RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	1 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-707
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	N42
Radausführungskennz.:	RC34-707;N42; Lk114,3
Radgröße:	7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	35 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	700 kg
Reifenabrollumfang:	2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:RENAULT
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	2 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	120 Nm
BF10 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 23 mm
110 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 24 mm
120 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
110 Nm
BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 23,5 mm
120 Nm
BF5 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm
BF6 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
120 Nm
BF7 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	130 Nm
BF8 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 25 mm
130 Nm
BF9 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 26 mm
130 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RJL	e6*2018/858*00003*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
69 bis 116 Renault Arkana 215/60R17
ECE)
A02) bis A10)
A11) BF1)
225/55R17
A93a)
235/55R17
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	3 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN	e9*2018/858*30002*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 bis 116 Renault Austral
(ohne 4-Control
Hinterachslenkung,
Verbundlenkerachse)
215/65R17
ECE)
A02) bis A10)
BF2) E75a) EF0)
225/60R17
A93a)
225/65R17
GDR)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
A01) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R	e2*2001/116*0327*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
147 Renault Clio RS
(4. Generation)
195/45R17	A01) bis A10)
BF3) EF0) K04) K87)
195/45R17 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB	e2*2007/46*0684*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
67 bis 116 Renault Captur
(außer E-TECH Hybrid,
Plug-In Hybrid)
215/60R17
A93) ECE)
A02) bis A10)
A11h) BF4)
225/55R17
A93)
235/55R17
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	4 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB	e2*2007/46*0684*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 80 Renault Captur
(nur E-TECH Hybrid,
Plug-In Hybrid)
215/60R17
A93) ECE)
A02) bis A10)
A11d) BF4)
225/55R17
A93)
235/55R17
A93a)
245/50R17
255/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC	e2*2007/46*0470*..
RFC	e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 bis 165 Renault Espace 235/65R17
A93a) ER2)
A02) bis A10)
BF5) EF0)
245/60R17
A01) A93) K03)
245/65R17
A01) ER1) G01) K03)
255/60R17
A01) ER2) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
Z	e2*2001/116*0373*..
Z	e2*2007/46*0010*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 103 Renault Fluence 205/50R17	A01) bis A10)
BF6) K04) K84)
225/45R17
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	5 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE	e2*2007/46*0475*..
RFE	e2*2007/46*0586*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar
2300
(2WD und 4WD)
215/55R17
A93)
A02) bis A10)
BF4) EF0)
215/60R17
A93a)
225/55R17
A93a)
235/50R17
A01) K04)
235/55R17
A01) K04)
245/50R17
A01) K04)
255/50R17
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
Y	e11*2001/116*0261*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 127Renault Koleos 225/55R17
A93)
A02) bis A10)
BF7)
225/60R17
235/55R17
A93)
245/50R17
245/55R17
A01) K76)
255/50R17
A01) K04) K76)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	6 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG	e11*2007/46*3255*..
RZG	e6*2007/46*0269*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 bis 140 Renault Koleos
(2WD und 4WD)
225/65R17
A93) ECE)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
235/60R17
A93)
235/65R17
245/60R17
255/55R17
A01) G01)
255/60R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/65R17 255/60R17 A02) bis A10)
BF1) EF0) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RFK	e2*2018/858*00001*..
RFK	e2*2018/858*00002*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
51 bis 96 Renault Kangoo
(inkl. Elektro-Fz.)
205/55R17
A93a) GLT) T95)
A02) bis A10)
BF2) ER3)
215/50R17
A93) GLT) T95)
225/45R17
A93) T94)
225/50R17
A01) GLT) K04) T98)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	7 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T	e2*2001/116*0363*..
T	e2*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 118 Renault Laguna
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
195/.. oder 205/..)
205/50R17
A93)
A02) bis A10)
BF8) E62)
205/55R17
215/50R17
215/55R17
225/45R17
A93)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T	e2*2001/116*0363*..
T	e2*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 175 Renault Laguna
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
215/.. oder 225/..)
215/50R17	A02) bis A10)
BF9) E62) EF0)
215/55R17
225/45R17
A93)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/50R17
A01) K01) K04)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	8 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T	e2*2001/116*0363*..
T	e2*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 175 Renault Laguna
(Allradlenkung)
195/55R17
N205) T92)
A02) bis A10)
BF8) EF0)
205/50R17
N215)
205/55R17
N215)
215/50R17
A01) K03)
215/55R17
A01) K03)
225/45R17
225/50R17
A01) K01)
235/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
Z	e2*2001/116*0373*..
Z	e2*2007/46*0010*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 103 Renault Megane
(Limousine 5-türig,
Coupe, Kombi,
Cabriolet,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder
205/55R16 oder
205/50R17)
205/45R17
T88)
A02) bis A10)
A93) BF3)
205/50R17
A01) K78)
215/45R17
225/45R17
A01) K78)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	9 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
Z	e2*2001/116*0373*..
Z	e2*2007/46*0010*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 103 Renault Megane
(Limousine 5-türig,
Coupe, Kombi,
Cabriolet,
Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15
oder 205/60R16 oder
205/55R17)
205/50R17
A93)
A01) bis A10)
BF3) K78)
205/55R17
K77)
215/50R17
K77) K79)
225/45R17
A93)
225/50R17
K04) K28) K77) K79)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
Z	e2*2001/116*0373*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 132Renault Megane
(Limousine 5-türig,
Coupe, Kombi,
Cabriolet,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..)
225/45R17	A01) bis A10)
A93) BF3) E70) EF0) K78)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB	e2*2007/46*0546*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 130 Renault Megane, Megane
Grandtour
205/45R17
A93) N215) T88)
A02) bis A10)
BF2) EF0)
205/50R17
N215)
215/45R17
N225)
225/45R17
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	10 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB	e2*2007/46*0546*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
151 Renault Megane GT,
Megane Grandtour GT
225/45R17	A02) bis A10)
BF4)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ	e2*2001/116*0379*..
JZ	e2*2007/46*0011*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 81 Renault Scenic, Grand
Scenic
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder
205/55R16)
205/50R17
A93a)
A02) bis A10)
BF3)
205/55R17
A01) G6N) K64)
215/50R17
A01) G6N) K64)
225/45R17
225/50R17
A01) G6N) K04) K64) K82)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ	e2*2001/116*0379*..
JZ	e2*2007/46*0011*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
78 bis 103 Renault Scenic, Grand
Scenic
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
205/65R15 oder
205/60R16 oder
205/55R17)
205/50R17
A93a)
A02) bis A10)
BF3)
205/55R17
A01) K64)
215/50R17
A01) K64)
225/50R17
A01) K04) K64) K82)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	11 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ	e2*2001/116*0379*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 118Renault Scenic, Grand
Scenic
(Ausführungen mit
Serienreifen 225/50R17
ww. 225/45R18)
225/50R17	A01) bis A10)
BF3) EF0) K04) K64) K82)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ	e2*2001/116*0379*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/50R17	A02) bis A10)
BF3)
205/55R17
215/50R17
225/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB	e2*2007/46*0684*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
69 bis 104 Renault Symbioz 215/55R17
A93)
A02) bis A10)
BF2)
215/60R17
A93a) ECE)
225/55R17
A93a)
235/50R17
235/55R17
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	12 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD	e11*2007/46*2969*..
RFD	e2*2007/46*0653*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 165 Renault Talisman,
Talisman Grandtour
215/50R17
A93) G7K) N225)
A02) bis A10)
BF2) EF0)
215/55R17
N225)
225/50R17
A93a)
225/55R17
235/50R17
245/50R17
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AG	e2*2007/46*0251*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
51 Renault Zoe
(ab EG-Genehmigungs-
Nr. e2*2007/46*0251*15)
215/45R17	A01) bis A10)
BF10) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
215/45R17
K01)
205/45R17 A01) bis A10)
BF10)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	13 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11d)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3
"Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11h)Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3
"Hybr.  ....", eingetragen haben.
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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	14 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF7)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 130 Nm
BF8)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF9)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	15 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
BF10)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
E62)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E70)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.
E75a)Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Z31VZF mit belüfteter Scheibe Ø350x30 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G6N)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
GDR)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GLT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
komplett zu kürzen,
•vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
•die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
anzulegen und festzukleben.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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K76)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
K77)An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
eng an die Radhauskante anzulegen.
K78)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
•der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
•die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K79)An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.
K82)An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm
nach außen aufzuweiten.
K84)An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
außen aufzuweiten.
K87)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um
10 mm aufzuweiten.
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 2a mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026§22  53933*11 §22  53933*11