RC25T – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC25T Typ RC25T-758 Radgröße 7,5Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) PT RC25T-758 PT / ohne Ring 5/108/65,1 45 920 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49501 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC25T-758 (s.o.) Radgröße 7,5Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M12x1,25 für Stahlräder (zweiteilig) - wahlweise Zubehör-Schraube M12x1,25 Brock Typ: C17B24-MW, (zweiteilig) Kegel 60° 125 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Fiat Opel Peugeot Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Citroen Jumpy-III/ SpaceTourer V e2*2007/46*0530*.., e2*2007/46*0531*.. - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP1 S01 70-130 225/50R18 A91 T99 70-130 235/45R18 A33 T98 70-130 245/45R18 A12 T00 Citroen Jumpy-III/ SpaceTourer V e2*2007/46*0530*.., e2*2007/46*0531*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP2 S01 Fiat Ulysse / Scudo (III) V e2*2007/46* 0532*18-..; 0533*20-.. - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 75-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 A58 B81 NoE TP1 S01 75-130 225/50R18 A91 T99 75-130 225/50R18C A91 75-130 235/45R18 A33 T98 75-130 245/45R18 A12 T00 Fiat Ulysse / Scudo (III) V e2*2007/46* 0532*18-..; 0533*20-.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast 75-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 A58 B81 NoE TP2 S01 Opel Zafira-life/ Vivaro (C) V e2*2007/46* 0532*10-..; 0533*08-.. - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP1 S01 70-130 225/50R18 A91 T99 70-130 225/50R18C A91 70-130 235/45R18 A33 T98 70-130 245/45R18 A12 T00 Opel Zafira-life/ Vivaro (C) V e2*2007/46* 0532*10-..; 0533*08-.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP2 S01
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Peugeot Expert-III/ Traveller V e2*2007/46*0532*..; e2*2007/46*0533*.. - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP1 S01 70-130 225/50R18 A91 T99 70-130 225/50R18C A91 70-130 235/45R18 A33 T98 70-130 245/45R18 A12 T00 Peugeot Expert-III/ Traveller V e2*2007/46*0532*..; e2*2007/46*0533*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP2 S01 Toyota Proace, /-Verso V e2*2007/46*0537*.., e2*2007/46*0538*.. - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP1 S01 70-130 225/50R18 A91 T99 70-130 225/50R18C A91 70-130 235/45R18 A33 T98 70-130 245/45R18 A12 T00 Toyota Proace, /-Verso V e2*2007/46*0537*.., e2*2007/46*0538*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 A58 B81 NoE S00 TP2 S01 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). S00 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen entweder die serienmäßigen oder die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S00 (siehe Seite 1) verwendet werden. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen wahlweise die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version- Schlüssels = A, C, L, K, N oder R). TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2024 in Lambsheim statt.
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. Dezember 2024 Laux 00438909.DOCX