RC36 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur TTG NR.100880 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
Modell RC36 
Typ RC36-909 
Radgröße 9,0Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
D12 RC36-909 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 30 960 2350 
 
 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 41, Gutachten Nummer 55039625, Ausfertigung 1  
(KBA-NUMMER 100867 , RADTYP RC36-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 100880 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-809 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx19H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5  	für LM-Räder
 
Kugel D = 28 mm 150 	45 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich 
Hersteller Mercedes-Benz 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
CLS-Klasse 	R1ECLS 	e1*2007/46*1818*.. 
143-270 245/40R19 A10 A84 M+S R03  	A21 A57 A99 
V19 HA2 S01 
143-270 275/35R19 A84 A90 R03   

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GUTACHTEN zur TTG NR.100880 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
E-Klasse 	R2EW 
e1*2018/858*00213*.. 
 
 
120-150 255/40R19 K2b R03 T00 T96  	A01 A12 A21 
A58 A99 L06 
Lim NoP V19 
Vn2 HA2 S01 
120-150 265/40R19 K2a K2b R03 T02 T98  
120-150 275/40R19 K2c R03 T01 T05  
E-Klasse 4Matic 	R2EW 	e1*2018/858*00213*..  
 
145-280 255/40R19 K2b R03 T00 T96  	A01 A12 A21 
A56 A99 B77 
L06 Lim NoP 
V19 Vn2 HA2 
S01 
145-280 265/40R19 K2a K2b R03 T02 T98  
145-280 275/40R19 K2c R03 T01 T05  
E-Klasse All-Terrain 
R2ES 
e1*2018/858*00214*.. 
 
 
145-280 255/45R19 R03  	A12 A21 A56 
A99 B77 Car 
KMV L05 NoP 
V19 Vn2 HA2 
S01 
145-280 275/40R19 A01 K2b R03  
E-Klasse T-Modell 	R2ES 	e1*2018/858*00214*..   
120-150 255/40R19 R03 T00 T96  	A12 A21 A58 
A99 Car KOV 	L05 NoP V19 	Vn2 HA2 S01 
120-150 265/40R19 A01 K2b R03 T02 T98  
120-150 275/40R19 A01 K2c R03 T01 T05  
E-Klasse T-Modell 4Matic 	R2ES 
e1*2018/858*00214*.. 
 
 
145-280 255/40R19 R03 T00 T96  	A12 A21 A56 
A99 B77 Car 
KOV L05 NoP 
V19 Vn2 HA2 
S01 
145-280 265/40R19 A01 K2b R03 T02 T98  
145-280 275/40R19 A01 K2c R03 T01 T05  
GLC 43 AMG Coupé 	204X 	e1*2001/116* 	0480*18-.. 	(FIN: W..253...) 
270, 287 235/55R19 M+S R03 R70  	A12 A21 A56 
A99 Flh V19 	HA2 S01 
270, 287 255/45R19 R03  
270, 287 255/50R19 R03  
270, 287 275/45R19 R03  
270, 287 285/45R19 R03  
GLC-Coupé 	204X 	e1*2001/116* 
0480*18-.. 
(FIN: W..253...) 
100-243 235/55R19 R03 R70  	A12 A21 A57 
A99 Flh KMV 
MpH V19 HA2 
S01 
100-243 255/45R19 R03  
100-243 255/50R19 R03  
100-243 275/45R19 R03  
100-243 285/45R19 R03  
GLC-Klasse 	204X 
e1*2001/116* 
0480*16-.. 
- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
 
120-243 235/55R19 A32 R03 R70  	A21 A57 A99 
Cb1 MpH V19 
HA2 S01 
120-243 255/45R19 A32 R03  
120-243 255/50R19 A12 R03  
120-243 275/45R19 A12 R03   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
GLC-Klasse 	R2CGLC 
e1*2018/858*00186*.. 
- incl. Coupé 
- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
120-270 255/50R19 A32 A84 R03  	A21 A56 A57 
A99 Cb2 LM4 
NoP V19 HA2 
S01 
120-270 275/45R19 A12 R03  
120-270 285/45R19 A12 R03  
GLC-Klasse 
R2CGLC 
e1*2018/858*00186*.. 
- incl. Coupé 
- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
- ohne Hinterachslenkung 
120-270 255/50R19 A32 R03  	A21 A57 A99 
Cb2 L05 NoP 
V19 HA2 S01 
120-270 275/45R19 A12 R03  
120-270 285/45R19 A12 R03  
GLC-Klasse PHEV 	R2CGLC 
e1*2018/858*00186*.. 
- Plug-in Hybrid 
- incl. Coupé 
- ohne Hinterachslenkung 
145-185 255/50R19 A32 R03  	A21 A56 A99 
B77 Cb2 L05 
V19 Vn2 HA2 
S01 
145-185 275/45R19 A12 R03  
145-185 285/45R19 A12 R03  
GLC-Klasse PHEV  	R2CGLC 	e1*2018/858*00186*.. 	- Plug-in Hybrid 
- incl. Coupé 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
145-185 255/50R19 A32 A84 R03 A21 A56 A99 
B77 Cb2 LM4 
V19 Vn2 HA2 
S01 
145-185 275/45R19 A12 R03  
145-185 285/45R19 A12 R03  
S-Klasse 	222, 221 	e1*2007/46*0960*..; 	e1*2001/116* 	0335*19-.. 
ab Modell 2013 
(FIN: W..222...) 
150-345 245/45R19 A90 R03  	A21 A57 A99 
BnK Lim NoP 
V19 HA2 S01 
150-345 255/45R19 A12 R03  
150-345 275/40R19 A01 A12 K2b K6g R03  
S-Klasse Coupé/Cabrio 	221 	e1*2001/116* 	0335*23-.. 	(FIN: W..217...) 
270-345 245/45R19 A32 R03  	A21 A57 A99 
Cbo Cpe V19 	HA2 S01 
270-345 255/45R19 A12 R03  
270-345 275/40R19 A12 R03  
 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 41, Gutachten Nummer 55039625, Ausfertigung 1  
(KBA-NUMMER 100867 , RADTYP RC36-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.100880 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Allgemeine Hinweise 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten 
an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen 
(M+S-Profil, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und 
Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.
 
 
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.100880 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit 
235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, 
ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung).
 
 
Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 
 
VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.  
VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.  
VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20  
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 41, Gutachten Nummer 55039625, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100867 , 
RADTYP RC36-809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise.
 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante 
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS).
 
   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne 
Allradlenkung (4WS).
 
 LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.
 
 Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines 
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.100880 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 225/55R19 245/50R19, 275/45R19 
Nr.   6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 
Nr.   9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 11 235/60R19 255/55R19 
Nr. 12 245/30R19 305/25R19 
Nr. 13 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 14 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 15 245/45R19 265/40R19, 275/40R19 
Nr. 16 245/50R19 275/45R19 
Nr. 17 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 18 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 19 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 20 255/45R19 285/40R19 
Nr. 21 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 22 255/55R19 275/50R19 
Nr. 23 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 24 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 25 265/40R19 295/35R19 
Nr. 26 265/45R19 295/40R19 
Nr. 27 265/50R19 295/45R19 
Nr. 28 275/30R19 315/25R19 
 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die 
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 4. März 2026 in Lambsheim statt. 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.100880 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55049525 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ RC36-909 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 9 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfergebnis 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2025. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 4. März 2026 
 
Pohl    	00463732.DOCX