B38 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0201708 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B38 Typ B38-809 Radgröße 8,0Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) W4 B38-809 W4 / BA13 N23 Ø72,6x66,1 5/114,3/66,1 45 680 2250 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51365 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B38-809 (s.o.) Radgröße 8,0Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Dacia Duster (I) 2WD SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. 63-92 225/45R19 A12 A14 A18 A58 KOV S04 63-92 235/40R19 63-92 245/40R19 A01 K1a K1b Dacia Duster (I) 4WD SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. 66-92 225/45R19 A12 A14 A18 A56 KOV S04 66-92 235/40R19 66-92 245/40R19 A01 K1a K1b Dacia Duster (II) 2WD SR (SR*H..) e2*2001/116*0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 66-92 225/45R19 A12 A14 A18 A58 F23 KOV S07 66-92 235/40R19 66-92 235/45R19 66-92 245/40R19 A01 K1a K1b K2c Dacia Duster (II) 4WD SR (SR*H..) e2*2001/116*0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 80, 84, 92 225/45R19 A12 A14 A18 A56 F24 KOV S07 80, 84, 92 235/40R19 80, 84, 92 235/45R19 80, 84, 92 245/40R19 A01 K1a K1b K2c Nissan Juke 2WD F15 e11*2007/46*0132*..; e3*2007/46*0162*.. - incl. Facelift 2014 69-147 225/40R19 A12 A14 A18 A58 S06 69-147 235/40R19 Nissan Juke 4WD F15 e11*2007/46*0132*.. - incl. Facelift 2014 140, 147 225/40R19 A12 A14 A18 A56 S06 140, 147 235/40R19 140, 147 245/35R19 Nissan Juke Nismo RS F15 e11*2007/46*0132*.. 157, 160 225/40R19 A12 A14 A18 A57 S06 157, 160 235/40R19 Nissan Murano Z51 e1*2001/116*0478*.. 140,188 235/55R19 A13 135 A14 A18 S06 140,188 255/50R19 A01 A12 K2b 136 140,188 255/55R19 A01 A12 K2b 132 140,188 265/50R19 A01 A12 K1a K2b 134
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Nissan Primera P12 e11*98/14*0183*.. 80-103 225/35R19 LK6 T88 A01 A12 A14 A18 Car Lim S05 80-103 235/35R19 K1a LK6 T88 T91 80-103 245/30R19 K1c LK6 T89 Nissan X-Trail T31 e1*2001/116*0432*.. - incl. MJ 2011 104-127 225/45R19 A12 A14 A18 S06 104-127 235/45R19 104-127 245/40R19 A01 K25 104-127 245/45R19 A01 G01 K25 R64 110, 127 245/45R19 A01 K25 R34 Nissan X-Trail T32 e13*2007/46*1456*.. 96-130 225/55R19 A12 A14 A18 A57 S06 96-130 235/50R19 96-130 255/45R19 Renault Espace (V) RFC e2*2007/46*0470*.. 96-165 235/50R19 136 A12 A14 A18 A58 L06 S02 96-165 235/55R19 135 96-165 245/50R19 136 Renault Fluence Z e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Limousine 63-103 225/35R19 A12 A14 A18 Sth S04 63-103 225/40R19 63-103 235/35R19 A01 K2b K8f 63-103 245/35R19 A01 K2b K8f Renault Laguna T e2*2001/116*0363*..; e2*2007/46*0012*.. 81-131 245/30R19 L05 T89 A12 A14 A18 Car Flh S03 81-131 245/35R19 L05 T89 T93 81-173 235/35R19 L06 T87 T91 Renault Laguna Coupé T e2*2001/116* 0363*07-.. 125-175 245/30R19 NoD T89 A12 A14 A18 Cpe L06 S03 81-110 245/30R19 T89 Y16 81-175 235/35R19 T87 T91 81-177 245/35R19 T89 T93 Renault Latitude T e2*2001/116*0363*.. 81,103 225/35R19 T88 A12 A14 A18 Lim S03 81-127 235/35R19 T91 81-177 225/40R19 T89 T93 81-177 235/40R19 R92 T92 T96 81-177 235/40R19 A01 G81 T92 T96 81-177 245/35R19 A01 K4h T89 T93 Renault Megane (III) Z e2*2001/116*0373*..; - Cabriolet 78-132 225/35R19 T84 T88 A12 A14 A18 Cbo S04 78-132 235/35R19 A01 G01 T87 T91 78-132 245/30R19 A01 K2b K4i T89 Renault Megane (III) Z e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Grandtour 63-162 225/35R19 T84 T88 A12 A14 A18 Car S04 63-162 235/35R19 A01 G01 T87 T91 63-162 245/30R19 A01 K6g T89 Renault Megane (III) Z e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Fließheck - Coupé 63-162 225/35R19 T84 T88 A12 A14 A18 Cpe Flh S04 63-162 235/35R19 A01 G01 T87 T91 63-162 245/30R19 A01 K2b K6g T89
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Renault Megane (IV) RFB e2*2007/46*0546*.. 66-120 215/35R19 T85 A12 A14 A18 A58 Car Flh L05 S04 66-121 225/35R19 T88 Renault Megane GT(IV) RFB e2*2007/46*0546*.. 120, 151 225/35R19 T88 A12 A14 A18 A58 Flh L04 S04 Renault Scenic (III) JZ e2*2001/116*0379*.., e2*2007/46*0011*.. - Scenic / Gr. Scenic 63-118 225/40R19 T93 A12 A14 A18 A58 A60 S04 63-118 235/35R19 T91 63-118 245/35R19 T93 Renault Talisman RFD e11*2007/46*2969*.. 81-147 225/40R19 A13 R37 A14 A18 A58 Car L05 Lim S04 81-147 225/45R19 A90 R37 81-147 235/40R19 A91 R37 81-147 245/40R19 A12 Renault Talisman 4Control RFD e11*2007/46*2969*.. - mit Allradlenkung 81-147 245/40R19 A12 A14 A16 A18 A58 Car L04 Lim S04 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor- schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad- hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- leitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). R92 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- leitung). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu- fenheck. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 9 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge- triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe. 132 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 134 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 135 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 136 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 10 von 10 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. März 2018 Bohlander 00291079.DOC RN/Boh