RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6c Seite : 1 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: D3; Lk112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 820 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:SSANGYONG Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-590F 120 Nm §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6c Seite : 2 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CK e9*2007/46*0055*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 131Ssangyong Korando 215/55R18 A93) M00) N225) A02) bis A10) BF1) 225/50R18 A93) 225/55R18 A93a) 235/50R18 A93) 245/45R18 A93) 245/50R18 A01) K01) K04) 255/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW e8*2007/46*0360*.. CWN e6*2018/858*00326*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 120Ssangyong Korando, KG Mobility Korando (2WD, 4WD) 225/55R18 A93a) A02) bis A10) BF1) 235/50R18 A93) 235/55R18 GGT) 245/50R18 A01) K01) K04) 255/50R18 A01) GGT) K01) K04) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6c Seite : 3 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW e8*2007/46*0360*.. CWJ e6*2018/858*00325*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 120Ssangyong Torres, KG Mobility Torres (2WD, 4WD) 225/50R18 A93) A02) bis A10) A11c) BF1) 225/55R18 A93) 225/60R18 235/50R18 A01) A93) K01) 235/55R18 A01) A93a) K01) 245/50R18 A01) A93) K01) K02) 245/55R18 A01) K01) K02) 255/45R18 A01) A93) K01) 255/50R18 A01) K01) K02) HL 245/50R18 A01) A93) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EK e9*2018/858*11111*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 75 Ssangyong Korando e- Motion 225/55R18 A93) A02) bis A10) BF1) 235/55R18 A01) A93) K01) 245/50R18 A01) A93) K01) K04) 255/50R18 A01) K01) K02) §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6c Seite : 4 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XK e9*2007/46*6294*.. XKG e50*2007/46*0198*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV (Frontantrieb, bis Nachtragstand 9) 225/40R18 A01) bis A10) BF1) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XK e9*2007/46*6294*.. XKG e50*2007/46*0198*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV (Allrad, bis Nachtragstand 9) 225/40R18 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XK e9*2007/46*6294*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 94 bis 120 Ssangyong Tivoli, KG Mobility Tivoli (Frontantrieb, ab Nachtragstand 10) 225/45R18 A01) bis A10) A93a) BF1) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XK e9*2007/46*6294*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 120Ssangyong Tivoli, KG Mobility Tivoli (Allradantrieb, ab Nachtragstand 10) 215/50R18 M00) A01) bis A10) BF1) K04) 225/45R18 A93a) 235/45R18 245/45R18 K01) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6c Seite : 5 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11c)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6c Seite : 6 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-590F Anzugsmoment: 120 Nm G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GGT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 53553*06 §22 53553*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-G0-216 Anlage-Nr. : 6c Seite : 7 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Die Anlage 6c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.01.2026 §22 53553*06 §22 53553*06