RC27 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC27 
Typ RC27-656 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/ 
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
N13 RC27-656 N13 / ohne Ring 5/114,3/66,1 44 650 2150 
  
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49464 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC27-656 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 25,5 
S03 Serien-Mutter M12x1,25 
Nissan T.-Nr.: 40424 V5510 
Kegel 60° 115 25,5 
S10 Mutter M12x1,25  
Brock Typ: D2 
Kegel 60° 100 34 
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S02 Serien-Schraube M12x1,5 
Renault T.-Nr.: 7703003008 
Kegel 60° 110 23,5 
S04 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23,5 
S05 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23,5 
S06 Serien-Schraube M12x1,5 
einteilig ww  
zweiteilig 
Kegel 60° 110 23,5 
26 
S07 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23,5 
S08 Serien-Schraube M12x1,5 
Renault T.-Nr.: 7703003008 
Kegel 60° 105 23,5 
S09 Schraube M14x1,5  
Brock Typ: ZS2C ww  
Brock Typ: ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 145 28 
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 	Prüfungen  	Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 	den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-	fungen durchgeführt.    
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Dacia 
 Nissan 
 Renault 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
 
 
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Dacia Duster (I) 2WD 	SD/SR 	e2*2001/116*0314*..; 	e2*2001/116*0323*..; 	e2*2007/46*0013*..; 	e2*2007/46*0030*.. 
63-92 215/65R16   	A12 A14 A21 
 
A58 KOV S04 63-92 225/60R16   
63-92 235/60R16 A01 K1a K1b  
Dacia Duster (I) 4WD 	SD/SR 
e2*2001/116*0314*..; 
e2*2001/116*0323*..; 
e2*2007/46*0013*..; 
e2*2007/46*0030*.. 
66-92 215/65R16   	A12 A14 A21 
 
A56 KOV S04 66-92 225/60R16   
66-92 235/60R16 A01 K1a K1b  
Dacia Duster (II) 2WD 	SR (SR*H..) 	e2*2001/116*0323*43-..; 	e2*2007/46*0013*12-.. 	- ab Modell 2018 
66-110 215/65R16 A90  A14 A21 A58 
 
F23 KOV S08 66-110 225/60R16 A12  
66-110 235/60R16 A01 A12 K1a K1b K2a K2b  
Dacia Duster (II) 4WD 	SR (SR*H..) 	e2*2001/116*0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
80-110 215/65R16 A90  A14 A21 A56 
 
F24 KOV S08 80-110 225/60R16 A12  
80-110 235/60R16 A01 A12 K1a K1b K2a K2b  
Nissan Juke (I) 2WD 
F15 
e11*2007/46*0132*..; 
e3*2007/46*0162*.., 
e5*2007/46*1031*.. 
- incl. Facelift 2014 
69-147 205/60R16 A13  A14 A21 A58 
 
B16 S01 69-147 205/65R16 A12  
69-147 215/60R16 A13  
69-147 225/55R16 A12  
   

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Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Nissan Juke (I) 4WD 	F15 	e11*2007/46*0132*.., 
e5*2007/46*1031*.. 
- incl. Facelift 2014 
140, 147 205/60R16 A13  A14 A21 A56 
 
B16 S01 140, 147 205/65R16 A12  
140, 147 215/60R16 A13  
140, 147 225/55R16 A12  
Nissan Leaf (II) 
ZE1 
e9*2007/46*6537*.. 
- (40, 62 kWh-Batterie) 
- max.Leistung: 110, 160kW
 
90 205/55R16 A91  	A14 A21 A58  
S03 90 205/60R16 A12  
90 215/55R16 A94  
90 225/50R16 A12  
Nissan Primera 	P12 	e11*98/14*0183*..   
80-103 205/60R16 A11  A14 A21 B03 
 
Car Lim V16  	S10 80-103 215/55R16 A12  
80-103 225/50R16 A12  
80-103 225/55R16 A01 A12 K45  
Nissan Pulsar 	C13 	e9*2007/46*3086*.. 
81, 85 195/55R16   	A12 A14 A21 
 
A58 Flh S03 81-140 195/60R16   
81-140 205/55R16   
Nissan X-Trail 	T31 
e1*2001/116*0432*.. 
- incl. MJ 2011 
104-127 215/65R16 A13  A14 A21 B03 
 
S01 104-127 225/60R16 A12  
104-127 235/60R16 A12  
Renault Fluence 
Z 
e2*2001/116*0373*..; 
e2*2007/46*0010*.. 
- Limousine 
63-103 205/60R16 A13  A14 A21 Sth  
S06 
63-103 215/55R16 A91  
63-103 225/55R16 A12  
63-103 235/50R16 A01 A12 K2b K8f  
Renault Latitude 	T 	e2*2001/116*0363*..   
  
81,103 195/60R16 A13  	A14 A21 B03 
 
Lim S09 81,103 205/60R16 A13  
81,103 215/55R16 A13  
81,103 215/60R16 A12  
81,103 225/55R16 A12  
Renault Megane (IV) 
RFB 
e2*2007/46*0546*.. 
  
  
66-103 195/55R16 A11  A14 A21 A58 
 
Car Flh L05  	NoP V16 S07 66-103 195/60R16 A11  
66-120 205/55R16 A31  
66-120 215/55R16 A12  
66-120 225/50R16 A12  
Renault Scenic (III) 	JZ 
e2*2001/116*0379*.., 
e2*2007/46*0011*.. 
- Scenic / Gr. Scenic 
63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94  A14 A21 A58 
 
A60 B03 V16  
S05 
63-103 205/60R16 A13 T92 T96  
63-103 215/55R16 A13  
63-103 225/50R16 A33 T92 T93  
63-103 225/55R16 A33  
Renault Talisman 	RFD 	e11*2007/46*2969*00-07; 	e2*2007/46*0653*.. 
81-110 215/60R16 A13  A14 A21 A58 
 
B03 Car L05  	Lim S07 81-110 215/65R16 A33  
81-110 225/60R16 A13  
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Renault ZOE (II) 	AG 	e2*2007/46*0251*15-..; 
e2*2007/46*0681*03-.. 
- (41-52 kWh-Batterie) 
- max.Leistung: 80,100kW 
51 195/55R16 A94 T91  A14 A21 A58 
 
Flh S02 51 205/50R16 A12 T91  
51 215/50R16 A12  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
   

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Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 	Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
   

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Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296 
mm an Achse 1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung). 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. 
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. 
 
K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten. 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO 
 
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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
NoP Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S09 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S10 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S10 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 195/40R16 215/35R16 
Nr.   3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   4 195/50R16 215/45R16 
Nr.   5 205/45R16 225/40R16 
Nr.   6 205/50R16 225/45R16 
Nr.   7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   8 205/60R16 225/55R16 
Nr.   9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 10 215/55R16 235/50R16 
Nr. 11 225/40R16 245/35R16 
Nr. 12 225/50R16 245/45R16 
Nr. 13 225/55R16 245/50R16 
Nr. 14 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2020 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 47 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 25. November 2020 
 
 
Wagner
  00356238.DOC 
RN/Wa