B37 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell B37 
Typ B37-9020 
Radgröße 9,0Jx20EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
TS1 
TS1-wa 
B37-9020 TS1 / ohne Ring 
B37-9020 TS1-wa / ohne Ring 
5/120/64,1 35 1030 2350 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 50823 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B37-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S01 Serien-Mutter M14x1,5 Kegel 60° 175 	40,5 
S02 offene Serien-Mutter M14x1,5 Kegel 60° 175 - 
S03 Serien-Mutter M14x1,5 (offen) Kegel 60° 150 - 
S04 Mutter M14x1,5 Brock Typ D13 Kegel 60° 127 - 
S05 Serien-Mutter M14x1,5 (offen) Kegel 60° 130 - 
 
Prüfungen 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BYD
 
  
Honda 
  
Lucid 
  
Tesla 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BYD HAN EV 
HC 
e9*KS18/858*11304*.. 
- Elektro 
130 (380) 245/40R20 K2b K4i K8z T99  	A01 A12 A14 
A18 A56 Lim 
S05 
130 (380) 255/35R20 K2b K4i K8z T97  
130 (380) 265/35R20 K1c K2c K3c K4i K5b K8n T99  
130 (380) 275/35R20 K1c K2c K3c K3i K4i K5b K8u  
BYD Seal 	EKE, EK 
e13*2018/858* 
00639*..; 
e13*KS18/858*00023*.. 
- Elektro 
70, 145 235/40R20 G90 K1c K2b K3b T96 A01 A12 A14 
A18 A57 Lim 
S05 
BYD Seal U DM-i 
SA3, SA3-E 
e9*2018/858*11535*..; 
e9*KS18/858*11477*.. 
- Plug-in Hybrid 
72, 96 235/45R20 A12 A14 A18 
A57 S05 
72, 96 245/40R20 A01 K1a K2b  
72, 96 245/45R20 A01 G01 K1a K2b  
72, 96 255/40R20 A01 K1c K2b K6w  
BYD Seal U Elektro 	SA3, SA3-E 
e9*2018/858*11535*..; 
e9*KS18/858*11477*.. 
65, 70 235/45R20  	A12 A14 A18 
A58 S05 
65, 70 245/40R20 A01 K1a K2b  
65, 70 245/45R20 A01 G01 K1a K2b  
65, 70 255/40R20 A01 K1c K2b K6w  
Honda CR-V (VI) 
RS 
e6*2018/858*00267*.. 
109 235/45R20 A12 A14 A18 
A57 MpH S04 
109 245/45R20  
109 255/45R20 A01 K1c  
109 265/40R20 A01 K1c K4i K8x  
109 265/45R20 A01 K1c K4i K8x  
Lucid Air 
A1 
e5*2018/858*00070*.. 
- Elektro 
165-271 245/40R20 T99  	A12 A14 A18 
A57 KOV Lim 
VT0 S03 
165-271 255/40R20 A01 K2b K4i R03  
165-271 265/40R20 A01 K2b K4i R03  
Tesla Model S 	002 	e4*2007/46*0667*.. 
52-186 245/40R20 T99  	A07 A12 A14 
A18 A57 B02 	Lim VT0 S01 
52-186 255/35R20 T97  
52-186 255/40R20 A01 K3s K3v R02 T01 T97  
52-186 255/40R20 R03 T01 T97  
52-186 265/35R20 A01 K3v R02 T99  
52-186 265/35R20 R03 T99  
52-186 265/40R20 R03  
Tesla Model X 
002 
e4*2007/46*0667*09-.. 
158-186 255/45R20 A32 T05  	A07 A14 A18 
A56 B02 VT2 
S02 
158-186 265/40R20 A91 T04  
158-186 265/45R20 A91  
158-186 275/40R20 A98 T06  
158-186 275/45R20 A98 R03  
158-186 285/45R20 A12 R03  
 
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten 
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im 
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder 
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise 
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen 
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen.
 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit 
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen 
zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
 
 
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder 
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige 
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 G90 Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des 
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 
StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu 
biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach 
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den 
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
 
 
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. 
nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte 
um 10 mm aufzuweiten.
 
 K8u An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte 
um 15 mm aufzuweiten.
 
 K8x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor 
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.
 
 K8z An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte 
um 5mm aufzuweiten.
 
 KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
VT0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 245/40R20 255/40R20, 265/40R20
 
Nr.   2 255/35R20 265/35R20, 275/35R20 
Nr.   3 255/40R20 265/40R20 
Nr.   4 265/35R20 275/35R20, 285/35R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die 
Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VT2 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 255/45R20 275/45R20; 295/40R20
 
Nr.   2 265/40R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr.   3 265/45R20 275/45R20, 285/45R20, 295/40R20 
Nr.   4 275/40R20 285/40R20, 295/40R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die 
Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2024 in Lambsheim statt. 
 
   

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 30 zum Prüfbericht Nr.55011016 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 8 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfergebnis 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 13. Dezember 2024 
 
Laux    	00439536.DOCX