RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-A0-216
Anlage-Nr. : 16
Seite :	1 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V7
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	51 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,1 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	645 kg
Reifenabrollumfang:	2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
Beschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-A0-216
Anlage-Nr. : 16
Seite :	2 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8P	e1*2001/116*0217*..
8P	e1*2001/116*0241*..
8P	e1*2001/116*0456*..
8PB	e13*2007/46*1082*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 147 Audi A3
(3türig, 5türig, Cabrio,
außer S3, RS3)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
G0S) T86)
215/40R18
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne hinten
Auflagen und Hinweise
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
BF1) G0S) T86) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8P	e1*2001/116*0217*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 195Audi S3	225/35R18
T87)
A02) bis A10)
BF1)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/40R18
N215) T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
GB1) N215) T86)
215/40R18
N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne hinten
Auflagen und Hinweise
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
BF1) GB1) N215) T86) V00) 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-A0-216
Anlage-Nr. : 16
Seite :	3 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 bis 228Audi A3, A3 Sportback,
S3, S3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18 M+S
T86)
215/40R18 M+S
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3
Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1) E75)
205/45R18
T86)
215/40R18
225/35R18
T87)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228Audi S3 Stufenheck,
S3 Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18 M+S
T86)
215/40R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
118 bis 155Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio; Baureihe
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
225/45R18	A02) bis A10)
A93) BF1) E77) 

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Nr. :	RA-000960-A0-216
Anlage-Nr. : 16
Seite :	4 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
8J	e1*2001/116*0375*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 200Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio; Baureihe
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Reifen 245/..)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
A93) BF1) E77) EB1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 169Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 169Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
A93a) BF1) E77a) E85)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in 
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu 
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nichtnichtnichtnicht, so sind sie nichtnichtnichtnicht
zulässig. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-A0-216
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E75)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E77)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-A0-216
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
E85)Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EB1)Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1:   mit Scheibe Ø370x32 mm
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GB1)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18, 235/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 16 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.08.2018