01) bis A10)
BF1) E93a) E100)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 160Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi;
Serie auch 235/40R18 )
205/45R18 M+S
M00)
A02) bis A10)
BF1) E95a)
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01) K13) K25) K103)
225/40R18 M+S
A01) K13) K28)
235/40R18
A01) K01) K13) K25) K28) K103)
245/35R18
A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	15 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
245G AMG	e1*2007/46*1207*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280Mercedes CLA- Klasse
CLA 45 AMG
(Limousine, Kombi)
215/40R18 M+S	A02) bis A10)
BF1)
215/45R18 M+S
A01) K13) K25) K103)
225/40R18 M+S
A01) K13) K28)
235/40R18
A01) K01) K13) K25) K28) K103)
245/35R18
A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA	e1*2007/46*1912*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi)
205/45R18
M00) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
A01) K03) K04) N225)
215/45R18 M+S
A01) K03) K04) W225)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	16 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA	e1*2007/46*1912*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 Mercedes CLA 35 AMG
(Limousine, Kombi)
225/40R18 M+S	A02) bis A10)
BF1)
225/45R18 M+S
235/40R18
A01) K03)
245/35R18
A01) K01) K02)
245/40R18
A01) K01) K02) K14)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA	e1*2007/46*1912*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
285 bis 310Mercedes CLA 45
AMG , CLA AMG 45 S
(Limousine, Kombi)
225/45R18	A02) bis A10)
BF1)
225/45R18 M+S
235/40R18
235/40R18 M+S
245/40R18
245/40R18 M+S
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	17 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
207	e1*2001/116*0502*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 285Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll oder 17Zoll)
215/40R18
A94) N225) T89)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18 M+S
A94) T89) W225)
215/45R18
A94) G5A) N225)
215/45R18 M+S
A94) G5A) W225)
225/40R18
A94) N235)
225/40R18 M+S
A94) W235)
235/35R18
A94a) N245) T90)
235/40R18
A94a) G4Y) N245)
245/35R18
N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R18
N235)
245/35R18
N255)
A02) bis A10)
BF1) V00)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	18 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
207	e1*2001/116*0502*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
300 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
18Zoll)
235/35R18
A94a) N245) T90)
A02) bis A10)
BF1)
235/35R18 M+S
A94a) T90)
235/40R18
A94a) N245)
235/40R18 M+S
A94a)
245/35R18
N255)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 220Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..)
225/50R18	A02) bis A10)
A11) A94) BF3)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 270Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
245/45R18
N255)
A02) bis A10)
A11) A94) BF3)
255/45R18
N265)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	19 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
211	E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G	e1*2001/116*0274*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 285 Mercedes E-Klasse
(Limousine )
225/45R18
N235)
A02) bis A10)
BF1)
225/45R18 M+S
W235)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
W245)
245/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
211K	e1*2001/116*0213*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 285Mercedes E-Klasse
(Kombi)
225/45R18
N235) T95)
A02) bis A10)
BF1)
225/45R18 M+S
T95) W235)
235/40R18
N245) T95)
235/40R18 M+S
T95) W245)
245/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
211	E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG	e1*2001/116*0397*..
211K	e1*2001/116*0213*..
211K AMG	e1*2001/116*0398*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
350 bis 378Mercedes E55 AMG,
E63 AMG
(Limousine, Kombi)
245/40R18 M+S	A02) bis A10)
A94a) BF1) EF0)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	20 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
212G	e1*2007/46*0484*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 225Mercedes E-Klasse
(W212, Limousine,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
215/45R18
N225)
A02) bis A10)
A11) BF1) E111)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
245/40R18
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E111) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 285Mercedes E-Klasse
(W212, Limousine,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
245/40R18	A01) bis A10)
BF1) E111) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212K	e1*2007/46*0200*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 225Mercedes E-Klasse
(S212, Kombi,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..)
225/45R18
T95)
A02) bis A10)
BF1) E111)
235/40R18
T95)
245/40R18
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1) E111) V00)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	21 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212K	e1*2007/46*0200*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 285Mercedes E-Klasse
(S212, Kombi,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
245/40R18	A01) bis A10)
BF1) E111) K03)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 22

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	22 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270Mercedes E-Klasse
(W213, Limousine)
215/50R18
A94) M00) N225) T92)
A02) bis A10)
A11) BF3) E111a)
215/50R18 M+S
A94) M00) T92) W225)
225/45R18
A94) N235) T95)
225/45R18 M+S
A94) T95) W235)
225/50R18
A94a) N235)
225/50R18 M+S
A94a) W235)
235/45R18
A94) N245)
235/45R18 M+S
A94) W245)
245/40R18
A94) N255) T97)
245/40R18 M+S
A94) T97)
245/45R18
A94a) N255)
245/45R18 M+S
A94a)
255/45R18
A01) GA2) K03) N265)
HL 245/40R18
A94) N255)
HL 245/40R18 M+S
A94)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	23 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES	e1*2007/46*1560*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270Mercedes E-Klasse
(S213, Kombi)
225/45R18
A94) N235) T95)
A02) bis A10)
A11) BF3)
225/45R18 M+S
A94) T95) W235)
225/50R18
A94a) N235) T99)
225/50R18 M+S
A94a) T99) W235)
235/45R18
A94) N245) T98)
235/45R18 M+S
A94) T98) W245)
245/45R18
A94a) N255)
245/45R18 M+S
A94a)
255/45R18
A01) GA2) K03) N265)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 24

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	24 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18
N235)
A01) bis A10)
BF3) K01) K02)
225/55R18 M+S
225/60R18
K120) N235)
225/60R18 M+S
K120)
235/55R18
K120)
245/50R18
245/55R18
K120)
255/50R18
K120)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18
M00)
A02) bis A10)
BF1)
225/50R18
A01) K118)
235/50R18
A01) K118)
245/45R18
A01) K118)
255/45R18
A01) K118)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	25 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S
M00)
A02) bis A10)
BF1)
225/50R18 M+S
A01) K118)
235/50R18 M+S
A01) K118)
245/45R18 M+S
A01) K118)
255/45R18 M+S
A01) K118)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLA
(H247)
225/55R18
K04) N235)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
225/60R18
K04) K120) N235)
235/55R18
K02) K120)
245/50R18
K02)
245/55R18
K02) K120)
255/50R18
K02) K120)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 26

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	26 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLB
(X247)
225/55R18
K04) N235)
A01) bis A10)
BF1) K01)
225/60R18
K04) K120) N235)
235/55R18
K02) K120)
245/50R18
K02)
245/55R18
K02) K120)
255/50R18
K02) K120)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243Mercedes GLC
(X253, ohne
Verbreiterung)
235/60R18	A02) bis A10)
A11) BF3) E29a)
245/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 243Mercedes GLC
(X253, mit Verbreiterung)
235/60R18
N245)
A02) bis A10)
A11) BF3) E29)
235/60R18 M+S
245/55R18
N255)
245/55R18 M+S
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	27 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243Mercedes GLC Coupe
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/60R18	A02) bis A10)
A11) BF3)
245/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243Mercedes GLC Coupe
(C253, mit
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/55R18
N245)
A02) bis A10)
A11) BF3)
235/55R18 M+S
235/60R18
N245)
235/60R18 M+S
245/55R18
N255)
245/55R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 225Mercedes GLK 235/50R18
K04)
A01) bis A10)
BF1) K01)
235/55R18
K04)
245/50R18
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R18
K01)
255/50R18
K02)
A01) bis A10)
BF1) V00)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	28 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 245Mercedes M-Klasse,
GLE-Klasse
(W166)
235/60R18
ER4) K03) K04) N245)
A01) bis A10)
A11) BF3) E107) E108) EF0)
235/60R18 M+S
ER4) K03) K04)
245/60R18
ER1) K01) K04) N255)
245/60R18 M+S
ER1) K01) K04)
255/55R18
ER4) K01) K04)
265/55R18
ER2) K01) K02)
275/50R18
ER5) K01) K02)
285/50R18
ER3) K01) K02)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	29 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
164	e1*2001/116*0315*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 225Mercedes ML-Klasse 235/60R18
ER4) N245)
A01) bis A10)
BF3) K01)
245/55R18
ER6) N255)
245/60R18
ER1) G5M) N255)
255/55R18
ER4) K04)
265/55R18
ER2) G5M) K04)
275/50R18
ER5) K04)
285/50R18
ER3) K02)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	30 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
251	e1*2001/116*0341*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 225Mercedes R-Klasse 235/55R18
ER7) K04) N245)
A01) bis A10)
A94) BF3) K01)
235/55R18 M+S
ER7) K04)
235/60R18
ER4) K04) N245)
235/60R18 M+S
ER4) K04)
245/55R18
ER6) K04) N255)
245/55R18 M+S
ER6) K04)
245/60R18
ER1) G4P) K04) N255)
245/60R18 M+S
ER1) G4P) K04)
255/55R18
ER4) K02)
265/55R18
ER2) G4P) K02)
275/50R18
ER5) K02)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	31 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 285Mercedes S-Klasse,
Heckantrieb
(W221)
235/45R18	A02) bis A10)
A11) A94) BF3) E97a)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/45R18 255/45R18
A94)
A02) bis A10)
A11) BF3) E97a) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 285Mercedes S-Klasse, 4-
MATIC
(W221)
235/45R18	A02) bis A10)
A94) BF3) E97a)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 345Mercedes S-Klasse
(W222, ab Modell 2014)
245/50R18
N255)
A02) bis A10)
A11) BF3) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 M+S
255/45R18
N265)
255/45R18 M+S
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 32

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	32 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 180Mercedes SLC 205/40R18
A94) N215)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
A94) G1R) M00) N215)
215/40R18
A94) N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
A94)
235/35R18
A94)
235/40R18
A01) A94a) G01)
245/35R18
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R18 245/35R18
A94a)
A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF1)
235/40R18 M+S
A94a)
245/35R18 M+S
A94a)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	33 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
135 bis 225Mercedes SLK 205/40R18
A94) N215)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
A94) G1R) M00) N215)
215/40R18
A94) N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
A94)
235/35R18
A94)
235/40R18
A01) A94a) G01)
245/35R18
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R18 245/35R18
A94a)
A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
172 AMG	e1*2007/46*0857*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF1)
235/40R18 M+S
A94a)
245/35R18 M+S
A94a)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	34 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639	e9*2001/116*0048*..
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
639/4	L275
639/5	e1*2007/46*0459*..
639/5	L720
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano
(2. Generation W/V
639, Ausführungen mit
kleinster
Serienbereifung in
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
235/45R18
K04) N245) T98)
A01) bis A10)
BF4) E106) K01)
245/45R18
K02) T100)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
639/5	e1*2007/46*0459*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
65 bis 176 Mercedes V-Klasse,
Vito, Marco Polo
(W 447, Ausführungen
mit Serienbereifung bis
18Zoll; 2WD und 4WD)
215/55R18
ER9) G0H) K03) K13) K25) M00) N225)
T99)
A01) bis A10)
BF5) E105) K04)
225/50R18
ER11) GHX) K01) K13) T99)
225/55R18
ER8) G01) K01) K13) K25) K123) K124)
T102)
235/45R18
ER13) K03) T98)
235/50R18
ER9) G0H) K01) K13) K25) K123) T101)
245/45R18
ER12) GLF) K01) T100)
255/45R18
ER10) GHC) K01) K13) K25) K123)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 35

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	35 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
639/5	e1*2007/46*0459*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 176 Mercedes V-Klasse,
Vito, Marco Polo
(W 447, Ausführungen
mit kleinster
Serienbereifung
in19Zoll; 2WD und 4WD)
225/50R18
K01) K13) T99)
A01) bis A10)
BF5) E105) K04)
225/55R18
ER8) K01) K13) K25) K123) K124)
235/45R18
G01) K03) T98)
235/50R18
ER9) K01) K13) K25) K123)
245/45R18
K01) T100)
255/45R18
K01) K13) K25) K123)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 Mercedes e-Vito, e-Vito
Tourer
(Serie 225/55R17C)
235/45R18
K03) T98)
A01) bis A10)
BF5) K04)
245/45R18
K01) T100)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2	e1*2007/46*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 Mercedes EQV, e-Vito,
e-Vito Tourer
(Serie 245/55R17 oder
245/50R18)
255/45R18	A01) bis A10)
A93a) BF5) ER10) K01) T103)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	36 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
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A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-567F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: ZP-569F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: ZP-569F
Anzugsmoment: 175 Nm
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E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E93)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E99)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
•Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
•Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
•Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
•Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
•Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
•Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
•Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
•Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
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E106)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
•Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
•Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
•Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
•Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
•Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
•Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E107)Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E110)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U"  beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E131)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
EB1)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32   M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
•Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
EB2)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel  mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
•Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER7)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER8)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER9)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER10)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER11)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER12)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER13)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G0H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2G)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5A)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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GHC)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/55R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GHX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/55R17, 245/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GLF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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K14)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K20)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K23)An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett  um- und eng anzulegen,
•die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
•Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K85)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen,
•die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen.
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K103)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von  der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	44 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
K123)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
•die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
•die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
K124)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
Bereich um 20mm warm einzuformen. 
K143)An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb
(Übergang Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	45 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6b
Seite :	46 / 46
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
T100)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 6b mit den Seiten 1-46 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 15.01.2026
§22  53553*06 §22  53553*06