RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-A0-216
Anlage-Nr. : 28
Seite :	1 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	MP1
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	38 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	67,1 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	730 kg
Reifenabrollumfang:	2180 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MITSUBISHI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
Beschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm
BF3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	135 Nm 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-A0-216
Anlage-Nr. : 28
Seite :	2 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0	e1*2007/46*0368*..
GA0G	e50*2007/46*0058*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 110 Mitsubishi ASX
(bis Modelljahr 2015)
215/60R16
A93)
A02) bis A10)
BF1) E51)
215/65R16
225/60R16
A01) A93) K01) K04)
235/55R16
A01) A93) K01) K04)
235/60R16
A01) K01) K04) K49)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0	e1*2007/46*0368*..
GA0N	e50*2007/46*0059*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
84 bis 110 Mitsubishi ASX
(ab Facelift 2016, mit
Serienverbreiterungen)
215/65R16
A93)
A02) bis A10)
BF2) E51a) EF0)
215/70R16
A93)
225/65R16
A93a)
235/65R16
A01) G01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0	e1*2007/46*0368*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
84 bis 110 Mitsubishi ASX
(ab Facelift 2016, ohne
Serienverbreiterungen)
215/65R16
A93)
A02) bis A10)
BF1) E51a)
215/70R16
A93)
225/65R16
A01) A93a) K01) K04)
235/65R16
A01) G01) K01) K04) 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-A0-216
Anlage-Nr. : 28
Seite :	3 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0	e1*2001/116*0441*..
CY0G	e11*2001/116*0359*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 110 Mitsubishi Lancer
(4-türig)
205/60R16	A01) bis A10)
BF1) EF0) K14)
215/55R16
225/50R16
K03)
225/55R16
K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0	e1*2001/116*0441*..
CY0G	e11*2001/116*0359*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 110 Mitsubishi Lancer
Sportback
(5-türig)
205/60R16	A01) bis A10)
BF1) EF0) K14)
215/55R16
225/50R16
K03) K04)
225/55R16
K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0	e1*2001/116*0406*..
CWB	e1*2001/116*0482*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
89 bis 130 Mitsubishi Outlander
(2. Generation)
215/70R16
A98a)
A02) bis A10)
BF1) E50)
225/65R16
A98a)
235/60R16
235/65R16 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-A0-216
Anlage-Nr. : 28
Seite :	4 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0	e1*2001/116*0406*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
89 bis 110 Mitsubishi Outlander
(3.Generation, auch
Plug-In Hybrid)
215/70R16	A02) bis A10)
A93) BF3) E50a) EB1) EF0)
225/65R16
235/60R16
235/65R16
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in 
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu 
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nichtnichtnichtnicht, so sind sie nichtnichtnichtnicht
zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-A0-216
Anlage-Nr. : 28
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 135 Nm
E50)Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0406*22
E50a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23
E51)Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0368*09
E51a)Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0368*10
EB1)Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. F12 AS mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-A0-216
Anlage-Nr. : 28
Seite :	6 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K14)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K49)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
Radmitte umzulegen.
Die Anlage 28 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.08.2018