RC25 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC25 
Typ RC25-808 
Radgröße 8,0Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
P1 RC25-808 P1/ ohne Ring 5/130/71,5 53 1000 2300 
 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49047 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC25-808 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx18H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment(Nm ) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 27,8 mm 
160 36,5 
S02 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 27,8 mm 
180 34,5 
S03 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 27,8 mm 
160 34,5 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Porsche 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
150-206 235/60R18 A11 R37 T02 T03 T07  
150-257 235/60R18 A11 M+S T02 T03 T07  
150-257 255/55R18 A12  
150-257 265/55R18 A12  
Audi Q7 
4L, 4L1 
e1*2001/116*0350*.., 
e1*2001/116*0367*..; 
e13*2007/46*1081*.. 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
150-257 285/50R18 A01 A12 K1a K1b K2b  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09  
A21 A99 KOV  
RDK S01 
150-206 235/60R18 A11 R37 T02 T03 T07  
150-257 235/60R18 A11 M+S T02 T03 T07  
150-257 255/55R18 A12  
150-257 265/55R18 A12  
Audi Q7 
4L, 4L1 
e1*2001/116*0350*.., 
e1*2001/116*0367*..; 
e13*2007/46*1081*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
150-257 285/50R18 A12  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09  
A21 A99 KMV  
RDK S01 
155-309 255/55R18 A11  
155-309 255/60R18 A12  
155-309 265/55R18 A10  
Porsche Cayenne 
92A, -N, -H, -HN 
e13*2007/46*1085*..; 
e13*2007/46*1106*..., 
e13*2007/46*1107*..., 
e13*2007/46*1108*... 
155-309 285/50R18 A01 A12 K1c K2b  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09  
A21 A56 A99  
BnK RDK 
V18 S03 
176-331 235/60R18 A44 M+S R37 T02 T03 T07  Porsche Cayenne 
9PA 
e13*2001/116*0089*. 
176-397 255/55R18 A01 A30 K1a K1b  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09 
A21 A99 B03 
P41 RDK S01 
155-228 235/60R18 A11 R37 T02 T03 T07  
155-331 235/60R18 A11 M+S T02 T03 T07  
VW Touareg 
7L 
e1*2001/116*0203*.. 155-331 255/55R18 A01 A30 K1c K2b  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09  
A21 A99 S01 
150-206 235/60R18 A13 R37  
150-206 235/65R18 A12 R37  
150-250 255/55R18 A13  
150-250 255/60R18 A12  
150-250 265/55R18 A12  
VW Touareg 
7P, 7p, 7PH, 7pH 
e1*2007/46*0376*..; 
DE*2007/46*0400*..; 
e1*2007/46*0400*..; 
e1*2007/46*0403*..; 
DE*2007/46*0404*..; 
e1*2007/46*0404*..; 
e1*2007/46*0498*..; 
e1*2007/46*0499*.. 
150-250 285/50R18 A01 A12 K1a K1b  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09  
A21 A56 A99  
V18 S02 
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder 
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend 
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers 
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- 
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller 
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung 
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, 
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen. 
 
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. 
 
A44 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) 
 
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im 
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-
stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO 
 
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
P41 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm 
an Achse 1. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem)  in Verbindung mit den 
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu 
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 
(siehe Seite 1) verwendet werden.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 205/40R18 225/35R18 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/35R18 255/30R18 
Nr.   4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 
Nr.   7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   9 225/50R18 245/45R18 
Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 2 75/35R18, 315/30R18 
Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 2 95/35R18 
Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 13 245/35R18 255/35R18 
Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 2 85/35R18 
Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 16 245/50R18 275/45R18 
Nr. 17 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 19 255/50R18 285/45R18 
Nr. 20 255/55R18 285/50R18 
Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2012 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 14. September 2012 
  
 
Bohlander
 00184665.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	nein
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
49047
RC25 808