B32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
Seite 1 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
  	mit Verwendung an Achse 2 
 
Modell B32 
Typ B32-9520 
Radgröße 9,5Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W5 B32-9520 W5 / ohne Ring 5/120/72,6 40 750 2300 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49146 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-9520 (s.o.) 
Radgröße 9,5Jx20H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M14x1,25 
Kegel 60° 130 27,5 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BMW 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
Seite 2 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
120-330 275/35R20 R03 T02 T98 150  BMW 5er-GT 
GT, K-N1 
e1*2007/46*0215*..; 
e1*2007/46*0508*.. 
Gran Turismo 
- mit Allradlenkung 
120-330 285/30R20 R03 T99 150  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09 
A12 A18 A99 
Flh L04 NBF 
V20 VA2 S01 
120-330 275/35R20 R03 T02 T98 150  BMW 5er-GT 
GT, K-N1 
e1*2007/46*0215*..; 
e1*2007/46*0508*.. 
Gran Turismo 
- ohne Allradlenkung 
120-330 285/30R20 R03 T99 150  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09 
A12 A18 A99 
Flh L05 NBF 
V20 VA2 S01 
 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 2, in Verbindung mit dem Sonderrad 
Typ B32-8520 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH - Radgröße 8,5 J x 20 H2, ET 25) an Achse 1, 
zulässig. 
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen – 
Kombinationen an der Vorderachse sind der ABE Nr. 49175 (Gutachten Nr. 55097012 - Anlage 7, 
1. Ausfertigung) zu entnehmen. 
 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden.  

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
Seite 3 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen 
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht 
über den Felgenrand hinausragen. 
 
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im 
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen 
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte 
Fahrzeugausführungen. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
Seite 4 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/45R20 255/40R20 
Nr.   4 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   5 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   6 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   7 245/45R20 275/40R20 
Nr.   8 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr.   9 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 10 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 11 255/45R20 285/40R20 
Nr. 12 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 13 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 14 265/45R20 295/40R20 
Nr. 15 275/35R20 305/30R20 
Nr. 16 275/40R20 315/35R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise 
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA2 Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig. 
 
150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2013 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
Seite 5 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 11. Februar 2013 
  
 
Bohlander
 00190199.DOC  

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
49146
B32 9520