RC19 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ECE R124 001311 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049217 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-5	55 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Prüfgegenstand  Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad zur Verwendung an Achse 2 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
SM1 RC19-555 SM1 / ohne Ring 4/100/60,1 42 550 1900 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23,5 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Smart forfour 
451 
e1*2001/116* 
0413*23-.. 
(FIN: WME453...) 
45, 52, 66 185/60R15 A90 R03 ECE A14 A23 HA2 
Y85 S02 
Smart fortwo 
451 
e1*2001/116* 
0413*22-.. 
(FIN: WME453...) 
45, 52, 66 185/60R15 A32 R03 ECE A14 A23 Cbo  
Cpe HA2 S02 
 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt 
werden. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 
 
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.  

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GUTACHTEN zur ECE R124 001311 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049217 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-5	55 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A23 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. 
Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu 
beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
gen. 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser 
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55041817, Ausfertigung 1 (Radtyp 
RC19-505) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck. 
 
 
Lambsheim, 8. August 2017 
 
 00276379.DOC