B32 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55002316 (6. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B32 
Typ B32-9021 
Radgröße 9,0Jx21EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
P3 B32-9021 P3 / ohne Ring 	5/112/66,6 25 920 2350 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50745 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-9021 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx21EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment 
(Nm) 
Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 140 	30 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 160 	30 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55002316 (6. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi e-tron, -	/Sportback 	GE 
e1*2007/46*1914*.. 
158 265/45R21 K1a K2b  	A01 A07 A12  
A21 A56 A99 
S02 
158 275/40R21 K1c K2b T07  
Audi Q5 (I) 	8R, 8R1, 8R2 
e1*2001/116*0473*..; 
e1*2001/116*0497*.., 
e13*2007/46*1083*..; 
e13*2007/46*1179*.. 
- incl. Facelift 2012 
100-200 245/40R21 K1a K1b K2b  	A01 A07 A12  
A21 A99 S01 
100-200 255/35R21 K1c K2b T98  
100-200 255/40R21 K1c K2b  
Audi Q5 (I) 	8R, 8R1, 8R2 	e1*2001/116*0473*..; 
e1*2001/116*0497*..; 
e13*2007/46*1083*..; 
e13*2007/46*1179*.. 
- incl. Facelift 2012 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
100-200 245/40R21   	A07 A12 A21  
A99 KMV S01 
100-200 255/35R21 A01 K1a T98  
100-200 255/40R21 A01 K1a  
Audi Q5 TFSIe, -	/Sportback(II) 	FY 
e1*2007/46*1550*12-..
 
- Plug-in Hybrid 
- incl. Facelift 2021 
185,195    245/40R21 K1c K2b T00  	A01 A07 A12  
A21 A56 A99 
S01 
185,195    255/40R21 K1c K2b  
Audi Q5, -	/Sportback(II) 	FY 	e1*2007/46*1550*.., 	e1*2007/46*1685*.. 
- incl. Facelift 2021 
100-210 245/40R21 K1c K2b  A01 A07 A12  
A21 A57 A99  
NoP S01 
100-210 255/40R21 K1c K2b  
100-210 265/35R21 K1c K2c  
100-210 265/40R21 K1c K2c  
Audi Q7 	4L, 4L1 
e1*2001/116* 
0350*20-..;  
0367*05-..; 
e13*2007/46* 
1081*06-.. 
155-250 255/40R21 T02 184  	A07 A12 A21  
A56 A99 BnK  
L06 MpH S02 
155-250 265/40R21 T01 T05 184  
155-250 265/45R21 184  
155-250 275/40R21 184  
Audi Q7 
4L, 4L1 
e1*2001/116* 
0350*20-..;  
0367*05-..; 
e13*2007/46* 
1081*06-.. 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
155-250 255/40R21 M+S T02 184  A07 A12 A21  
A56 A99 BnK  
L06 MpH RQ7 
 
S02 
155-250 265/40R21 M+S T01 T05 184  
155-250 265/45R21 M+S 184  
155-250 275/40R21 M+S 184   

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55002316 (6. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi SQ5 (I) 	8R, 8R1 	e1*2001/116*0473*..; 	e13*2007/46*1083*..; 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
230-260 255/40R21 K1a  A01 A07 A12 
A21 A99 KMV 
S01 
Audi SQ5,  
-/Sportback (II) 
FY 
e1*2007/46*1550*.. 
- incl. Facelift 2021 
251-260    255/40R21 K1c K2b  	A01 A07 A12  
A21 A56 A99  
K1v K2h S01 
251-260    265/35R21 K1c K2c  
251-260    265/40R21 K1c K2c  
Audi SQ7 	4L, 4L1 	e1*2001/116* 	0350*26-..; 
e13*2007/46* 
1081*12-.. 
320, 373 255/40R21 M+S T02 184  	A07 A12 A21  
A56 A99 BnK  
L06 RQ7 S02 
320, 373 265/40R21 M+S T01 T05 184  
320, 373 265/45R21 M+S 184  
320, 373 275/40R21 M+S 184  
Audi SQ7 
4L, 4L1 
e1*2001/116* 
0350*26-..; 
e13*2007/46* 
1081*12-.. 
320 255/40R21 M+S T02 184  	A07 A12 A21  
A56 A99 BnK  
L06 S02 
320 265/40R21 M+S T01 T05 184  
320 265/45R21 M+S 184  
320 275/40R21 M+S 184  
VW Touareg (III) 	CR 	e1*2007/46*1827*..   
170-310 255/40R21 T02 T98  A07 A12 A21  
A56 A99 L06  	S02 
170-310 265/40R21 T01 T05  
170-310 265/45R21   
170-310 275/40R21   
   
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55002316 (6. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
184 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55002316 (6. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 	einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1v Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen 
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...). 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55002316 (6. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen 
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).  
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und 
ohne Allradlenkung (4WS). 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. 
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a. 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen 
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
  

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55002316 (6. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Prüfort und Prüfdatum  
Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2022 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 18. März 2022 
 
 
Laux
   00386476.DOC