RC30 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC30 
Typ RC30-605 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/  
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
M3 RC30-605 M3 / ohne Ring 5/114,3/67,1 48 680 1950 
  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50446 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC30-605 (s.o.) 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 	- 
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 	- 
S04 Serien-Mutter M12x1,5 
Mazda T.-Nr.: B002-37-160B 
Kegel 60° 110 	25 
S05 Serien-Mutter M12x1,5 
für Leichtmetall-Räder 
Kegel 60° 110 	- 
S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 	- 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai 
 Kia 
 Mazda 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Hyundai Ioniq Hybrid 	AE 	e4*2007/46*1157*..   
77 195/60R15 A39  	A14 A21 A58 
 
Flh NoE S06 77 195/65R15 A39  
77 205/60R15 A91  
77 215/60R15 A12  
Hyundai i30 /-cw 	FD, FDH 	e11*2001/116*0313*. 	e11*2001/116*0343*. 	e11*2007/46*0225*.. 
66-105 185/65R15 A13 R09  	A14 A21 B03 
 
B30 Car Flh  	S02 66-105 195/60R15 A33 R37  
66-105 195/65R15 A33  
66-105 205/60R15 A12  
Hyundai i30 /-cw 	GDH, GDH-HME 	e11*2007/46*0337*..; 
e11*2007/46*0338*..; 
e13*2007/46*1604*.. 
- incl. Facelift 2015 
66-100 195/65R15 A13  	A14 A21 A58 
B81 Car Cpe 
Flh X82 S02 
66-100 205/60R15 A13  
66-100 215/60R15 A12  
Hyundai i30 /-cw 	PDE 	e11*2007/46*3807*.. 
70-103 195/65R15 A33  	A14 A21 A58 
 
B81 Car Flh  	X82 S06 70-103 205/60R15 A33  
70-103 215/60R15 A12  
Hyundai ix20 	JC, JC-HME 
e4*2007/46*0207*..; 
e4*2007/46*0223*..; 
e13*2007/46*1605*.. 
- incl. Facelift 2015 
57-94 195/65R15 A13  	A14 A21 A58 
 
Flh S02 57-94 205/60R15 A90  
57-94 215/60R15 A12  
Kia Soul 	AM 	e4*2001/116*0139*..; 	e4*2007/46*0133*..   
  
  
  
  
  
85-103 195/65R15 A13  	A07 A14 A21 
 
A58 S05 85-103 195/70R15 A01 A12 G73  
85-103 195/70R15 A12 Z18  
85-103 205/60R15 A13 X74  
85-103 205/60R15 A01 A13 G46  
85-103 205/65R15 A01 A12 G73  
85-103 205/65R15 A12 Z18  
85-103 215/60R15 A12  
85-103 215/65R15 A01 A12 G73  
85-103 215/65R15 A12 Z18  
Kia Venga 	YN, -/S, -/G 	e4*2007/46* 	0130*,0131*, 	0261*,0262*..; 	e50*2007/46*0052*.. 
- incl. Facelift 2015 
55-94 195/65R15 A13  	A07 A14 A21 
 
A58 Flh S05 55-94 205/60R15 A90  
55-94 215/60R15 A12  
Kia cee'd 
ED 
e4*2001/116*0121*.; 
e4*2007/46*0132*.. 
- pro_cee'd /-SW 
66-106 185/65R15 A13 R09  	A07 A14 A21 
 
B03 B30 Car  
Cpe Flh S05 
66-106 195/60R15 A33 R37  
66-106 195/65R15 A33  
66-106 205/60R15 A12   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Kia cee'd /-SW 	JD 	e4*2007/46*0496*..; 	e4*2007/46*0497*.. 	- incl. Facelift 2015 
66-100 195/65R15 A13  	A07 A14 A21 
A58 B81 Car 	X82 Y85 S05 
66-100 205/60R15 A13  
66-100 215/60R15 A12  
Kia pro_cee'd 	JD 	e4*2007/46*0496*.. 
- incl. Facelift 2015 
66-100 195/65R15 A13  	A07 A14 A21 
A58 B81 X82 
Y84 S05 
66-100 205/60R15 A13  
66-100 215/60R15 A12  
Mazda 3 (I) 
BK 
e1*2001/116*0234*.. 
62-80 195/65R15 A39  	A07 A14 A21  
B02 B03 Flh 	Lim S04 62-80 205/60R15 A12  
Mazda 3 (II) 
BL 
e11*2001/116*0262*00-09 
(FIN: -JMZBL...) 
77 - 110 195/65R15 A91  	A07 A14 A21 
 
B03 Flh Sth 	S04 77 - 110 205/60R15 A91  
Mazda 323 F 	BJ, BJD 	e1*98/14*0094*.., 	e1*98/14*0181*.. 
96 195/55R15   	A11 A14 A21 
B03 S02 
Mazda 5 (I) 	CR1 	e13*2001/116*0156*. 
81-107 195/65R15 A39  	A07 A14 A21 
 
B02 B03 B30 	S04 81-107 205/60R15 A12  
Mazda 5 (II) 	CW, CWE 	e1*2007/46*0433*..,  	e13*2007/46*1731*00 
85 195/65R15 A33  	A07 A14 A21 
 
A58 B03 B30 	S04 85 205/60R15 A91  
Mazda 6 (I) 	GG/GY; GG1/GY1 	e1*98/14*0188*..; 
e11*2001/116*0203*. 
119-122 195/65R15 A11 M+S  	A07 A14 A21 
 
B03 Car Flh  
Lim S04 
88-108 195/65R15 A11  
88-108 205/60R15 A11  
88-108 215/55R15 A12  
Mazda 626 	GF ww. GF/GW, -/D 	e1*96/27*0055*.., 	e1*98/14*0055*.., 	e1*98/14*0164*.. 
66-100 185/65R15 M+S R09 T87 T88 T92  A14 A21 A63 
 
B03 S02 66-100 195/60R15 R37 T86 T87 T88  
66-110 195/65R15 R09  
66-85 185/65R15 R09 T87 T88 T92  
Mazda MPV 	LW ww. LWD 	e1*98/14*0118*.., 
e1*98/14*0165*.. 
88-90,104 205/65R15   	A11 A14 A21 
B03 S03 
 	Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 	Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-	fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-	lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern 
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die 
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu 
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben 
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. 
 
B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,  
§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck. 
 
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung). 
 
X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm 
an Achse 1. 
 
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Fließheck. 
 
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Fließheck.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 18. September 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 18. September 2017 
  
 
Laux
   00279152.DOC 
RN/RL