RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	1 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-809
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D12
Radausführungskennz.:	D12; Lk112
Radgröße:	8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	43 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,50 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 45 mm
ZP-563F 130 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 45 mm
150 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 45 mm
ZP-563F 150 Nm
BF4 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,
Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
150 Nm
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	2 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes A-Klasse
(außer Sportpaket)
215/35R19
N225) T85)
A01) bis A10)
BF1) E93) E100) K04)
225/35R19
K03) K13)
245/30R19
K01) K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
215/35R19
N225) T85)
245/30R19
K04) K28)
A01) bis A10)
BF1) E93) E100) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 160Mercedes A-Klasse
(Frontantrieb und
Allrad, mit Sportpaket)
225/35R19
N235)
A01) bis A10)
BF1) E95) E100) K04)
235/35R19
K13) K25) K28) K103)
245/30R19
K13) K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
176 AMG	e1*2007/46*1163*..
245G	e1*2001/116*0470*..
245G AMG	e1*2007/46*1207*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280Mercedes A-Klasse
A45 AMG, AMG A45
235/35R19	A01) bis A10)
BF1) E95) K04) K13) K25)
K28) K103)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	3 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A	e1*2007/46*1829*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes A-Klasse
(Kompaktlimousine 5-
türig)
215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/35R19 M+S
T85) W225)
225/35R19
A01) K04) T88)
235/35R19
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A	e1*2007/46*1829*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes A-Klasse
(Limousine 4-türig)
215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/35R19 M+S
T85) W225)
225/35R19
A01) K04) T88)
235/35R19
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245	e1*2001/116*0314*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/35R19	A01) bis A10)
A93) BF1) E99) K01) K04)
K81)
225/30R19
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	4 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
246	e1*2007/46*0751*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
BF1) E100)
225/35R19
A01) K04) K13) K22)
245/30R19
A01) K04) K13) K20) K22) K28) K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
215/35R19
N225) T85)
245/30R19
K04) K20) K28)
K103)
A01) bis A10)
BF1) E100) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
65 Mercedes B-Klasse
electric drive
225/40R19	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes B-Klasse
(Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
225/35R19	A01) bis A10)
A11) BF1) K04) T88)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 165 Mercedes B-Klasse
(Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
225/35R19
T88)
A01) bis A10)
A11) BF1) K04)
235/35R19
K03)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	5 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 245Mercedes C-Klasse
(Coupe C205, Cabrio
A205)
225/35R19
A94) N235) T88)
A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
225/35R19 M+S
A94) T88)
225/40R19
N235)
225/40R19 M+S
235/35R19
A94a) N245)
235/35R19 M+S
A94a)
245/35R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	6 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 245 Mercedes C-Klasse
(Limousine, W205)
225/35R19
N235) T88)
A02) bis A10)
A11) BF1) E103) EF0)
225/35R19 M+S
T88)
225/40R19
GAZ) N235) T93)
225/40R19 M+S
GAZ) T93)
235/35R19
A01) K01) N245) T91)
235/35R19 M+S
A01) K01) T91)
245/35R19
A01) K01) K04) T93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 245/35R19
K04) T93)
A01) bis A10)
A11) BF1) E103) EF0)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	7 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204K	e1*2001/116*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 245 Mercedes C-Klasse
(Kombi, S205)
225/40R19
GCW) N235) T93)
A02) bis A10)
A11) BF1) E103)
225/40R19 M+S
GCW) T93)
235/35R19
A01) GCT) K01) N245) T91)
235/35R19 M+S
A01) GCT) K01) T91)
245/35R19
A01) GCT) K01) K04) T93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 245/35R19
K04) T93)
A01) bis A10)
A11) BF1) E103) GCT)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS	e1*2018/858*00017*..
R2CW	e1*2018/858*00016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
300 bis 310Mercedes C43 AMG
Limousine, Kombi
235/40R19 M+S	A02) bis A10)
A11) BF2)
245/35R19
245/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
117	e1*2007/46*1007*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi)
215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
BF1) E93a) E100)
225/35R19
A01) K04) K13)
245/30R19
A01) K01) K04) K13) K25) K28)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	8 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 160Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi;
Serie auch 235/40R18 )
225/35R19 M+S	A02) bis A10)
BF1) E95a)
235/35R19
A01) K13) K25) K28) K103)
245/30R19
A01) K01) K13) K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
245G AMG	e1*2007/46*1207*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280Mercedes CLA- Klasse
CLA 45 AMG
(Limousine, Kombi)
225/35R19 M+S
T88)
A02) bis A10)
BF1)
235/35R19
A01) K13) K25) K28) K103)
245/30R19
A01) K01) K13) K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA	e1*2007/46*1912*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi)
225/35R19	A01) bis A10)
A11) BF1) K03) K04) T88)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA	e1*2007/46*1912*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 Mercedes CLA 35 AMG
(Limousine, Kombi)
235/35R19	A02) bis A10)
BF1)
245/30R19
A01) K03)
245/35R19
A01) K03) K14)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	9 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA	e1*2007/46*1912*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
285 bis 310Mercedes CLA 45
AMG , CLA AMG 45 S
(Limousine, Kombi)
225/40R19	A02) bis A10)
BF1)
225/40R19 M+S
235/35R19
235/35R19 M+S
245/35R19
245/35R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 220Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..)
225/45R19	A02) bis A10)
A11) A94) BF3)
235/40R19
245/35R19
245/40R19
ECE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 270Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
245/35R19	A02) bis A10)
A11) A94) BF3) N255)
245/40R19
ECE)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	10 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
212G	e1*2007/46*0484*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 225Mercedes E-Klasse
(W212, Limousine,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
225/35R19
T88)
A02) bis A10)
A11) BF1) E111)
235/35R19
T91)
245/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 285Mercedes E-Klasse
(W212, Limousine,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
245/35R19	A02) bis A10)
BF1) E111)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	11 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270Mercedes E-Klasse
(W213, Limousine)
215/45R19
A94) N225) T94)
A02) bis A10)
A11) BF3) E111a) ER1)
215/45R19 M+S
A94) T94) W225)
225/40R19
A94) N235) T93)
225/40R19 M+S
A94) T93) W235)
225/45R19
A94) GEE) N235) T96)
225/45R19 M+S
A94) GEE) T96) W235)
235/40R19
A94) N245) T95)
235/40R19 M+S
A94) T95) W245)
245/35R19
A94) N255) T93)
245/35R19 M+S
A94) T93)
245/40R19
A94a) ECE) N255)
245/40R19 M+S
A94a) ECE)
HL 245/40R19
A94a) N255)
HL 245/40R19 M+S
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
215/40R19
N225) T90)
245/35R19
A94) N255) T93)
A02) bis A10)
A11) BF3) E111a) ER1) V00)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	12 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES	e1*2007/46*1560*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270Mercedes E-Klasse
(S213, Kombi)
225/45R19
A94) GEE) N235) T96)
A02) bis A10)
A11) BF3) ER1)
225/45R19 M+S
A94) GEE) T96) W235)
235/40R19
A94) N245) T95)
235/40R19 M+S
A94) T95) W245)
245/40R19
A94a) ECE) N255) T98)
245/40R19 M+S
A94a) ECE) T98)
HL 245/40R19
A94a) N255)
HL 245/40R19 M+S
A94a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/50R19
K04) N235)
A01) bis A10)
BF3) K01)
235/45R19
K04)
235/50R19
K02) K120)
245/45R19
K04)
255/45R19
K02) K120)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	13 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW	e1*2018/858*00036*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
109 bis 135Mercedes EQE
(V295, ohne und mit
Hinterachslenkung bis 5°,
SA Code 201, nicht für
AMG)
235/50R19	A02) bis A10)
A94) BF2) E130) EF0) ER1)
245/45R19
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW	e1*2018/858*00036*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
109 bis 135Mercedes EQE
(V295, Hinterachslenkung
10°, SA Code 216, nicht
für AMG)
235/50R19	A02) bis A10)
A94) BF3) E130a) EF0) ER1)
245/45R19
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19	A02) bis A10)
BF1)
235/40R19
A93a)
235/45R19
245/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S	A02) bis A10)
BF1)
235/45R19
245/40R19
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	14 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLA
(H247)
225/50R19
N235)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K04)
235/50R19
K120)
245/45R19
255/45R19
K120)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 bis 310Mercedes GLA 35
AMG, GLA 45 AMG,
GLA 45 S AMG
(H247)
235/45R19	A02) bis A10)
A11a) A94) BF1)
235/50R19
245/45R19
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLB
(X247)
225/50R19
N235)
A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
235/50R19
K120)
245/45R19
255/45R19
K120)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 Mercedes GLB 35 AMG
(X247)
235/45R19	A02) bis A10)
A11a) A94) BF1)
235/50R19
245/45R19
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE	e1*2007/46*1885*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
180 bis 270Mercedes GLE
(ohne
Radhausverbreiterungen,
nur
Fahrzeugausführungen
mit Serienreifen bis
265/..)
235/55R19
K04) N245)
A01) bis A10)
A11) A94) BF4) E124) ER1)
245/55R19
G01) K03) K04) N255)
255/50R19
K03) K04)
265/50R19
K01) K02)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	16 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 335Mercedes M-Klasse,
GLE-Klasse
(W166)
235/55R19
N245)
A02) bis A10)
A11) BF3) E107) E108) EB1)
EF0) ER1)
235/55R19 M+S
245/50R19
A01) K03) K04) N255)
245/50R19 M+S
A01) K03) K04)
245/55R19
A01) K03) K04) N255)
245/55R19 M+S
A01) K03) K04)
255/50R19
A01) K01) K04)
265/50R19
A01) K01) K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
164	e1*2001/116*0315*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 285Mercedes ML-Klasse 235/55R19
K03) N245)
A01) bis A10)
BF3) ER1)
245/50R19
K01) N255)
245/55R19
G5K) K01) N255)
255/50R19
K01)
265/50R19
G5M) K01) K04)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	17 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
251	e1*2001/116*0341*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 285Mercedes R-Klasse 235/55R19
K04) N245)
A01) bis A10)
A94) BF3) ER1) K01)
235/55R19 M+S
K04)
245/50R19
K04) N255)
245/50R19 M+S
K04)
245/55R19
G5K) K04) N255)
245/55R19 M+S
G5K) K04)
255/50R19
K04)
265/50R19
G4P) K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 285Mercedes S-Klasse,
Heckantrieb
(W221)
235/40R19
T95)
A02) bis A10)
A11) A94) BF3) E97a)
235/45R19
245/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 285Mercedes S-Klasse, 4-
MATIC
(W221)
235/40R19
T95)
A02) bis A10)
A94) BF3) E97a)
235/45R19
245/40R19
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	18 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 180Mercedes SLC 215/35R19
N225)
A02) bis A10)
A94) BF1)
225/30R19
225/35R19
G1R)
245/30R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S	A02) bis A10)
A94) BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
135 bis 225Mercedes SLK 215/35R19
N225)
A02) bis A10)
A94) BF1)
225/30R19
225/35R19
G1R)
245/30R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
172 AMG	e1*2007/46*0857*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S	A02) bis A10)
A94) BF1)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	19 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Zubehörkit: ZP-563F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Zubehörkit: ZP-563F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E93)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
§22  52203*07 §22  52203*07 

PDF-Seite 21

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Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
E95)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E99)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
•Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E107)Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U"  beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E124)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø390x36 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	22 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GAZ)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	23 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
GCW)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K14)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K20)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	24 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett  um- und eng anzulegen,
•die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
•Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K103)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von  der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  52203*07 §22  52203*07 

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Nr. :	RA-001017-H0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Die Anlage 13 mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.11.2025
§22  52203*07 §22  52203*07