RC32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D12 Radausführungskennz.: D12; Lk112 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm ZP-563F 130 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm 150 Nm BF3 1+2Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm ZP-563F 150 Nm BF4 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm 150 Nm §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 155 Mercedes A-Klasse (außer Sportpaket) 215/35R19 N225) T85) A01) bis A10) BF1) E93) E100) K04) 225/35R19 K03) K13) 245/30R19 K01) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/35R19 N225) T85) 245/30R19 K04) K28) A01) bis A10) BF1) E93) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 160Mercedes A-Klasse (Frontantrieb und Allrad, mit Sportpaket) 225/35R19 N235) A01) bis A10) BF1) E95) E100) K04) 235/35R19 K13) K25) K28) K103) 245/30R19 K13) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280Mercedes A-Klasse A45 AMG, AMG A45 235/35R19 A01) bis A10) BF1) E95) K04) K13) K25) K28) K103) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes A-Klasse (Kompaktlimousine 5- türig) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) A11) BF1) 215/35R19 M+S T85) W225) 225/35R19 A01) K04) T88) 235/35R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes A-Klasse (Limousine 4-türig) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) A11) BF1) 215/35R19 M+S T85) W225) 225/35R19 A01) K04) T88) 235/35R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/35R19 A01) bis A10) A93) BF1) E99) K01) K04) K81) 225/30R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E100) 225/35R19 A01) K04) K13) K22) 245/30R19 A01) K04) K13) K20) K22) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/35R19 N225) T85) 245/30R19 K04) K20) K28) K103) A01) bis A10) BF1) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 65 Mercedes B-Klasse electric drive 225/40R19 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes B-Klasse (Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 225/35R19 A01) bis A10) A11) BF1) K04) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 165 Mercedes B-Klasse (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19 T88) A01) bis A10) A11) BF1) K04) 235/35R19 K03) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 245Mercedes C-Klasse (Coupe C205, Cabrio A205) 225/35R19 A94) N235) T88) A02) bis A10) A11) BF1) E110a) 225/35R19 M+S A94) T88) 225/40R19 N235) 225/40R19 M+S 235/35R19 A94a) N245) 235/35R19 M+S A94a) 245/35R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 245/35R19 A02) bis A10) A11) BF1) E110a) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Limousine, W205) 225/35R19 N235) T88) A02) bis A10) A11) BF1) E103) EF0) 225/35R19 M+S T88) 225/40R19 GAZ) N235) T93) 225/40R19 M+S GAZ) T93) 235/35R19 A01) K01) N245) T91) 235/35R19 M+S A01) K01) T91) 245/35R19 A01) K01) K04) T93) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 245/35R19 K04) T93) A01) bis A10) A11) BF1) E103) EF0) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 7 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Kombi, S205) 225/40R19 GCW) N235) T93) A02) bis A10) A11) BF1) E103) 225/40R19 M+S GCW) T93) 235/35R19 A01) GCT) K01) N245) T91) 235/35R19 M+S A01) GCT) K01) T91) 245/35R19 A01) GCT) K01) K04) T93) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 245/35R19 K04) T93) A01) bis A10) A11) BF1) E103) GCT) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 300 bis 310Mercedes C43 AMG Limousine, Kombi 235/40R19 M+S A02) bis A10) A11) BF2) 245/35R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E93a) E100) 225/35R19 A01) K04) K13) 245/30R19 A01) K01) K04) K13) K25) K28) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 8 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 160Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi; Serie auch 235/40R18 ) 225/35R19 M+S A02) bis A10) BF1) E95a) 235/35R19 A01) K13) K25) K28) K103) 245/30R19 A01) K01) K13) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280Mercedes CLA- Klasse CLA 45 AMG (Limousine, Kombi) 225/35R19 M+S T88) A02) bis A10) BF1) 235/35R19 A01) K13) K25) K28) K103) 245/30R19 A01) K01) K13) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi) 225/35R19 A01) bis A10) A11) BF1) K03) K04) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 225 Mercedes CLA 35 AMG (Limousine, Kombi) 235/35R19 A02) bis A10) BF1) 245/30R19 A01) K03) 245/35R19 A01) K03) K14) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 9 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 285 bis 310Mercedes CLA 45 AMG , CLA AMG 45 S (Limousine, Kombi) 225/40R19 A02) bis A10) BF1) 225/40R19 M+S 235/35R19 235/35R19 M+S 245/35R19 245/35R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 220Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 225/45R19 A02) bis A10) A11) A94) BF3) 235/40R19 245/35R19 245/40R19 ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 245/35R19 A02) bis A10) A11) A94) BF3) N255) 245/40R19 ECE) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 10 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 225Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/35R19 T88) A02) bis A10) A11) BF1) E111) 235/35R19 T91) 245/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 285Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 245/35R19 A02) bis A10) BF1) E111) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 11 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270Mercedes E-Klasse (W213, Limousine) 215/45R19 A94) N225) T94) A02) bis A10) A11) BF3) E111a) ER1) 215/45R19 M+S A94) T94) W225) 225/40R19 A94) N235) T93) 225/40R19 M+S A94) T93) W235) 225/45R19 A94) GEE) N235) T96) 225/45R19 M+S A94) GEE) T96) W235) 235/40R19 A94) N245) T95) 235/40R19 M+S A94) T95) W245) 245/35R19 A94) N255) T93) 245/35R19 M+S A94) T93) 245/40R19 A94a) ECE) N255) 245/40R19 M+S A94a) ECE) HL 245/40R19 A94a) N255) HL 245/40R19 M+S A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/40R19 N225) T90) 245/35R19 A94) N255) T93) A02) bis A10) A11) BF3) E111a) ER1) V00) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 12 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270Mercedes E-Klasse (S213, Kombi) 225/45R19 A94) GEE) N235) T96) A02) bis A10) A11) BF3) ER1) 225/45R19 M+S A94) GEE) T96) W235) 235/40R19 A94) N245) T95) 235/40R19 M+S A94) T95) W245) 245/40R19 A94a) ECE) N255) T98) 245/40R19 M+S A94a) ECE) T98) HL 245/40R19 A94a) N255) HL 245/40R19 M+S A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/50R19 K04) N235) A01) bis A10) BF3) K01) 235/45R19 K04) 235/50R19 K02) K120) 245/45R19 K04) 255/45R19 K02) K120) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 13 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135Mercedes EQE (V295, ohne und mit Hinterachslenkung bis 5°, SA Code 201, nicht für AMG) 235/50R19 A02) bis A10) A94) BF2) E130) EF0) ER1) 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135Mercedes EQE (V295, Hinterachslenkung 10°, SA Code 216, nicht für AMG) 235/50R19 A02) bis A10) A94) BF3) E130a) EF0) ER1) 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10) BF1) 235/40R19 A93a) 235/45R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A02) bis A10) BF1) 235/45R19 245/40R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 14 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLA (H247) 225/50R19 N235) A01) bis A10) A11) BF1) K01) K04) 235/50R19 K120) 245/45R19 255/45R19 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 225 bis 310Mercedes GLA 35 AMG, GLA 45 AMG, GLA 45 S AMG (H247) 235/45R19 A02) bis A10) A11a) A94) BF1) 235/50R19 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLB (X247) 225/50R19 N235) A01) bis A10) BF1) K01) K04) 235/50R19 K120) 245/45R19 255/45R19 K120) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 15 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 225 Mercedes GLB 35 AMG (X247) 235/45R19 A02) bis A10) A11a) A94) BF1) 235/50R19 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 180 bis 270Mercedes GLE (ohne Radhausverbreiterungen, nur Fahrzeugausführungen mit Serienreifen bis 265/..) 235/55R19 K04) N245) A01) bis A10) A11) A94) BF4) E124) ER1) 245/55R19 G01) K03) K04) N255) 255/50R19 K03) K04) 265/50R19 K01) K02) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 16 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 335Mercedes M-Klasse, GLE-Klasse (W166) 235/55R19 N245) A02) bis A10) A11) BF3) E107) E108) EB1) EF0) ER1) 235/55R19 M+S 245/50R19 A01) K03) K04) N255) 245/50R19 M+S A01) K03) K04) 245/55R19 A01) K03) K04) N255) 245/55R19 M+S A01) K03) K04) 255/50R19 A01) K01) K04) 265/50R19 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 285Mercedes ML-Klasse 235/55R19 K03) N245) A01) bis A10) BF3) ER1) 245/50R19 K01) N255) 245/55R19 G5K) K01) N255) 255/50R19 K01) 265/50R19 G5M) K01) K04) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 17 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 285Mercedes R-Klasse 235/55R19 K04) N245) A01) bis A10) A94) BF3) ER1) K01) 235/55R19 M+S K04) 245/50R19 K04) N255) 245/50R19 M+S K04) 245/55R19 G5K) K04) N255) 245/55R19 M+S G5K) K04) 255/50R19 K04) 265/50R19 G4P) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 285Mercedes S-Klasse, Heckantrieb (W221) 235/40R19 T95) A02) bis A10) A11) A94) BF3) E97a) 235/45R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 285Mercedes S-Klasse, 4- MATIC (W221) 235/40R19 T95) A02) bis A10) A94) BF3) E97a) 235/45R19 245/40R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 18 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 180Mercedes SLC 215/35R19 N225) A02) bis A10) A94) BF1) 225/30R19 225/35R19 G1R) 245/30R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S A02) bis A10) A94) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 135 bis 225Mercedes SLK 215/35R19 N225) A02) bis A10) A94) BF1) 225/30R19 225/35R19 G1R) 245/30R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S A02) bis A10) A94) BF1) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 19 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 20 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: ZP-563F Anzugsmoment: 130 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: ZP-563F Anzugsmoment: 150 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm Anzugsmoment: 150 Nm E93)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 21 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 E95)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E99)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, •Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E107)Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E124)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 22 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 23 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 GCW)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 24 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, •die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, •Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 25 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 26 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Die Anlage 13 mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 25.11.2025 §22 52203*07 §22 52203*07