RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-707 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: N42 Radausführungskennz.: RC34-707;N42; Lk114,3 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 700 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:RENAULT §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm BF10 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm 110 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm 120 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm 110 Nm BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm 120 Nm BF5 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 140 Nm BF6 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm 120 Nm BF7 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 130 Nm BF8 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm 130 Nm BF9 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm 130 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJL e6*2018/858*00003*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 116 Renault Arkana 215/60R17 ECE) A02) bis A10) A11) BF1) 225/55R17 A93a) 235/55R17 §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RHN e9*2018/858*30002*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 96 bis 116 Renault Austral (ohne 4-Control Hinterachslenkung, Verbundlenkerachse) 215/65R17 ECE) A02) bis A10) BF2) E75a) EF0) 225/60R17 A93a) 225/65R17 GDR) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 147 Renault Clio RS (4. Generation) 195/45R17 A01) bis A10) BF3) EF0) K04) K87) 195/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJB e2*2007/46*0684*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 67 bis 116 Renault Captur (außer E-TECH Hybrid, Plug-In Hybrid) 215/60R17 A93) ECE) A02) bis A10) A11h) BF4) 225/55R17 A93) 235/55R17 §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJB e2*2007/46*0684*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 68 bis 80 Renault Captur (nur E-TECH Hybrid, Plug-In Hybrid) 215/60R17 A93) ECE) A02) bis A10) A11d) BF4) 225/55R17 A93) 235/55R17 A93a) 245/50R17 255/50R17 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFC e2*2007/46*0470*.. RFC e2*KS07/46*0064*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 96 bis 165 Renault Espace 235/65R17 A93a) ER2) A02) bis A10) BF5) EF0) 245/60R17 A01) A93) K03) 245/65R17 A01) ER1) G01) K03) 255/60R17 A01) ER2) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 103 Renault Fluence 205/50R17 A01) bis A10) BF6) K04) K84) 225/45R17 §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFE e2*2007/46*0475*.. RFE e2*2007/46*0586*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 2300 (2WD und 4WD) 215/55R17 A93) A02) bis A10) BF4) EF0) 215/60R17 A93a) 225/55R17 A93a) 235/50R17 A01) K04) 235/55R17 A01) K04) 245/50R17 A01) K04) 255/50R17 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e11*2001/116*0261*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 127Renault Koleos 225/55R17 A93) A02) bis A10) BF7) 225/60R17 235/55R17 A93) 245/50R17 245/55R17 A01) K76) 255/50R17 A01) K04) K76) §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RZG e11*2007/46*3255*.. RZG e6*2007/46*0269*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 96 bis 140 Renault Koleos (2WD und 4WD) 225/65R17 A93) ECE) A02) bis A10) BF1) EF0) 235/60R17 A93) 235/65R17 245/60R17 255/55R17 A01) G01) 255/60R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/65R17 255/60R17 A02) bis A10) BF1) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFK e2*2018/858*00001*.. RFK e2*2018/858*00002*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 51 bis 96 Renault Kangoo (inkl. Elektro-Fz.) 205/55R17 A93a) GLT) T95) A02) bis A10) BF2) ER3) 215/50R17 A93) GLT) T95) 225/45R17 A93) T94) 225/50R17 A01) GLT) K04) T98) §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 118 Renault Laguna (Limousine, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. oder 205/..) 205/50R17 A93) A02) bis A10) BF8) E62) 205/55R17 215/50R17 215/55R17 225/45R17 A93) 225/50R17 A01) K01) K04) 235/50R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 175 Renault Laguna (Limousine, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/.. oder 225/..) 215/50R17 A02) bis A10) BF9) E62) EF0) 215/55R17 225/45R17 A93) 225/50R17 A01) K01) K04) 235/50R17 A01) K01) K04) §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 8 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 175 Renault Laguna (Allradlenkung) 195/55R17 N205) T92) A02) bis A10) BF8) EF0) 205/50R17 N215) 205/55R17 N215) 215/50R17 A01) K03) 215/55R17 A01) K03) 225/45R17 225/50R17 A01) K01) 235/50R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 103 Renault Megane (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Cabriolet, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 oder 205/55R16 oder 205/50R17) 205/45R17 T88) A02) bis A10) A93) BF3) 205/50R17 A01) K78) 215/45R17 225/45R17 A01) K78) §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 9 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 103 Renault Megane (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Cabriolet, Ausführungen mit Serienreifen 205/65R15 oder 205/60R16 oder 205/55R17) 205/50R17 A93) A01) bis A10) BF3) K78) 205/55R17 K77) 215/50R17 K77) K79) 225/45R17 A93) 225/50R17 K04) K28) K77) K79) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 132Renault Megane (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Cabriolet, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R17 A01) bis A10) A93) BF3) E70) EF0) K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFB e2*2007/46*0546*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 130 Renault Megane, Megane Grandtour 205/45R17 A93) N215) T88) A02) bis A10) BF2) EF0) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 11 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 118Renault Scenic, Grand Scenic (Ausführungen mit Serienreifen 225/50R17 ww. 225/45R18) 225/50R17 A01) bis A10) BF3) EF0) K04) K64) K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/50R17 A02) bis A10) BF3) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJB e2*2007/46*0684*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 104 Renault Symbioz 215/55R17 A93) A02) bis A10) BF2) 215/60R17 A93a) ECE) 225/55R17 A93a) 235/50R17 235/55R17 §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 13 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11d)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "Hybr. ....", eingetragen haben. A11h)Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "Hybr. ....", eingetragen haben. §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 14 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 110 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF7)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 130 Nm BF8)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF9)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 130 Nm §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 15 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 BF10)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 110 Nm E62)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E70)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind. E75a)Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Z31VZF mit belüfteter Scheibe Ø350x30 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6N)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 16 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 GDR)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GLT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, •vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, •die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 17 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 K76)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen. K77)An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, •der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, •die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79)An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K82)An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm nach außen aufzuweiten. K84)An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. K87)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 53933*11 §22 53933*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO Nr. : RA-001196-L0-216 Anlage-Nr. : 2a Seite : 18 / 18 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-707 T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 2a mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026§22 53933*11 §22 53933*11