RC26 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49222 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55103412 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC26-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC26 
Typ RC26-655 
Radgröße 6,5Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 RC26-655 D3/ ohne Ring 5/112/66,6 44 670 1950 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49222 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC26-655 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55103412 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC26-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
A-Klasse 
168 
e1*96/79*0073*.. 
nur mit ESP 
44-75 185/55R15 K1a M+S  A01 A02 A04  
A05 A08 A09  
A12 A16 A19 
A60 B03 DBA 
S02 
44-75 195/50R15 K1c K2b  
44-75 205/50R15 K1c K2c K46 K56  
A-Klasse 
169 
e1*2001/116*0288*.. 
  
60-85 185/65R15 A33  A02 A04 A05  
A08 A09 A16  
A17 A19 B03  
S01 
60-85 195/60R15 A12  
60-85 205/55R15 A01 A12 K1c K2b K42  
60-85 205/60R15 A01 A12 K1c K2b K42  
A-Klasse 
176 
e1*2007/46*0928*.. 
80, 90 195/65R15 A33  A02 A04 A05  
A08 A09 A16  
A19 A58 B03 
Flh X82 S01 
80, 90 205/60R15 A90  
80, 90 215/60R15 A12  
B-Klasse 
245 
e1*2001/116*0314*.. 
  
70,85 195/65R15 A33  A02 A04 A05  
A08 A09 A16  
A17 A19 B03  
V15 S01 
70,85 205/60R15 A12  
70,85 215/60R15 A12  
70,85 225/55R15 A01 A12 K42  
B-Klasse 
246 
e1*2007/46*0751*.. 
80, 90 195/65R15 A33  A02 A04 A05  
A08 A09 A16  
A19 A58 B03 
X82 S01 
80, 90 205/60R15 A91  
80, 90 215/60R15 A01 A12 K2b  
 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder 
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend 
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers 
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- 
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller 
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49222 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55103412 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC26-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte an-
gebracht werden. 
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung 
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile 
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand 
hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw. 
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit 
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die 
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent-
sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor-
derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49222 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55103412 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC26-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 175/55R15 195/50R15 
Nr.   2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   4 195/55R15 205/50R15 
Nr.   5 205/45R15 215/40R15 
Nr.   6 205/55R15 225/50R15 
Nr.   7 205/60R15 225/55R15 
Nr.   8 205/65R15 225/60R15 
Nr.   9 235/70R15 275/60R15 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49222 nach §22 StVZO 
 
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55103412 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC26-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm 
an Achse 1. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2013 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 15. Januar 2013 
  
 
Coen
 00188875.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	nein
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	nein
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
49222
RC26 655