RC25T – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC25T 
Typ RC25T-758 
Radgröße 7,5Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
PT RC25T-758 PT / ohne Ring 5/108/65,1 45 920 2150 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 49501 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC25T-758 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx18H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M12x1,25  	für Stahlräder (zweiteilig) - 	wahlweise 	Zubehör-Schraube M12x1,25  	Brock Typ: C17B24-MW, (zweiteilig)
 
Kegel 60° 125 	26 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Citroen
 
  
Fiat 
  
Opel 
  
Peugeot 
  
Toyota 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Citroen Jumpy-III/ 
SpaceTourer 
V 
e2*2007/46*0530*.., 
e2*2007/46*0531*.. 
- geschl. Aufbau 
-ohne erhöhte Nutzlast 
70-130 215/55R18 A12 T99  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP1 S01 
70-130 225/50R18 A91 T99  
70-130 235/45R18 A33 T98  
70-130 245/45R18 A12 T00  
Citroen Jumpy-III/ 
SpaceTourer 
V 
e2*2007/46*0530*.., 
e2*2007/46*0531*.. 
- geschl. Aufbau 
- mit erhöhter Nutzlast 
70-130 225/50R18C A91 T07  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP2 S01 
Fiat Ulysse / Scudo (III) 	V 
e2*2007/46* 
0532*18-..; 
0533*20-.. 
- geschl. Aufbau 
-ohne erhöhte Nutzlast 
75-130 215/55R18 A12 T99  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
TP1 S01 
75-130 225/50R18 A91 T99  
75-130 225/50R18C A91  
75-130 235/45R18 A33 T98  
75-130 245/45R18 A12 T00  
Fiat Ulysse / Scudo (III) 
V 
e2*2007/46* 
0532*18-..; 
0533*20-.. 
- geschl. Aufbau 
- mit erhöhter Nutzlast 
75-130 225/50R18C A91 T07  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
TP2 S01 
Opel Zafira-life/ Vivaro (C) 
V 	e2*2007/46* 	0532*10-..; 
0533*08-.. 
- geschl. Aufbau 
-ohne erhöhte Nutzlast 
70-130 215/55R18 A12 T99  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP1 S01 
70-130 225/50R18 A91 T99  
70-130 225/50R18C A91  
70-130 235/45R18 A33 T98  
70-130 245/45R18 A12 T00  
Opel Zafira-life/ Vivaro (C) 
V 	e2*2007/46* 	0532*10-..; 	0533*08-.. 
- geschl. Aufbau 
- mit erhöhter Nutzlast 
70-130 225/50R18C A91 T07  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP2 S01  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Peugeot Expert-III/ 	Traveller 
V 
e2*2007/46*0532*..; 
e2*2007/46*0533*.. 
- geschl. Aufbau 
-ohne erhöhte Nutzlast 
70-130 215/55R18 A12 T99  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP1 S01 
70-130 225/50R18 A91 T99  
70-130 225/50R18C A91  
70-130 235/45R18 A33 T98  
70-130 245/45R18 A12 T00  
Peugeot Expert-III/ 	Traveller 
V 
e2*2007/46*0532*..; 
e2*2007/46*0533*.. 
- geschl. Aufbau 
- mit erhöhter Nutzlast 
70-130 225/50R18C A91 T07  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP2 S01 
Toyota Proace, /-Verso 
V 
e2*2007/46*0537*.., 
e2*2007/46*0538*.. 
- geschl. Aufbau 
-ohne erhöhte Nutzlast 
70-130 215/55R18 A12 T99  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP1 S01 
70-130 225/50R18 A91 T99  
70-130 225/50R18C A91  
70-130 235/45R18 A33 T98  
70-130 245/45R18 A12 T00  
Toyota Proace, /-Verso 	V 	e2*2007/46*0537*.., 	e2*2007/46*0538*.. 	- geschl. Aufbau 
- mit erhöhter Nutzlast 
70-130 225/50R18C A91 T07  	A07 A16 A18 
A58 B81 NoE 
S00 TP2 S01 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten 
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im 
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder 
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise 
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen 
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen.
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
S00 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen entweder die serienmäßigen oder die vom Radhersteller 
mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S00 (siehe Seite 1) verwendet werden.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen wahlweise die vom Radhersteller 
mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 
1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-
Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).
 
 
TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an  
Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des 
Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2024 in Lambsheim statt. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49501 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55059113 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfergebnis 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 5. Dezember 2024 
 
Laux    	00438909.DOCX