RC30 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC30 
Typ RC30-606 
Radgröße 6,0Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad – 
Ausführungsbezeichnung/  
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
PE RC30-606-1 PE / ohne Ring 4/108/65,1 23 600 2050 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 51577 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC30-606 (s.o.) 
Radgröße 6,0Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 	28 
S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 110 	28 
S04 Schraube M12x1,25 Kegel 60°   90 	28 
S05 Schraube M12x1,25 Kegel 60°   90 	28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Citroen 
 Peugeot 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Citroen C2 	J*...* 	e2*2001/116* 
0284-0286, 
0316,0339,0344*.. 
50-80 195/45R16   	A12 A14 A21 
C25 S02 
Citroen C2 
J*...* 
e2*2001/116* 
0283-0286,0316*.. 
44,50,54 195/45R16   	A12 A14 A21 
C24 S02 
Citroen C3 (I) 
F*...* 
e2*98/14,2001/116* 
0257-0259,0261, 
0289,0317,0318, 
0329*.. 
49-80 195/45R16   	A12 A14 A21 
 
C35 S02 49-80 195/50R16   
Citroen C3 (II) 
S*****, S 
e2*2007/46*0003*..; 
e2*2007/46*0060*.. 
(FIN: VF7SC, /SR, 
/SN...) 
44-88 185/55R16 A90  	A14 A21 Y85 
 
S02 44-88 195/50R16 A12  
44-88 195/55R16 A12  
Citroen C3 (III) 	S 	e2*2007/46* 	0003*44-.., 	e2*2007/46*0060*17-..
 
(FIN: VF7SX, /SY...) 
50-85 195/55R16 A90  	A14 A21 KMV  
Y85 S05 50-85 195/60R16 A90  
50-85 205/55R16 A90  
Citroen C3 Picasso 
SH****, SH 
e2*2001/116*0371*..; 
e2*2007/46*0110*.. 
66-88 195/50R16 A33 T84  	A14 A21 S02 
66-88 195/55R16 A33  
66-88 205/50R16 A12  
Citroen C3 Pluriel 	H***** 	e2*2001/116*0266*.. 
50,54,80 195/50R16   	A12 A14 A21 
 
Cbo S02 50,54,80 195/55R16 A01 K42  
50,54,80 205/50R16 A01 B25 K1a K25 K2b K42 K46  
Citroen C4 (I) 	L***** 
e2*2001/116*0302*.. 
65-88 205/55R16 A39  	A14 A21 B03 
Cpe Lim S02 
Citroen DS3 
S*****, S 
e2*2007/46*0003*.. 
(FIN: VF7SA...; 
VF7SB) 
110-122 195/55R16 A90  A14 A21 Cbo 
 
Y84 S02 50-88 185/55R16 A90  
50-88 195/50R16 A12  
50-88 195/55R16 A12  
Peugeot 1007 	K***** 	e2*2001/116*0300*.. 
50-80 185/50R16 R37  	A12 A14 A21 
 
S02 50-80 195/45R16 R37 T80  
50-80 195/50R16    

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 	Hinweise 
Peugeot 206 	2*...* 	e2*93/81,98/14, 	2001/116* 	0085, 0168-0174, 
0212, 0237-0239, 
0250, 0291, 0310, 
0311, 0343*.. 
40-80 195/45R16 A01 Flh K1a Z14  	A12 A14 A21 
 
B03 S02 55-100 195/45R16 Cbo Flh P26  
Peugeot 206 SW 	2*...* 	e2*98/14,2001/116* 	0174, 0212, 0237-	0239, 0250, 0291, 
0310, 0311, 0343*.. 
44-80 195/45R16 A01 K1b Z14  	A12 A14 A21 
 
B03 Car S02 55-100 195/45R16 P26  
Peugeot 206+ 
2***** 
e2*2001/116*0374*..; 
e2*2007/46*0109*.. 
  
44 185/50R16 A01 G64 T81  	A12 A14 A21 
 
Flh S04 44 195/50R16 A01 G64 K6i  
44-55 195/45R16   
50,54,55 185/50R16 T81 X24  
50,54,55 195/50R16 A01 K6i X24  
Peugeot 207 CC 	W***** 	e2*2001/116*0340*.. 	- Cabrio-Coupé 
80-115 195/55R16 A39  	A14 A21 Cbo 
 
S03 80-115 205/50R16 A12  
Peugeot 207, 207SW 	W*****, W 	e2*2001/116*0340*.., 
e2*2007/46*0072*.. 
  
  
50-128 195/55R16 A39  	A14 A21 Car  
Flh S03 
50-128 205/50R16 A12  
50-88 185/55R16 A13 R37  
50-88 195/50R16 A39 R37  
66-88 205/55R16 A12 R09  
66-88 205/55R16 A01 A12 G03  
Peugeot 208 	C 	e2*2007/46*0070*..; 	e2*2007/46*0071*.. 
50-115 195/55R16 A90  	A14 A21 A58 
 
Flh KOV S03 50-115 205/50R16 A01 A12 K6r  
50-88 185/55R16 A33 R37 T83 T87  
50-88 195/50R16 A90 R37  
Peugeot 208 GTI 	C 	e2*2007/46*0070*.. 
147 195/55R16 A90 M+S  	A14 A21 A58 
 
Flh KMV S03 147 205/50R16 A12 M+S  
Peugeot 208 XY 	C 	e2*2007/46*0070*..   
68-115 195/55R16 A90  	A14 A21 A58 
 
Flh KMV S03 68-115 205/50R16 A12  
68-88 185/55R16 A33 R37 T83 T87  
68-88 195/50R16 A90 R37  
Peugeot 307 	3*...* 
e2*98/14,2001/116* 
0235,0242-245,0251, 
0252,0287-0288, 
0290,0299,0301, 
0313,0333*.. 
50-103 205/55R16 A13 M+S  	A14 A21 Flh  
S02 
50-80 205/55R16 A13   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 	Hinweise 
Peugeot 307 	Break/SW 	3*...* 	e2*98/14,2001/116* 	0235,0242-245,0251, 
0252,0287-288,0299, 
0301,0313,0333*.. 
50-103 205/55R16 A13 M+S  	A14 A21 Car  
S02 
50-80 205/55R16 A13  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B25 Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigän-
gigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen. 
 
C24 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung aus-
schließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)). 
 
C25 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise 
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi 
(50kW)). 
 
C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit  
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW), 
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung"). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen 
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G64 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass 
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen 
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
P26 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an 
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
X24 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck. 
 
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck. 
 
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO 
 
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 27. Juni 2017 
  
 
Bohlander
   00274394.DOC