RC30 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC30 
Typ RC30-706 
Radgröße 7,0Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
BM1 RC30-706 BM1 / ohne Ring 5/112/66,7 52 710 2050 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 51056 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC30-706 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 	27,5 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BMW 
 Mini/BMW 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-	Bereich 
Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
BMW 1er-Reihe 	F1H 	e1*2007/46*2018*.. 
  
80-110     195/60R16 A90 M+S  A07 A14 A18 
 
A58 Flh V16  
Z16 S01 
80-110     205/55R16 A12  
80-110     215/55R16 A12  
80-110     225/50R16 A01 A12 K2b  
BMW 2er Active Tourer 	UKL-L, F2AT 	e1*2007/46* 	0371*13-..; 
e1*2007/46*1675*.. 
70-141 195/65R16 A31 M+S R09  A07 A14 A18 
 
A57 B29 Flh  
V00 V16 S01 
70-141 205/60R16 A91  
70-141 215/55R16 A12  
70-141 215/60R16 A12  
70-141 225/55R16 A01 A12 K2b  
BMW 2er Gran Coupe 	F2GC 	e1*2007/46*2064*..   
85-110     195/60R16 A90 M+S  A07 A14 A18 
A58 Lim V16 	Z16 S01 
85-110     205/55R16 A12  
85-110     215/55R16 A12  
85-110     225/50R16 A01 A12 K2b  
BMW 2er Gran Tourer 	UKL-L, F2GT 
e1*2007/46* 
0371*18-..; 
e1*2007/46*1677*.. 
70-110 195/65R16 A31 M+S R09  A07 A14 A18 
 
A57 B29 V00  
V16 Ver S01 
70-110 205/60R16 A91  
70-110 215/55R16 A12  
70-110 215/60R16 A12  
70-110 225/55R16 A01 A12 K2b  
Mini Clubman 	One/Cooper ,/D,/S 	UKL-L, FMK 	e1*2007/46* 
0371*19-.., 
e1*2007/46*1683*.. 
75-110 195/60R16 A31 A58 M+S  	A07 A14 A18 
 
Car V00 V16  	S01 75-110 205/55R16 A12 A58  
75-110 215/55R16 A01 A12 A58 K2b  
75-110 225/50R16 A01 A12 A58 K2b  
75-155 205/55R16 A12 A57 M+S  
75-155 215/55R16 A01 A12 A57 K2b M+S  
Mini Cooper SE 	FML2E 	e1*2007/46*2063*.. 	- Elektro 
75 (135)   195/50R16 K2b  A07 A01 A12 
A14 A18 A58 	Flh S01 
75 (135)   195/55R16 K2b  
Mini One/Cooper ,/D, /S 	UKL-L, FML2, FML4, 	FMCA 	e1*2007/46* 
0371*10-.., 
e1*2007/46*1678*.., 
e1*2007/46*1679*.., 
e1*2007/46*1680*.., 
- 3/5-Türer / Cabrio 
55-100 195/50R16 K2b  	A01 A07 A12 
 
A14 A18 A58  
Cbo Flh S01 
55-155 195/50R16 K2b M+S  
55-155 195/55R16 K2b  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 	Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 	Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im 
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
  

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 	E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
B29 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Cabrio-Limousine, Roadster. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für 
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
  

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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:  
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 185/60R16 205/55R16 
Nr.   3 195/40R16 215/35R16 
Nr.   4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   5 195/50R16 215/45R16 
Nr.   6 205/45R16 225/40R16 
Nr.   7 205/50R16 225/45R16 
Nr.   8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   9 205/60R16 225/55R16 
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 11 215/55R16 235/50R16 
Nr. 12 225/40R16 245/35R16 
Nr. 13 225/50R16 245/45R16 
Nr. 14 225/55R16 245/50R16 
Nr. 15 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Ver Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 7. März 2022 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.  
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 7. März 2022 
 
 
Laux
   00385812.DOC